Sitzung: 13.07.2023 Verbandsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 1
Vorlage: 1-0174/23/01-054
Beschluss:
Nach kurzer
Beratung und auf der Grundlage der Empfehlung des Bau-, Planungs- und
Umweltausschuss vom 26.06.2023 fasst der Verbandsgemeinderat folgenden
Beschluss:
Den
Städten / Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Gerolstein werden bis max. 50 %
der Pauschalförderung aus Mitteln des KIPKI (ca. 450 T€) zur Verfügung
gestellt.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Gemeinden hierüber zu informieren und
aufzufordern, Projektvorschläge unter Berücksichtigung der
Fördervoraussetzungen, wobei auch auf die Maßnahmen zu
Klimawandelanpassung hingewiesen werden soll, einzureichen.
Die
Bewertung der eingereichten Projektvorschläge erfolgt nach folgenden Kriterien:
- CO² Einsparung durch die
Maßnahme/Jahr im Verhältnis zur Investitionssumme
- Amortisationszeit in
Jahren ohne Förderung
- Anteil Eigenverbrauch /
Entlastung der Stromnetze
Die
abschließende Entscheidung, welche Maßnahmen der Gemeinden konkret gefördert
werden, erfolgt durch den Verbandsgemeinderat.
Sachverhalt:
Das Landesgesetz zur Ausführung
des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) wurde
am 10. Mai 2023 vom Landtag Rheinland-Pfalz verabschiedet.
Insgesamt hat dieses
Landesgesetz ein Volumen für die Kommunen von 240 Mio. €. 180 Mio. € werden als einwohnerbezogene
Pauschalförderung und 60 Mio. € im Rahmen von Wettbewerben für
Leuchtturmprojekte gewährt.
Als einwohnerbezogene
Pauschalförderung wird die Verbandsgemeinde Gerolstein 29,22 € je Einwohner
erhalten, was einer Gesamtsumme von ca. 901.000 € entspricht.
Das Landesgesetz stellt fest,
dass die Verbandsgemeinden bei dieser Pauschalförderung sicherzustellen haben,
dass Projekte der Städte / Ortsgemeinden angemessen berücksichtigt werden. Wie
dies konkret ausgestaltet wird, stellt der Gesetzgeber den Verbandsgemeinden
frei.
Die Verwendung von KIPKI
Mitteln kann sowohl für Maßnahmen des Klimaschutzes als auch für Maßnahmen zu
Klimawandelanpassung verwendet werden, wobei letztgenannte max. 25 % der
Fördersumme betragen dürfen. Grds. können durch die Pauschalförderung Projekte
zu 100 % finanziert werden.
Die Pauschalförderung ist an
verschiedene Kriterien gebunden:
Ø Die Maßnahmen dürfen nicht vor dem 29. November 2022 im kommunalen
Haushalt veranschlagt worden sein.
Ø Die Maßnahme muss sich auf der Positivliste, welche vom Land mit dem
Landesgesetz verabschiedet worden ist, befinden. Diese Positivliste ist als
Anlage beigefügt.
Ø Die beihilferechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein (ggfls.
Reduzierung des Fördersatzes bis zum Ausschluss der Förderung).
Aktuell finden durch die
Entwicklungsagentur RLP Informationsveranstaltungen statt, welche Maßnahmen
realisiert werden können. Das Beihilfehandbuch wurde vom Land am 03.07.2023 zur
Verfügung gestellt.
Die Wettbewerbsverfahren zu den
Leuchtturmprojekten werden nochmals aufgeteilt. Erster Schwerpunkt liegt bei
Projekten zur Speicherung von Strom in Wasserstoff (25 Mio. €). Ein zweiter
Schwerpunkt liegt mit 35 Mio. € auf der Entwicklung nachhaltiger Innenstädte
der Zukunft, der Förderung kommunaler Wärmenetze und der nachhaltigen
Entwicklung sozialer Begegnungsorte in den Kommunen. Diese Wettbewerbsverfahren
sind allesamt noch nicht gestartet. Teilweise werden noch Projektträger
gesucht, die diese Wettbewerbe umsetzen. Die Ausschreibungen sollen frühestens
im Sommer erfolgen. Zwei Programme starten aber auch erst im Herbst 2023.
Sofern die Ziele dieser Wettbewerbe für die Verbandsgemeinde bzw. Städte /
Ortsgemeinden von Interesse sein könnten, werden wir uns beteiligen.
Aktuell stellt sich für vor
allem die Frage, wie die Städte / Ortsgemeinden an der Pauschalförderung
beteiligt werden sollen. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass man
den Gemeinden bis max. 50 % der Pauschalförderung zur Verfügung stellt.
Die restliche Fördersumme soll
bei der VG verbleiben. Sofern sich die politischen Gremien diesem Vorschlag
anschließen, werden wir die Ortsgemeinden auffordern, Projekte zu benennen. Diese
sollen unter Berücksichtigung der folgenden Auswahlkriterien festgelegt werden:
- CO² Einsparung durch die
Maßnahme/Jahr im Verhältnis zur Investitionssumme
- Amortisationszeit in
Jahren ohne Förderung
- Anteil Eigenverbrauch /
Entlastung der Stromnetze
In der Ausschusssitzung des Bau-,
Planungs- und Umweltausschusses am 27.09.2023 sowie abschließend im
Verbandsgemeinderat am 12.10.2023 soll konkret entschieden werden, welche
Projekte mit der Pauschalförderung unterstützt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
KIPKI
finanziert und führt zu keiner Mehrbelastung der Verbandsgemeinde.
Ob und
inwiefern nach abschließender beihilferechtlicher Prüfung für Maßnahmen der
Verbandsgemeinde Eigenanteile zu finanzieren sind, lässt sich erst nach
Festlegung der Maßnahmen ermitteln.