Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 1

Beschluss:

 

Nach kurzer Beratung und auf der Grundlage der Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss vom 26.06.2023 fasst der Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:

 

Den Städten / Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Gerolstein werden bis max. 50 % der Pauschalförderung aus Mitteln des KIPKI (ca. 450 T€) zur Verfügung gestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Gemeinden hierüber zu informieren und aufzufordern, Projektvorschläge unter Berücksichtigung der Fördervoraussetzungen, wobei auch auf die Maßnahmen zu Klimawandelanpassung hingewiesen werden soll, einzureichen.

 

Die Bewertung der eingereichten Projektvorschläge erfolgt nach folgenden Kriterien:

  • CO² Einsparung durch die Maßnahme/Jahr im Verhältnis zur Investitionssumme
  • Amortisationszeit in Jahren ohne Förderung
  • Anteil Eigenverbrauch / Entlastung der Stromnetze

 

Die abschließende Entscheidung, welche Maßnahmen der Gemeinden konkret gefördert werden, erfolgt durch den Verbandsgemeinderat.


Sachverhalt:

 

Das Landesgesetz zur Ausführung des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) wurde am 10. Mai 2023 vom Landtag Rheinland-Pfalz verabschiedet.

 

Insgesamt hat dieses Landesgesetz ein Volumen für die Kommunen von 240 Mio. €.  180 Mio. € werden als einwohnerbezogene Pauschalförderung und 60 Mio. € im Rahmen von Wettbewerben für Leuchtturmprojekte gewährt.

 

Als einwohnerbezogene Pauschalförderung wird die Verbandsgemeinde Gerolstein 29,22 € je Einwohner erhalten, was einer Gesamtsumme von ca. 901.000 € entspricht.

 

Das Landesgesetz stellt fest, dass die Verbandsgemeinden bei dieser Pauschalförderung sicherzustellen haben, dass Projekte der Städte / Ortsgemeinden angemessen berücksichtigt werden. Wie dies konkret ausgestaltet wird, stellt der Gesetzgeber den Verbandsgemeinden frei.

 

Die Verwendung von KIPKI Mitteln kann sowohl für Maßnahmen des Klimaschutzes als auch für Maßnahmen zu Klimawandelanpassung verwendet werden, wobei letztgenannte max. 25 % der Fördersumme betragen dürfen. Grds. können durch die Pauschalförderung Projekte zu 100 % finanziert werden.

 

Die Pauschalförderung ist an verschiedene Kriterien gebunden:

Ø  Die Maßnahmen dürfen nicht vor dem 29. November 2022 im kommunalen Haushalt veranschlagt worden sein.

Ø  Die Maßnahme muss sich auf der Positivliste, welche vom Land mit dem Landesgesetz verabschiedet worden ist, befinden. Diese Positivliste ist als Anlage beigefügt.

Ø  Die beihilferechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein (ggfls. Reduzierung des Fördersatzes bis zum Ausschluss der Förderung).

 

Aktuell finden durch die Entwicklungsagentur RLP Informationsveranstaltungen statt, welche Maßnahmen realisiert werden können. Das Beihilfehandbuch wurde vom Land am 03.07.2023 zur Verfügung gestellt.

 

Die Wettbewerbsverfahren zu den Leuchtturmprojekten werden nochmals aufgeteilt. Erster Schwerpunkt liegt bei Projekten zur Speicherung von Strom in Wasserstoff (25 Mio. €). Ein zweiter Schwerpunkt liegt mit 35 Mio. € auf der Entwicklung nachhaltiger Innenstädte der Zukunft, der Förderung kommunaler Wärmenetze und der nachhaltigen Entwicklung sozialer Begegnungsorte in den Kommunen. Diese Wettbewerbsverfahren sind allesamt noch nicht gestartet. Teilweise werden noch Projektträger gesucht, die diese Wettbewerbe umsetzen. Die Ausschreibungen sollen frühestens im Sommer erfolgen. Zwei Programme starten aber auch erst im Herbst 2023. Sofern die Ziele dieser Wettbewerbe für die Verbandsgemeinde bzw. Städte / Ortsgemeinden von Interesse sein könnten, werden wir uns beteiligen.

 

Aktuell stellt sich für vor allem die Frage, wie die Städte / Ortsgemeinden an der Pauschalförderung beteiligt werden sollen. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass man den Gemeinden bis max. 50 % der Pauschalförderung zur Verfügung stellt.

 

Die restliche Fördersumme soll bei der VG verbleiben. Sofern sich die politischen Gremien diesem Vorschlag anschließen, werden wir die Ortsgemeinden auffordern, Projekte zu benennen. Diese sollen unter Berücksichtigung der folgenden Auswahlkriterien festgelegt werden:

  • CO² Einsparung durch die Maßnahme/Jahr im Verhältnis zur Investitionssumme
  • Amortisationszeit in Jahren ohne Förderung
  • Anteil Eigenverbrauch / Entlastung der Stromnetze

 

In der Ausschusssitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 27.09.2023 sowie abschließend im Verbandsgemeinderat am 12.10.2023 soll konkret entschieden werden, welche Projekte mit der Pauschalförderung unterstützt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

KIPKI finanziert und führt zu keiner Mehrbelastung der Verbandsgemeinde.

 

Ob und inwiefern nach abschließender beihilferechtlicher Prüfung für Maßnahmen der Verbandsgemeinde Eigenanteile zu finanzieren sind, lässt sich erst nach Festlegung der Maßnahmen ermitteln.