Sitzung: 22.06.2023 Schulträgerausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18
Vorlage: 3-0015/23/01-109
Beschluss:
Der
Schulträgerausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die beigefügte
Neufassung der Betreuungsordnung zu beschließen.
Sachverhalt:
In den Grundschulen des Landes
können bei Bedarf unterrichtsergänzende Betreuungsangebote eingerichtet werden.
Das Angebot ist freiwillig. Das Betreuungsangebot kann vom Schulträger
eingerichtet werden und ist eine schulische Veranstaltung im Sinne der
Grundschulordnung.
Die Verbandsgemeinde Gerolstein
bietet als Träger ein unterrichtsergänzendes und freiwilliges Betreuungsangebot
(Betreuende Grundschule) bereits an folgenden Schulen
- Grundschule Birresborn
- Grundschule Neroth
- Grundschule Gerolstein an der Waldstraße
- Grundschule Gerolstein an der Grund- und
Realschule +
- Grundschule Stadtkyll
- Grundschule Lissendorf
- Grundschule Üxheim
für die Schülerinnen und
Schüler an.
Ab dem
Schuljahr 2023/2024 möchte die Grundschule Jünkerath an der Grund- und
Realschule plus für die 1. und 2. Klassen zusätzlich ein Betreuungsangebot
anbieten.
Aus diesem Grund soll die
Betreuungsordnung zum neuen Schuljahr angepasst werden.
Für die Beitragsbemessung und
Einordnung in den Tarif 1 (20 € monatlich / 200 € jährlich) ist die
tatsächliche Betreuungszeit maßgebend.
Für das Schuljahr 2024/2025
wird eine neue Kalkulation aller Tarife durch die Verwaltung erfolgen.