Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18

Beschluss:

 

Der Schulträgerausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die beigefügte Neufassung der Betreuungsordnung zu beschließen.


Sachverhalt:

 

In den Grundschulen des Landes können bei Bedarf unterrichtsergänzende Betreuungsangebote eingerichtet werden. Das Angebot ist freiwillig. Das Betreuungsangebot kann vom Schulträger eingerichtet werden und ist eine schulische Veranstaltung im Sinne der Grundschulordnung.

 

Die Verbandsgemeinde Gerolstein bietet als Träger ein unterrichtsergänzendes und freiwilliges Betreuungsangebot (Betreuende Grundschule) bereits an folgenden Schulen

 

  • Grundschule Birresborn
  • Grundschule Neroth
  • Grundschule Gerolstein an der Waldstraße
  • Grundschule Gerolstein an der Grund- und Realschule +
  • Grundschule Stadtkyll
  • Grundschule Lissendorf
  • Grundschule Üxheim

 

für die Schülerinnen und Schüler an.

 

Ab dem Schuljahr 2023/2024 möchte die Grundschule Jünkerath an der Grund- und Realschule plus für die 1. und 2. Klassen zusätzlich ein Betreuungsangebot anbieten.

 

Aus diesem Grund soll die Betreuungsordnung zum neuen Schuljahr angepasst werden.

 

Für die Beitragsbemessung und Einordnung in den Tarif 1 (20 € monatlich / 200 € jährlich) ist die tatsächliche Betreuungszeit maßgebend.

 

Für das Schuljahr 2024/2025 wird eine neue Kalkulation aller Tarife durch die Verwaltung erfolgen.