Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Inzwischen sind 9 von 10 Schulen in Trägerschaft der VG Gerolstein im Rahmen des DigitalPakt Schule 2019-2024 mit moderner Informations- und Kommunikationstechnologie ausgestattet worden. Die Arbeiten an der Grund- und Realschule plus in Gerolstein werden, wie geplant, im Jahr 2024 zum Abschluss kommen.

 

Der Medienentwicklungsplaner, Herr Salomon, erläutert in der Ausschusssitzung die Grundzüge der Ausstattungen und den Aufbau der Supportstrukturen exemplarisch erläutern. Bis 2020 waren die Ausstattungen in den einzelnen Schulen weitestgehend uneinheitlich. Ziel des Digitalpaktes I war, eine trägereinheitliche Ausstattung herzustellen, was weitestgehend gelungen ist.

 

Des Weiteren werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie die IT an den Schulen fortlaufend und zeitgemäß auf dem aktuellen Stand gehalten werden kann. Die Endgeräte unterliegen einer gewissen Nutzungsdauer, die einen Austausch in einigen Jahren erforderlich machen. Hierzu hat Herr Salomon eine Aufstellung über die in den zukünftigen Jahren voraussichtlich anfallenden Kosten erstellt; hierbei wurden z.B. für mobile Endgeräte 5 Jahre und für Smartdisplays 7 Jahre Laufzeit unterstellt. Aufgrund dessen würden auf den Schulträger für diese Anschaffungen rund 250.000 € pro Jahr zukommen, wobei die Anschaffungen in enger Abstimmung mit den Schulen durchgeführt werden sollen, da in Einzelfällen sicherlich auch längere Nutzungszeiten denkbar sind. Die Vorstellung der Planzahlen soll laut Herrn Böffgen zusätzlich in einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erfolgen; ggfs. soll eine teilweise Finanzierung durch den Solidarpakt Windkraft der Verbandsgemeinde Gerolstein stattfinden.

 

Zusätzlich zu den investiven Anschaffungen kommen pro Schule rund 500 – 2.000 € jährlich für Lizenzen/Software hinzu.

 

Der im Jahr 2019 verabschiedete DigitalPakt Schule läuft 2024 aus. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wird ein Digitalpakt 2.0 angekündigt. Es bleibt abzuwarten, wann dieser umgesetzt und wie sich dieser gestalten wird. Aktuell finden wohl Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zu Fragen der Finanzierung und Aufgabenverteilung im Hinblick auf den Föderalismus statt. Der Bundesrechnungshof hatte beim Digitalpakt I kritisiert, dass die Gelder nicht nach den Bedarfen verteilt wurden und die Verwendung seitens des Bundes schwer kontrollierbar ist. Den Schulträgern wurden beim Digitalpakt I entsprechend der Schülerzahlen gemäß amtlicher Schulstatistik Fördermittel bereitgestellt, die der Schulträger innerhalb seiner Schulen aufteilen konnte. Die Verbandsgemeinde Gerolstein hat dies nach Bedarfen und Notwendigkeiten der einzelnen Schulen getan. Zwischenzeitlich wurden rund 73 % der Fördermittel durch die VGV Gerolstein abgerufen (rund 607.000 € von 827.000 €). Bundesweit wurden erst 11,8 % abgerufen und nur 61,1 % der Mittel beantragt bzw. bewilligt. Ein Grund ist vermutlich das komplexe Antragsverfahren.

 

Abschließend wird über die Ergebnisse aus den Umfragen an den neun fertiggestellten Schulen zum DigitalPakt berichtet.

 


Im Schulleitertreffen im Februar 2023 wurde über die bevorstehende Evaluation informiert. Zwischenzeitlich wurden die ausgefüllten Onlinefragebogen der Schulen durch Herrn Salomon ausgewertet; es sollen vor den Schulferien noch persönliche Gespräche mit allen Schulleitungen erfolgen. Folgende Eckpunkte wurden herausgestellt:

 

  • Mit der Anbindung nach außen (LAN) sind die Schulen sehr zufrieden.
  • Auch für die Anbindung mit WLAN gibt es weitgehend positive Rückmeldungen. Hier wurde ein trägereinheitliches Konzept mit drahtloser Vernetzung (Cambium) verwendet. Vereinzelt gibt es noch Probleme, die eine Nacharbeit erforderlich machen.
  • Die Ausstattung mit interaktiven Präsentationsmedien folgt meist einem einheitlichen Konzept (SMART-Displays, Apple TVs, Miracastadapter). Auch hier herrscht eine überwiegende Zufriedenheit, wobei z.B. noch teilweise Fortbildungsbedarf besteht, Probleme mit der Installation der Geräte bestanden und teilweise noch bestehen. Leasingkonzepte sind nach Prüfung kostenintensiver im Vergleich zum Kauf; auch war Leasing im Rahmen des Digitalpaktes I nicht förderfähig. Auf die langen Lieferzeiten der Geräte hat der Schulträger keinen Einfluss.

 

Innerhalb der Information wird das Pro & Contra digitaler Schulbücher erläutert; das Tragen der schweren Bücher entfällt, jedoch ist es nicht möglich, in die Bücher zu schreiben, was sich wohl insbesondere für die Primarstufe schwierig gestaltet. Die 1:1 Ausstattung mit digitalen Endgeräten für die Schüler:innen wird in einigen Schulen angestrebt, wobei aufgrund evtl. zukünftiger Fördermöglichkeiten für die Anschaffungen abgewartet werden soll.

 

Ab dem Schuljahr 2021/2022 wurde die Arbeitsteilung des pädagogischen sowie technischen Supports neu aufgestellt, d.h. die Aufgaben des Schulträgers sowie der Schule wurden klarer definiert. Der Schulträger erhält hierfür eine Förderung durch das Land i.H.v. 11 € pro Schüler (Schuljahr 2022/2023 = rd. 21.000 €). Der Support wird durch die IT-ler der VGV sowie durch externe Dienstleister sichergestellt. Durch die Förderung können ungefähr die Kosten der externen Dienstleister abgedeckt werden; die Aufwendungen sind weniger hoch als angenommen, wobei sie sich dennoch mit Anschaffung der vielen digitalen Endgeräte mehr wie verdoppelt haben auf nunmehr rd. 18.000 € für alle Schulen (ohne die Kosten für die eigenen IT-ler der VGV).

 

Im Rahmen dessen wird nach der Sicherheit der EDV-Infrastruktur gefragt. Laut Herrn Salomon sind hier alle möglichen Maßnahmen ergriffen worden.