Sachverhalt:
Inzwischen sind 9 von 10
Schulen in Trägerschaft der VG Gerolstein im Rahmen des DigitalPakt Schule
2019-2024 mit moderner Informations- und Kommunikationstechnologie ausgestattet
worden. Die Arbeiten an der Grund- und Realschule plus in Gerolstein werden,
wie geplant, im Jahr 2024 zum Abschluss kommen.
Der Medienentwicklungsplaner,
Herr Salomon, erläutert in der Ausschusssitzung die Grundzüge der Ausstattungen
und den Aufbau der Supportstrukturen exemplarisch erläutern. Bis 2020 waren die
Ausstattungen in den einzelnen Schulen weitestgehend uneinheitlich. Ziel des
Digitalpaktes I war, eine trägereinheitliche Ausstattung herzustellen, was
weitestgehend gelungen ist.
Des Weiteren werden
Möglichkeiten aufgezeigt, wie die IT an den Schulen fortlaufend und zeitgemäß
auf dem aktuellen Stand gehalten werden kann. Die Endgeräte unterliegen einer
gewissen Nutzungsdauer, die einen Austausch in einigen Jahren erforderlich
machen. Hierzu hat Herr Salomon eine Aufstellung über die in den zukünftigen
Jahren voraussichtlich anfallenden Kosten erstellt; hierbei wurden z.B. für
mobile Endgeräte 5 Jahre und für Smartdisplays 7 Jahre Laufzeit unterstellt.
Aufgrund dessen würden auf den Schulträger für diese Anschaffungen rund 250.000
€ pro Jahr zukommen, wobei die Anschaffungen in enger Abstimmung mit den
Schulen durchgeführt werden sollen, da in Einzelfällen sicherlich auch längere
Nutzungszeiten denkbar sind. Die Vorstellung der Planzahlen soll laut Herrn
Böffgen zusätzlich in einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erfolgen;
ggfs. soll eine teilweise Finanzierung durch den Solidarpakt Windkraft der
Verbandsgemeinde Gerolstein stattfinden.
Zusätzlich zu den investiven
Anschaffungen kommen pro Schule rund 500 – 2.000 € jährlich für
Lizenzen/Software hinzu.
Der im Jahr 2019 verabschiedete
DigitalPakt Schule läuft 2024 aus. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung
wird ein Digitalpakt 2.0 angekündigt. Es bleibt abzuwarten, wann dieser
umgesetzt und wie sich dieser gestalten wird. Aktuell finden wohl Verhandlungen
zwischen Bund und Ländern zu Fragen der Finanzierung und Aufgabenverteilung im
Hinblick auf den Föderalismus statt. Der Bundesrechnungshof hatte beim
Digitalpakt I kritisiert, dass die Gelder nicht nach den Bedarfen verteilt
wurden und die Verwendung seitens des Bundes schwer kontrollierbar ist. Den
Schulträgern wurden beim Digitalpakt I entsprechend der Schülerzahlen gemäß
amtlicher Schulstatistik Fördermittel bereitgestellt, die der Schulträger
innerhalb seiner Schulen aufteilen konnte. Die Verbandsgemeinde Gerolstein hat
dies nach Bedarfen und Notwendigkeiten der einzelnen Schulen getan. Zwischenzeitlich
wurden rund 73 % der Fördermittel durch die VGV Gerolstein abgerufen (rund
607.000 € von 827.000 €). Bundesweit wurden erst 11,8 % abgerufen und nur 61,1
% der Mittel beantragt bzw. bewilligt. Ein Grund ist vermutlich das komplexe
Antragsverfahren.
Abschließend wird über die
Ergebnisse aus den Umfragen an den neun fertiggestellten Schulen zum
DigitalPakt berichtet.
Im Schulleitertreffen im
Februar 2023 wurde über die bevorstehende Evaluation informiert.
Zwischenzeitlich wurden die ausgefüllten Onlinefragebogen der Schulen durch
Herrn Salomon ausgewertet; es sollen vor den Schulferien noch persönliche
Gespräche mit allen Schulleitungen erfolgen. Folgende Eckpunkte wurden
herausgestellt:
- Mit der Anbindung nach außen (LAN) sind die
Schulen sehr zufrieden.
- Auch für die Anbindung mit WLAN gibt es
weitgehend positive Rückmeldungen. Hier wurde ein trägereinheitliches
Konzept mit drahtloser Vernetzung (Cambium) verwendet. Vereinzelt gibt es
noch Probleme, die eine Nacharbeit erforderlich machen.
- Die Ausstattung mit interaktiven
Präsentationsmedien folgt meist einem einheitlichen Konzept
(SMART-Displays, Apple TVs, Miracastadapter). Auch hier herrscht eine
überwiegende Zufriedenheit, wobei z.B. noch teilweise Fortbildungsbedarf
besteht, Probleme mit der Installation der Geräte bestanden und teilweise
noch bestehen. Leasingkonzepte sind nach Prüfung kostenintensiver im
Vergleich zum Kauf; auch war Leasing im Rahmen des Digitalpaktes I nicht
förderfähig. Auf die langen Lieferzeiten der Geräte hat der Schulträger
keinen Einfluss.
Innerhalb
der Information wird das Pro & Contra digitaler Schulbücher erläutert; das
Tragen der schweren Bücher entfällt, jedoch ist es nicht möglich, in die Bücher
zu schreiben, was sich wohl insbesondere für die Primarstufe schwierig
gestaltet. Die 1:1 Ausstattung mit digitalen Endgeräten für die Schüler:innen
wird in einigen Schulen angestrebt, wobei aufgrund evtl. zukünftiger
Fördermöglichkeiten für die Anschaffungen abgewartet werden soll.
Ab dem
Schuljahr 2021/2022 wurde die Arbeitsteilung des pädagogischen sowie
technischen Supports neu aufgestellt, d.h. die Aufgaben des Schulträgers sowie
der Schule wurden klarer definiert. Der Schulträger erhält hierfür eine
Förderung durch das Land i.H.v. 11 € pro Schüler (Schuljahr 2022/2023 = rd.
21.000 €). Der Support wird durch die IT-ler der VGV sowie durch externe
Dienstleister sichergestellt. Durch die Förderung können ungefähr die Kosten
der externen Dienstleister abgedeckt werden; die Aufwendungen sind weniger hoch
als angenommen, wobei sie sich dennoch mit Anschaffung der vielen digitalen
Endgeräte mehr wie verdoppelt haben auf nunmehr rd. 18.000 € für alle Schulen
(ohne die Kosten für die eigenen IT-ler der VGV).
Im Rahmen
dessen wird nach der Sicherheit der EDV-Infrastruktur gefragt. Laut Herrn
Salomon sind hier alle möglichen Maßnahmen ergriffen worden.