Beschluss 1:
Der
Ortsgemeinderat beschließt offen abzustimmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
beschlossen
Ja: 4
Beschluss 2:
Frau
Ruth Schmidbauer wird für die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für das
Geschäftsjahr 2024 bis 2028 durch den Ortsgemeinderat gewählt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
beschlossen
Ja: 4
Sachverhalt:
Die Gemeinden stellen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 des
Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) Personen für die Vorschlagsliste für Schöffen
auf.
Die Anzahl der von der OGmd Dohm-Lammersdorf vorzuschlagenden
Haupt- und Hilfsschöffen wurde in Anlehnung an die Einwohnerzahl auf 1 Person
festgesetzt.
Ortsbürgermeister
Schüssler erläutert die Wahlmodalitäten und zitiert Passagen aus dem
Gerichtsverfassungsgesetz über Voraussetzungen bzw. Hinderungsgründe für die
Wahl zum Schöffen.
Folgende Person hat schriftlich die Aufnahme in die
Schöffenvorschlagliste beantragt:
Frau
Ruth Schmidbauer, Geb. 1959, Pensionärin,
Lindenweg
4, 54576 Dohm-Lammersdorf
Gem.§ 40 Gemeindeordnung ruht das das Stimmrecht des Vorsitzenden
bei der nachfolgenden Abstimmung.