Sitzung: 25.05.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1
Vorlage: 1-0112/23/08-001
Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat beschließt dem Kommunalen Klimapakt beizutreten, sofern der
Ortsgemeinde dadurch keine Kosten entstehen. Mit dem Beitritt verpflichtet sich
die Ortsgemeinde, ihre Aktivitäten im Klimaschutz als auch in der Anpassung an
Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Sie benennt dazu folgende Ziel und Maßnahmen
und bringt diese in das weitere Verfahren ein:
·
Unterstützung
Klimaschutzstrategie /-konzept der VG
Gerolstein
·
Einführung
/ Optimierung eines systematischen Energiemanagements für die Gebäude der
Ortsgemeinde
·
Realisierung
/ Beteiligung / Betreibung von Erneuerbare Energie-Anlagen
·
Unterstützung
und Schaffung von attraktiven Maßnahmen im Bereich Mobilität in der
Ortsgemeinde
·
Energetische
Sanierung / Optimierung von Gebäuden
Sachverhalt:
2023
startet die RLP Landesregierung 2023 eine kommunale Klima-Offensive.
Klimaschutzministerium,
Energieagentur Rheinland-Pfalz, Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen,
kommunalen Spitzenverbände und dem Verband kommunaler Unternehmen initiieren
den Kommunalen
Klimapakt (KKP)
Der
KKP bietet den teilnehmenden Kommunen eine maßgeschneiderte Beratung mit dem
Ziel, das Engagement für den Klimaschutz und die Bewältigung der Folgen des
Klimawandels zu forcieren.
Vorteile
für die Kommunen:
•
Analyse
des Ist-Zustandes in Sachen Klimaschutz und Klimawandelanpassung
•
Gezielte,
bedarfsorientierte Beratung und individuelle Begleitung im Bereich Klimaschutz
und Anpassung an die Klimawandelfolgen
•
Gemeinsame
Erarbeitung von Strategien für Klimaschutz und Klimawandelfolgen
•
Instrumente
und Hilfestellungen (Tools wie z.B. Energiemanagement, Leitfäden, Checklisten,
Auslegungshilfen)
•
Unterstützung
beim Aufbau einer transparenten Projektsteuerung
•
Begleitung
bei der Planung und Durchführung von Klimaschutzmaßnahmen
•
Konkrete
Unterstützung beim Beantragen und Abrufen von Fördermitteln
Der
Ortsgemeinde entstehen weder durch den Beitritt zum KKP noch durch die Inanspruchnahme
einer etwaigen Beratung Kosten. Der Ortsgemeinde entstehen auch keine
Nachteile, wenn sie dem KKP nicht Beitritt.
Im
Verlauf der Diskussion wird auch argumentiert, dass es im Grunde genommen
keiner neunen Institution bedarf, da es, wie eingangs erwähnt, auf mehreren
politischen Ebenen bereits entsprechende Kompetenzen gibt.