Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt dem Kommunalen Klimapakt beizutreten, sofern der Ortsgemeinde dadurch keine Kosten entstehen. Mit dem Beitritt verpflichtet sich die Ortsgemeinde, ihre Aktivitäten im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen.   Sie benennt dazu folgende Ziel und Maßnahmen und bringt diese in das weitere Verfahren ein:

·         Unterstützung Klimaschutzstrategie /-konzept  der VG Gerolstein

·         Einführung / Optimierung eines systematischen Energiemanagements für die Gebäude der Ortsgemeinde

·         Realisierung / Beteiligung / Betreibung von Erneuerbare Energie-Anlagen

·         Unterstützung und Schaffung von attraktiven Maßnahmen im Bereich Mobilität in der Ortsgemeinde

·         Energetische Sanierung / Optimierung von Gebäuden


Sachverhalt:

 

2023 startet die RLP Landesregierung 2023 eine kommunale Klima-Offensive.

Klimaschutzministerium, Energieagentur Rheinland-Pfalz, Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen, kommunalen Spitzenverbände und dem Verband kommunaler Unternehmen initiieren den Kommunalen Klimapakt (KKP)

Der KKP bietet den teilnehmenden Kommunen eine maßgeschneiderte Beratung mit dem Ziel, das Engagement für den Klimaschutz und die Bewältigung der Folgen des Klimawandels zu forcieren.

Vorteile für die Kommunen:

       Analyse des Ist-Zustandes in Sachen Klimaschutz und Klimawandelanpassung

       Gezielte, bedarfsorientierte Beratung und individuelle Begleitung im Bereich Klimaschutz und Anpassung an die Klimawandelfolgen

       Gemeinsame Erarbeitung von Strategien für Klimaschutz und Klimawandelfolgen

       Instrumente und Hilfestellungen (Tools wie z.B. Energiemanagement, Leitfäden, Checklisten, Auslegungshilfen)

       Unterstützung beim Aufbau einer transparenten Projektsteuerung

       Begleitung bei der Planung und Durchführung von Klimaschutzmaßnahmen

       Konkrete Unterstützung beim Beantragen und Abrufen von Fördermitteln

 

Der Ortsgemeinde entstehen weder durch den Beitritt zum KKP noch durch die Inanspruchnahme einer etwaigen Beratung Kosten. Der Ortsgemeinde entstehen auch keine Nachteile, wenn sie dem KKP nicht Beitritt.

Im Verlauf der Diskussion wird auch argumentiert, dass es im Grunde genommen keiner neunen Institution bedarf, da es, wie eingangs erwähnt, auf mehreren politischen Ebenen bereits entsprechende Kompetenzen gibt.