Sitzung: 14.06.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 1-0167/23/12-037
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gerolstein stimmt der Genehmigung der
nachfolgenden Zuwendungen zu:
Art der Zuwendung |
Zuwendungsgeber |
Eingang der Zuwendung |
Umfang der Zuwendung |
Zuwendungszweck |
Geldspende |
Franz-Josef Schütz Wolfskaul 7 54568 Gerolstein |
08.02.2023 |
200,00 € |
Tischtennisplatte Ortsteil Hinterhausen |
Geldspende |
Praxis Dr. Axel Cloeren Hauptstraße 11-13 54568 Gerolstein |
19.04.2023 |
4.000,00 € |
Spende für Kita „Alter Markt“ Gerolstein |
Sachverhalt:
Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden,
Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der
Genehmigung durch den Stadtrat, wobei die genannte Vorschrift erst dann
Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100,00 €
übersteigt.
Entsprechend § 4 Abs. 2 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt
Gerolstein wird dem Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidung über die
Vermittlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen an Dritte ohne wertmäßige Begrenzung sowie die Annahme von
Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen gemäß § 94
Abs. 3 Satz 5 GemO bis zu einer Wertgrenze von 20.000 € im Einzelfall
übertragen.
Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die
Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei
denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung
seines Namens gebeten hat.