Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gerolstein stimmt der Genehmigung der nachfolgenden Zuwendungen zu:

 

Art der

Zuwendung

Zuwendungsgeber

Eingang der

Zuwendung

Umfang der Zuwendung

Zuwendungszweck

Geldspende

Franz-Josef Schütz

Wolfskaul 7

54568 Gerolstein

08.02.2023

200,00 €

Tischtennisplatte

Ortsteil

Hinterhausen

Geldspende

Praxis

Dr. Axel Cloeren

Hauptstraße 11-13

54568 Gerolstein

19.04.2023

4.000,00 €

Spende für Kita

„Alter Markt“

Gerolstein

 


Sachverhalt:

 

Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den Stadtrat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100,00 € übersteigt.

 

Entsprechend § 4 Abs. 2 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Gerolstein wird dem Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidung über die Vermittlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen an Dritte ohne wertmäßige Begrenzung sowie die Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 GemO bis zu einer Wertgrenze von 20.000 € im Einzelfall übertragen.

 

Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten hat.