Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Beschluss:

 

Der Stadtrat stimmt dem dargestellten Sanierungsvorschlag zu und beauftragt das Architekturbüro Perings, ein entsprechendes Gutachten mit Entwurfsplanung und Kostenermittlung zu fertigen, welches als Grundlage für den Förderantrag gem. VV Wiederaufbau dienen soll.

 

Weitergehende Maßnahmen, speziell für die Feuerwehrnutzung müssten vorab mit der Verbandsgemeinde abgestimmt werden. Außerdem ist frühzeitig eine entsprechende Nutzungsvereinbarung zwischen Stadt und Verbandsgemeinde abzuschließen.


Sachverhalt:

 

Das Feuerwehrhaus Bolsdorf steht im Eigentum der Stadt Hillesheim und wurde beim Hochwasser am 14.07.2021 für mehrere Stunden von Wasser umspült. Im weiteren Verlauf kam es zu einer Vergrößerung der vorhandenen Risse im Bereich der Lagerräume im südlichen Teil des Gebäudes. Untersuchungen des Büro ABAG ergaben, dass die Fundamente in diesem Bereich nicht frostfrei und auf Auenlehm gegründet sind. Die massive Vernässung des Untergrundes führte demnach wohl zu einer Aufweitung der Risse bis hin zu Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit.

 

Eine Abstimmung mit dem Verbindungsbüro Ahr, Herr Weimer ergab, dass ein Ersatzbau des gesamten Gebäudes nur in Frage kommt, wenn eine Sanierung/Reparatur die Kosten eines Neubaus übersteigt.

 

Da im vorliegenden Fall nur der südliche Gebäudeteil betroffen ist, schlägt das Architekturbüro Perings vor, den betroffenen Lagerbereich abzubrechen und gegen einen Holzrahmenbau auf einer tragenden Bodenplatte zu ersetzen. Zwischen Fahrzeughalle und Anbau müsste ein neuer Giebel errichtet werden. Im neuen Anbau könnten dann Umkleiden für die FFW untergebracht werden. Soweit möglich, könnten die WC Anlagen im Gemeindehaus genutzt werden.

 

Weitergehende Um- oder Anbauten die auf Grund feuerwehrtechnischer Anforderungen erforderlich werden, können nicht über die VV Wiederaufbau beantragt werden.

 

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Der Stadtrat befürwortet die Sanierung der Toilettenanlagen im Feuerwehrhaus. Bürgermeister Böffgen erläutert, dass gegen eine Mieterhöhung die Refinanzierung der Toiletten / WC-Anlagen erfolgen kann.