Sitzung: 28.06.2023 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16
Vorlage: 2-0257/23/15-029
Beschluss:
Der Stadtrat stimmt dem dargestellten
Sanierungsvorschlag zu und beauftragt das Architekturbüro Perings, ein
entsprechendes Gutachten mit Entwurfsplanung und Kostenermittlung zu fertigen,
welches als Grundlage für den Förderantrag gem. VV Wiederaufbau dienen soll.
Weitergehende Maßnahmen, speziell für
die Feuerwehrnutzung müssten vorab mit der Verbandsgemeinde abgestimmt werden.
Außerdem ist frühzeitig eine entsprechende Nutzungsvereinbarung zwischen Stadt
und Verbandsgemeinde abzuschließen.
Sachverhalt:
Das Feuerwehrhaus Bolsdorf steht
im Eigentum der Stadt Hillesheim und wurde beim Hochwasser am 14.07.2021 für mehrere
Stunden von Wasser umspült. Im weiteren Verlauf kam es zu einer Vergrößerung
der vorhandenen Risse im Bereich der Lagerräume im südlichen Teil des Gebäudes.
Untersuchungen des Büro ABAG ergaben, dass die Fundamente in diesem Bereich
nicht frostfrei und auf Auenlehm gegründet sind. Die massive Vernässung des
Untergrundes führte demnach wohl zu einer Aufweitung der Risse bis hin zu Einschränkung
der Gebrauchstauglichkeit.
Eine Abstimmung mit dem
Verbindungsbüro Ahr, Herr Weimer ergab, dass ein Ersatzbau des gesamten
Gebäudes nur in Frage kommt, wenn eine Sanierung/Reparatur die Kosten eines
Neubaus übersteigt.
Da im vorliegenden Fall nur der
südliche Gebäudeteil betroffen ist, schlägt das Architekturbüro Perings vor, den
betroffenen Lagerbereich abzubrechen und gegen einen Holzrahmenbau auf einer tragenden
Bodenplatte zu ersetzen. Zwischen Fahrzeughalle und Anbau müsste ein neuer
Giebel errichtet werden. Im neuen Anbau könnten dann Umkleiden für die FFW untergebracht
werden. Soweit möglich, könnten die WC Anlagen im Gemeindehaus genutzt werden.
Weitergehende Um- oder Anbauten
die auf Grund feuerwehrtechnischer Anforderungen erforderlich werden, können
nicht über die VV Wiederaufbau beantragt werden.
Der Stadtrat befürwortet die
Sanierung der Toilettenanlagen im Feuerwehrhaus. Bürgermeister Böffgen
erläutert, dass gegen eine Mieterhöhung die Refinanzierung der Toiletten /
WC-Anlagen erfolgen kann.