Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Nohn stimmt der
Auflösung der Zweckvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Gerolstein und
den Ortsgemeinden Hoffeld, Dankerath, Trierscheid und Senscheid (VG Adenau)
über die Aufnahme der Kinder aus Hoffeld, Dankerath, Trierscheid und Senscheid
in die Kindertagesstätte „Sonnenschein“ Üxheim und die Kostenregelung vom
03.09.2013 zu.
Der Ortsgemeinderat Nohn empfiehlt dem
Verbandsgemeinderat, den entsprechenden Beschluss zur Auflösung dieser
Zweckvereinbarung zu fassen.
Mit der Ortsgemeinde Senscheid soll
eine inhaltsgleiche Zweckvereinbarung geschlossen werden. Falls die
Ortsgemeinde Senscheid doch das Einzugsgebiet wechseln möchte, stimmt der
Ortsgemeinderat Nohn auch dieser Alternative zu.
Sachverhalt:
Die Kindertagesstätte Üxheim ist eine viergruppige
Einrichtung mit derzeit 90 Plätzen.
Seit 01.08.1993 umfasst das Einzugsgebiet neben den
Ortsgemeinden Nohn, Kerpen und Üxheim auch die vier Ortsgemeinden Hoffeld,
Dankerath, Trierscheid und Senscheid aus der Verbandsgemeinde Adenau; die
Kinder dieser Ortsgemeinden besuchten aber bereits in den Jahren zuvor die Kita
Üxheim. Damals übernahmen die vier Ortsgemeinden der VG Adenau die Kosten der
Erweiterung um eine 4. Gruppe (abzgl. der Zuschüsse) i.H.v. 10.320,53 DM sowie
eine einmalige Zahlung für die Nutzung der Gemeinschaftsräume und des
Gemeindeanteils von 60.000 DM.
Im Frühjahr 2022 zeigten die o.g. vier Gemeinden das
Bestreben, zum Kita-Zweckverband Barweiler zu wechseln. Die Ortsgemeinden
Hoffeld, Dankerath und Trierscheid haben zwischenzeitlich entsprechende
Beschlüsse gefasst; die Ortsgemeinde Senscheid möchte im Einzugsgebiet der Kita
Üxheim verbleiben. Letztlich wird die Änderung des Einzugsgebietes durch die
Jugendhilfeausschüsse der Landkreise Ahrweiler und Vulkaneifel beschlossen.
Aufgrund der starken Auslastung der Kita Üxheim sowie
einer notwendigen Erweiterung, die durch das Kita-Zukunftsgesetz
Rheinland-Pfalz, welches am 01.07.2021 in Kraft getreten ist, erforderlich
geworden ist, erscheint eine Änderung des Einzugsgebietes gerade zum jetzigen
Zeitpunkt als sinnvoll. Durch die Reduzierung der Kinderzahl bestehen für die
Erweiterung andere Voraussetzungen und es können Kostenreduzierungen erzielt
werden.
Die Verwaltungen der Verbandsgemeinden Adenau und
Gerolstein haben in Abstimmung einen Entwurf einer Auflösungsvereinbarung für
alle vier Ortsgemeinden der VG Adenau verfasst, der insbesondere folgende
Punkte umfasst:
·
Auflösung zum Ende des Kitajahres am
31.08.2023
·
Auszahlung des Restbuchwertes des
Baukostenzuschusses i.H.v. 19.594,15 €
·
Auszahlung des Restbuchwertes des erworbenen
beweglichen und unbeweglichen Vermögens i.H.v. 3.574,72 €
Die derzeit bestehende Zweckvereinbarung vom 03.09.2013,
der Entwurf der Auflösungsvereinbarung sowie die Berechnung des
Baukostenzuschusses ist als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Die Auszahlungen der Restbuchwerte müssen entsprechend
auf die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Gerolstein aufgeteilt werden (in den
u.a. Werten ist der Anteil Senscheid enthalten). Hier sollten entsprechend der
Zweckvereinbarung der drei Ortsgemeinden vom 03.03.2021 als Grundlage hälftig
die Einwohnerzahlen zum 30.06. sowie die Kinder mit Rechtsanspruch zum 01.10.
zu Grunde gelegt werden. Die aktuellsten Zahlen liegen für 2022 entsprechend
vor, so dass die Kostenaufteilung wie folgt aussehen würde:
Ortsgemeinde |
Aufteilung |
|
Kinderzahl/Einwohnerzahl |
Kosten- |
|
Kerpen |
18,80 |
4.356,42 € |
Nohn |
22,63 |
5.242,45 € |
Üxheim |
58,57 |
13.570,00 € |
Summe |
100 |
23.168,87 € |
Falls die Ortsgemeinden der Auflösung der
Zweckvereinbarung zustimmen, würde der Verbandsgemeinderat als Träger der Kita
Üxheim in seiner Sitzung am 13.07.2023 ebenfalls die Auflösung beraten und
beschließen. Die entsprechenden Beschlüsse der Jugendhilfeausschüsse der beiden
Landkreise müssten ebenfalls erfolgen.
Nach aktuellem Stand würde Senscheid im Einzugsgebiet der
Kita Üxheim verbleiben, so dass beabsichtigt ist, eine inhaltsgleiche
Zweckvereinbarung wie bisher mit der Ortsgemeinde abzuschließen. Der
entsprechende Anteil des Restbuchwertes würde sodann im Vermögen der
Einrichtung verbleiben. Die Ortsgemeinde Senscheid hat derzeit keine Kinder,
die im Kitalter sind und die Einrichtung besuchen.