Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss 1:

 

Der Ortsgemeinderat nimmt die Anregungen und Hinweise aus der Offenlage zur Kenntnis. Sie werden im Sinne des jeweiligen Abwägungsvorschlages umfassend gewürdigt und beantwortet und im Übrigen mit Begründung zurückgewiesen. Der Ortsgemeinderat schließt sich den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung in Gänze an.

 

Abstimmungsergebnis:   einstimmig beschlossen

Ja: 11 

 

 

 

Beschluss 2:

 

Unter Bezugnahme auf den Abwägungsbeschluss des Ortsgemeinderates beschließt der Ortsgemeinderat die 2. Änderung der Satzung über die Festsetzung von Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Abgrenzungs- und Abrundungssatzung) als Satzung gem. § 10 Baugesetzbuch.

 

Die Verwaltung wird gebeten den Satzungsbeschluss nach Ausfertigung der Planurkunde durch den Ortsbürgermeister zu veröffentlichen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltmittel sind entsprechend eingestellt.

 

Abstimmungsergebnis:   einstimmig beschlossen

Ja: 11 

 


Sachverhalt:

 

Die OG Walsdorf plant die Einrichtung eines zentralen Bauhofs auf dem Baumaterial und Maschinen der OG gelagert, abgestellt und gewartet werden können. Darüber hinaus sollen dort auch Büro-, Umkleide- und Sozialräume für den Gemeindearbeiter vorgehalten werden. Als Grundstück soll die Gemeindeeigene Parzelle in der Gemarkung Walsdorf, Flur 23, Flurstück 91/30 dienen. In öffentlicher Sitzung am 10.12.2021 hat der Ortsgemeinderat die 2. Änderung der Abgrenzungs- und Abrundungssatzung in Form einer Ergänzungssatzung der OG beschlossen. Das Bauland soll durch die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile mobilisiert werden. Die Einbeziehung in die Ortsteile bedeutet, dass sich die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit nach dem Einfügen im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB bemisst. Der Planungsauftrag wurde mit Sitzungsdatum am 10.03.2022 an das Planungsbüro LOP Frank Assion aus Traben-Trarbach vergeben. Die erste Entwurfsplanung wurde dem Rat in öffentlicher Sitzung am 08.12.2022 zur Diskussion und Beratung vorgestellt. In gleicher Sitzung wurde beschlossen, die 2. Änderung der Abrundungssatzung nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB am Verfahren zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie das Beteiligungsverfahren wurde in der Zeit vom 30.01.2023 bis einschl. 06.03.2023 durchgeführt. Die Offenlage wurde am 20.01.2023 ortsüblich bekannt gemacht.

 

Ein Bild, das Diagramm enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

Für die Fortführung des Verfahrens ist nunmehr die Abwägung zu den während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen erforderlich, die aus der Anlage ersichtlich sind.