Sitzung: 01.06.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2-0243/23/38-011
Beschluss 1:
Der Ortsgemeinderat nimmt die
Anregungen und Hinweise aus der Offenlage zur Kenntnis. Sie werden im Sinne des
jeweiligen Abwägungsvorschlages umfassend gewürdigt und beantwortet und im
Übrigen mit Begründung zurückgewiesen. Der Ortsgemeinderat schließt sich den
Abwägungsvorschlägen der Verwaltung in Gänze an.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja: 11
Beschluss 2:
Unter Bezugnahme auf den
Abwägungsbeschluss des Ortsgemeinderates beschließt der Ortsgemeinderat die 2.
Änderung der Satzung über die Festsetzung von Grenzen für den im Zusammenhang
bebauten Ortsteil (Abgrenzungs- und Abrundungssatzung) als Satzung gem. § 10
Baugesetzbuch.
Die Verwaltung wird gebeten den
Satzungsbeschluss nach Ausfertigung der Planurkunde durch den Ortsbürgermeister
zu veröffentlichen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Haushaltmittel
sind entsprechend eingestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja: 11
Sachverhalt:
Die OG Walsdorf plant die
Einrichtung eines zentralen Bauhofs auf dem Baumaterial und Maschinen der OG
gelagert, abgestellt und gewartet werden können. Darüber hinaus sollen dort
auch Büro-, Umkleide- und Sozialräume für den Gemeindearbeiter vorgehalten
werden. Als Grundstück soll die Gemeindeeigene Parzelle in der Gemarkung
Walsdorf, Flur 23, Flurstück 91/30 dienen. In öffentlicher Sitzung am
10.12.2021 hat der Ortsgemeinderat die 2. Änderung der Abgrenzungs- und
Abrundungssatzung in Form einer Ergänzungssatzung der OG beschlossen. Das
Bauland soll durch die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im
Zusammenhang bebauten Ortsteile mobilisiert werden. Die Einbeziehung in die
Ortsteile bedeutet, dass sich die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit nach dem Einfügen
im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB bemisst. Der Planungsauftrag wurde mit
Sitzungsdatum am 10.03.2022 an das Planungsbüro LOP Frank Assion aus
Traben-Trarbach vergeben. Die erste Entwurfsplanung wurde dem Rat in
öffentlicher Sitzung am 08.12.2022 zur Diskussion und Beratung vorgestellt. In
gleicher Sitzung wurde beschlossen, die 2. Änderung der Abrundungssatzung nach
§ 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB am Verfahren zu beteiligen. Die
öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie das Beteiligungsverfahren wurde
in der Zeit vom 30.01.2023 bis einschl. 06.03.2023 durchgeführt. Die Offenlage
wurde am 20.01.2023 ortsüblich bekannt gemacht.
Für die Fortführung des Verfahrens
ist nunmehr die Abwägung zu den während der Offenlage eingegangenen
Stellungnahmen erforderlich, die aus der Anlage ersichtlich sind.