Sitzung: 01.06.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Befangen: 3
Vorlage: 1-0262/23/38-010
Beschluss zu b)
Feststellung
des Jahresergebnisses 2021
Der
Rat stellt den Jahresabschluss 2021 fest.
Abstimmungsergebnis:
8
Ja-Stimmen. 3 Sonderinteresse
Beschluss zu c)
Erteilung
der Entlastung für das Haushaltsjahr 2021
Der
Rat erteilt die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021.
Abstimmungsergebnis:
8
Ja-Stimmen. 3 Sonderinteresse
Sachverhalt:
a) Bericht zur Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses
2021
Gemäß § 113 Abs. 3 der GemO hat der
Rechnungsprüfungsausschuss jeweils über Art und Umfang sowie über das Ergebnis
ihrer Prüfung einen Prüfbericht zu erstellen. Der Prüfbericht ist den
Ratsmitgliedern zugegangen. Der Vorsitzende der Rechnungsprüfung trägt das
Ergebnis der Prüfung vom 25.04.2023 vor.
b)
Feststellung des Jahresergebnisses 2021
Nach § 114
Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO) beschließt der Rat über die Feststellung des
geprüften Jahresabschlusses und entscheidet in einem gesonderten Beschluss über
die Entlastung des Ortsbürgermeisters, der Beigeordneten, soweit diese den
Ortsbürgermeister vertreten haben.
Der
Jahresabschluss ist vorab gemäß § 110 Absatz 2, Satz 2 durch den Rechnungsprüfungsausschuss
zu prüfen.
Diese Prüfung
ist am 25.04.2023 erfolgt. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
c)
Erteilung der Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 gem. § 114
GemO
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Walsdorf hat den Jahresabschluss
2021 am 25.04.2023 nach den Grundsätzen des § 113 GemO geprüft. Zur Prüfung
haben die Ergebnis- und Finanzrechnung, der Rechenschaftsbericht sowie die
Kassenbelege vorgelegen. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach §
114 Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO) beschließt der Rat über die Entlastung des
Ortsbürgermeisters, der Beigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister
vertreten haben, sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der
Verbandsgemeinde, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben.