Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

 

Der Bauausschuss schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung an sieht gem. § 1 Abs. 5 Ausbaubeitragssatzung von einer Beitragserhebung für das Jahr 2019 ab.


Sachverhalt:

 

Im Kalenderjahr 2019 wurden für Straßenausbaumaßnahmen lediglich folgende Planungskosten kassenwirksam verausgabt:

 

Sonnenweg                                                                                                                                  4.400,00 €

Aloys-Schneider-Straße                                                                                                           3.900,00 €

In den Weiden                                                                                                                            7.400,00 €

 

Somit Gesamtaufwand 2019                                                                                             15.700,00 €

 

Abzug Gemeindeanteil 30 %                                                                                                 4.710,00 €

 

Somit umzulegender Aufwand                                                                                         10.990,00 €

 

Bei einer beitragspflichtigen Fläche von rd. 2.145.000 m² würde sich ein Beitragssatz je m² gewichtete Fläche von 0,00512 € ergeben.

 

Ein Grundstück mit einer gewichteten Fläche von 976,56 m² hätte somit einen Beitrag in Höhe von 5,00 € zu zahlen. Aus Kostengründen werden in der Verbandsgemeinde Gerolstein Beitragsbescheide nur noch über einem zu zahlenden Beitrag von mehr als 5,00 Euro versandt. Bei einer Beitragsabrechnung für das Jahr 2019 würden rd. 1.900 von insgesamt 2.400 Beitragsbescheiden unter die 5,00 € - Grenze fallen und somit nicht an die Grundstückseigentümer versandt werden.

 

Die Stadt Gerolstein hat in ihrer Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge unter § 1 Abs. 5 folgende Festsetzung getroffen:

 

„Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben, wenn die Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu erwartenden Beitragsaufkommen stehen.“

 

Für das Jahr 2019 könnten demnach lediglich rd. 500 Beitragsbescheide an die Grundstückseigentümer verschickt werden. Somit würde nur ein kleiner Anteil an Grundstücken zu Beiträgen herangezogen, während der Großteil außen vor bleibt.

 

Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, dass in Anwendung des § 1 Abs. 5 der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Gerolstein von einer Beitragserhebung für das Jahr 2019 abgesehen wird.

 

Auch wenn die Nicht-Erhebung der Ausbaubeiträge für das Jahr 2019 bereits durch die Ausbaubeitragssatzung abgedeckt ist, ist dies kein Geschäft der laufenden Verwaltung, Darüber hinaus sind Finanzmittel der Stadt Gerolstein betroffen, so dass hier zusätzlich ein Beschluss erforderlich ist.

 

Nach § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Gerolstein wird dem Bauausschuss die Beschlussfassung über Entscheidungen zu Beitragsangelegenheiten übertragen. Daher ist aus Sicht der Verwaltung keine weiterleitende Beschlussempfehlung an den Stadtrat erforderlich.