Sitzung: 24.05.2023 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2-0247/23/12-072
Beschluss:
Der Bauausschuss schließt sich dem
Vorschlag der Verwaltung an sieht gem. § 1 Abs. 5 Ausbaubeitragssatzung von
einer Beitragserhebung für das Jahr 2019 ab.
Sachverhalt:
Im Kalenderjahr 2019 wurden für
Straßenausbaumaßnahmen lediglich folgende Planungskosten kassenwirksam
verausgabt:
Sonnenweg 4.400,00
€
Aloys-Schneider-Straße 3.900,00
€
In
den Weiden 7.400,00
€
Somit
Gesamtaufwand 2019 15.700,00
€
Abzug
Gemeindeanteil 30 % 4.710,00
€
Somit
umzulegender Aufwand 10.990,00
€
Bei einer
beitragspflichtigen Fläche von rd. 2.145.000 m² würde sich ein Beitragssatz je
m² gewichtete Fläche von 0,00512 € ergeben.
Ein
Grundstück mit einer gewichteten Fläche von 976,56 m² hätte somit einen Beitrag
in Höhe von 5,00 € zu zahlen. Aus Kostengründen werden in der Verbandsgemeinde
Gerolstein Beitragsbescheide nur noch über einem zu zahlenden Beitrag von mehr
als 5,00 Euro versandt. Bei einer Beitragsabrechnung für das Jahr 2019 würden
rd. 1.900 von insgesamt 2.400 Beitragsbescheiden unter die 5,00 € - Grenze
fallen und somit nicht an die Grundstückseigentümer versandt werden.
Die Stadt
Gerolstein hat in ihrer Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge unter § 1
Abs. 5 folgende Festsetzung getroffen:
„Ausbaubeiträge
nach dieser Satzung werden nicht erhoben, wenn die Kosten der Beitragserhebung
außer Verhältnis zu dem zu erwartenden Beitragsaufkommen stehen.“
Für das Jahr
2019 könnten demnach lediglich rd. 500 Beitragsbescheide an die
Grundstückseigentümer verschickt werden. Somit würde nur ein kleiner Anteil an
Grundstücken zu Beiträgen herangezogen, während der Großteil außen vor bleibt.
Seitens der
Verwaltung wird daher vorgeschlagen, dass in Anwendung des § 1 Abs. 5 der
Ausbaubeitragssatzung der Stadt Gerolstein von einer Beitragserhebung für das
Jahr 2019 abgesehen wird.
Auch wenn
die Nicht-Erhebung der Ausbaubeiträge für das Jahr 2019 bereits durch die
Ausbaubeitragssatzung abgedeckt ist, ist dies kein Geschäft der laufenden
Verwaltung, Darüber hinaus sind Finanzmittel der Stadt Gerolstein betroffen, so
dass hier zusätzlich ein Beschluss erforderlich ist.
Nach § 4
Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Gerolstein wird dem Bauausschuss die
Beschlussfassung über Entscheidungen zu Beitragsangelegenheiten übertragen.
Daher ist aus Sicht der Verwaltung keine weiterleitende Beschlussempfehlung an
den Stadtrat erforderlich.