Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

 

Nach Beratung beschließt der Bauausschuss dem Stadtrat zu empfehlen den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB für die Bebauungspläne in beiden vorgestellten Bereichen (Bereich Deckert u. südlich Bundeswehr) zu fassen.

Die Verwaltung soll beauftragt werden nach Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit den Investoren das weitere Verfahren durchzuführen.

Der Ausschuss empfiehlt zudem dem Stadtrat bei der Verbandsgemeinde die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu beantragen, damit die Bauleitplanung im Parallelverfahren nach § 8 BauGB durchgeführt werden kann.


Sachverhalt:

 

Auf die Stadt Gerolstein sind für den Ortsteil Lissingen zwei Projektierer mit unterschiedlichen Projektflächen zugekommen.

 

Die Details zu den Projekten können aus der anliegenden Projektvorstellung der Projektierer entnommen werden.

 

Beide Projekte entsprechen den Kriterien des Kriterienkataloges, sodass eine Ausweisung im Rahmen der Bauleitplanung grundsätzlich möglich wäre.

Der Verbandsgemeinderat Gerolstein hat im Rahmen der Flächennutzungsplanung und der möglichen Ausweisung von Freiflächen-PV-Anlagen im Kriterienkatalog eine Mindestabstandsflächen von 2 km zwischen zwei PV-Anlagen festgelegt. Beide Anlagen liegen weit genug auseinander, so dass theoretisch beide eingereichten Planungen realisieren lassen.

 

Für den Bereich in der Nähe der Kaserne wurde die Aufstellung im Januar 2023 beantragt, für den Bereich „Deckert“ erfolgt der Antrag im März 2023.

 

Für den Bereich in der Kaserne ist darauf hinzuweisen, dass die Ortsgemeinde Birresborn auf eigenem Grundstück gegenüber zur Einfahrt der Lava-Grube mit Planungen zur Errichtung von ca. 5 ha befasst ist. Hier könnte es demnach je nach Beschluss zu einer Konfliktlage kommen.

 

Seitens des Ausschusses wird nochmals auf die Fläche westlich des Umspannwerkes angesprochen. In diesem Bereich ist die Stadt Gerolstein nur mit geringen Flächen begütert. Darüber hinaus liegen diese Flächen zu nah der bestehenden Wohnbebauung.

 

Der Ausschuss hat nun darüber zu beraten, wie mit den beiden Projekten umgegangen werden soll. Falls eines der Projekte oder beide realisiert werden sollen, ist ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zu fassen. Diese Bauleitplanung ist erforderlich, da Freiflächen-Photovoltaikanlagen keine privilegierten Vorhaben nach § 35 BauGB sind, sodass die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes und eines Bebauungsplanes mit der Ausweisung als „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik“ erforderlich ist.

 

Alle hier in Rede stehenden Flächen befinden sich in Privateigentum. Für die Stadt Gerolstein

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch den Aufstellungsbeschluss entstehen der Ortsgemeinde keine Kosten. Die Kosten des weiteren Bauleitplanverfahren sollen mit Abschluss eines städtebaulichen Vertrages durch den Investor übernommen werden.