Sitzung: 24.05.2023 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2-0241/23/12-069
Beschluss:
Nach Beratung beschließt
der Bauausschuss dem Stadtrat zu empfehlen den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2
BauGB für die Bebauungspläne in beiden vorgestellten Bereichen (Bereich Deckert
u. südlich Bundeswehr) zu fassen.
Die Verwaltung soll
beauftragt werden nach Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit den
Investoren das weitere Verfahren durchzuführen.
Der Ausschuss empfiehlt
zudem dem Stadtrat bei der Verbandsgemeinde die Fortschreibung des
Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu beantragen,
damit die Bauleitplanung im Parallelverfahren nach § 8 BauGB durchgeführt
werden kann.
Sachverhalt:
Auf die Stadt Gerolstein sind für den Ortsteil Lissingen
zwei Projektierer mit unterschiedlichen Projektflächen zugekommen.
Die Details zu den Projekten können aus der anliegenden
Projektvorstellung der Projektierer entnommen werden.
Beide Projekte entsprechen den Kriterien des
Kriterienkataloges, sodass eine Ausweisung im Rahmen der Bauleitplanung
grundsätzlich möglich wäre.
Der Verbandsgemeinderat Gerolstein hat im Rahmen der
Flächennutzungsplanung und der möglichen Ausweisung von Freiflächen-PV-Anlagen
im Kriterienkatalog eine Mindestabstandsflächen von 2 km zwischen zwei
PV-Anlagen festgelegt. Beide Anlagen liegen weit genug auseinander, so dass
theoretisch beide eingereichten Planungen realisieren lassen.
Für den Bereich in der Nähe der Kaserne wurde die
Aufstellung im Januar 2023 beantragt, für den Bereich „Deckert“ erfolgt der
Antrag im März 2023.
Für den Bereich in der Kaserne ist darauf hinzuweisen,
dass die Ortsgemeinde Birresborn auf eigenem Grundstück gegenüber zur Einfahrt
der Lava-Grube mit Planungen zur Errichtung von ca. 5 ha befasst ist. Hier
könnte es demnach je nach Beschluss zu einer Konfliktlage kommen.
Seitens des Ausschusses wird nochmals auf die Fläche
westlich des Umspannwerkes angesprochen. In diesem Bereich ist die Stadt
Gerolstein nur mit geringen Flächen begütert. Darüber hinaus liegen diese
Flächen zu nah der bestehenden Wohnbebauung.
Der Ausschuss hat nun darüber zu beraten, wie mit den
beiden Projekten umgegangen werden soll. Falls eines der Projekte oder beide realisiert
werden sollen, ist ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zu fassen.
Diese Bauleitplanung ist erforderlich, da
Freiflächen-Photovoltaikanlagen keine privilegierten Vorhaben nach § 35 BauGB
sind, sodass die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes und eines
Bebauungsplanes mit der Ausweisung als „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik“
erforderlich ist.
Alle hier in
Rede stehenden Flächen befinden sich in Privateigentum. Für die Stadt
Gerolstein
Finanzielle
Auswirkungen:
Durch den
Aufstellungsbeschluss entstehen der Ortsgemeinde keine Kosten. Die Kosten des
weiteren Bauleitplanverfahren sollen mit Abschluss eines städtebaulichen
Vertrages durch den Investor übernommen werden.