Sitzung: 17.05.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2-0240/23/19-012
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat erklärt sich mit
den im 1. Nachtrag vorgesehenen baulichen Erweiterungen sowie der Anlegung der
vorgesehenen Stellplätze einverstanden und erteilt das gemeindliche
Einvernehmen nach § 36 BauBG.
Sachverhalt:
Die Eigentümer der ehem.
Strumpffabrik in Kerpen hatten bereits im Herbst vergangenen Jahres einen
Antrag auf nachträgliche Erweiterung der ehem. Strumpffabrik mit
·
Errichtung eines Biergartens mit
Teilüberdachung
·
Errichtung eines Sanitärgebäudes
(Dusch- u. WC-Haus)
·
Errichtung Eingangsüberdachung und
Dachflächenfenster im Seminarraum
·
Errichtung von Stellplätzen
gestellt.
Die Ortsgemeinde Kerpen hatte in
der Sitzung am 14.12.2022 sich grundsätzlich für die Nutzung und Wiederbelegung
des Areals und damit auch für die mögliche Genehmigung der o.g. Baumaßnahmen
ausgesprochen, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB aber trotzdem
versagt, da ein Teil der Stellplätze außerhalb der im Flächennutzungsplan
dargestellten Gewerbegebietsfläche und somit im Außenbereich vorgesehen waren.
Da die Erteilung/Versagung des Einvernehmens nicht an Bedingungen geknüpft
werden kann und immer der gesamte Antrag insgesamt zu betrachten ist, blieb der
Ortsgemeinde keine andere Möglichkeit, als in diesem Falle das Einvernehmen zu
versagen.
Die Grundstückseigentümer haben die Planung inzwischen modifiziert
und – insbesondere hinsichtlich der Stellplätze – angepasst.
Die Detailpläne sind als Anlage zu
dieser Sitzungsvorlage im Ratsinfosystem eingefügt. Die hier beschriebenen
Maßnahmen werden alle auf dem Gelände der Grundstückseigentümer durchgeführt.
Grundstücke der Ortsgemeinde werden durch die Maßnahmen nicht mehr tangiert.