Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat erklärt sich mit den im 1. Nachtrag vorgesehenen baulichen Erweiterungen sowie der Anlegung der vorgesehenen Stellplätze einverstanden und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauBG.


Sachverhalt:

 

Die Eigentümer der ehem. Strumpffabrik in Kerpen hatten bereits im Herbst vergangenen Jahres einen Antrag auf nachträgliche Erweiterung der ehem. Strumpffabrik mit

·         Errichtung eines Biergartens mit Teilüberdachung

·         Errichtung eines Sanitärgebäudes (Dusch- u. WC-Haus)

·         Errichtung Eingangsüberdachung und Dachflächenfenster im Seminarraum

·         Errichtung von Stellplätzen

gestellt.

 

Die Ortsgemeinde Kerpen hatte in der Sitzung am 14.12.2022 sich grundsätzlich für die Nutzung und Wiederbelegung des Areals und damit auch für die mögliche Genehmigung der o.g. Baumaßnahmen ausgesprochen, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB aber trotzdem versagt, da ein Teil der Stellplätze außerhalb der im Flächennutzungsplan dargestellten Gewerbegebietsfläche und somit im Außenbereich vorgesehen waren. Da die Erteilung/Versagung des Einvernehmens nicht an Bedingungen geknüpft werden kann und immer der gesamte Antrag insgesamt zu betrachten ist, blieb der Ortsgemeinde keine andere Möglichkeit, als in diesem Falle das Einvernehmen zu versagen.

 

Die Grundstückseigentümer haben die Planung inzwischen modifiziert und – insbesondere hinsichtlich der Stellplätze – angepasst.

 

 

Die Detailpläne sind als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage im Ratsinfosystem eingefügt. Die hier beschriebenen Maßnahmen werden alle auf dem Gelände der Grundstückseigentümer durchgeführt. Grundstücke der Ortsgemeinde werden durch die Maßnahmen nicht mehr tangiert.