Sitzung: 17.05.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2-0237/23/19-011
Beschluss:
Die Ortsgemeinde beschließt, dass die
Stellungnahme des Ortsbürgermeister vom 19.04.2023 zurückgenommen wird. Eine
Stellungnahme zur Teilfortschreibung Windenergie des Flächennutzungsplanes der
Verbandsgemeinde Gerolstein wird vorübergehend nicht abgegeben.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 03.12.2021 hat
die VG Gerolstein einen Antrag auf Abgabe einer landesplanerischen
Stellungnahme zu dem damals vorliegenden Vorentwurf der Teilfortschreibung
Windenergie des Flächennutzungsplans beantragt. Der Antrag wurde mit Schreiben
vom 17.03.2022 mit verschiedenen Anregungen und Hinweisen für das weitere
FNP-Verfahren positiv beschieden.
Der VG-Rat hat in seiner Sitzung
am 26.10.2022 über die landesplanerische Stellungnahme beraten und beschlossen,
Anregungen und Hinweise im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. In derselben
Sitzung wurde auch über das Sondergutachten zur Umfassungswirkung von
Windenenergieanlagen (WEA) auf die Ortslage Schönfeld beraten und beschlossen,
dass ein Teil der potenziellen Eignungsflächen für die Windenergienutzung im
Umfeld von Schönfeld nicht weiterverfolgt werden sollen, um die Ortslage nicht
mit WEA zu umzingeln.
Die Anregungen aus der
landesplanerischen Stellungnahme und die Beschlusslage zum Schutz von Schönfeld
wurden in den Unterlagen berücksichtigt. In der öffentlichen Sitzung am
29.09.2022 hat der Verbandsgemeinderat die vorliegende Planung zur
Teilfortschreibung beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die
Planungsunterlagen frühzeitig öffentlich auszulegen.
Neben dem Planentwurf liegen
folgende Unterlagen
·
Begründung mit Restriktionsanalyse
und Darstellung der potenziellen Eignungsflächen
·
Umweltbericht mit Aussagen zu den
Schutzgütern
o
Menschen, einschl. menschlichen
Gesundheit
o
Tiere, Pflanzen und biologische
Vielfalt
o
Boden,
o
Fläche,
o
Wasser,
o
Luft/Klima,
o
Landschaft (und
landschaftsbezogene Erholung),
o
Kultur- und sonstige Sachgüter
bezogen auf
neu auszuweisende „Sonderbauflächen für Windenergienutzung“. Die angenommenen
Umweltauswirkungen geht von einer Referenzanlage nach gegenwärtigem technischem
Stand aus (3 bis 5 MW-Klasse, 140 bis 160 m Nabenhöhe und ca. 150 m
Rotordurchmesser)
o
mit FFH Vorprüfungen Duppacher
Rücken, Obere Kyll und Kalkmulden der Vulkaneifel, Schneifel
o
Sondergutachten Umfassung
Schönfeld
In der Zeit vom 20.03.2023 bis
einschl. 24.04.2023 frühzeitig
öffentlich aus. Die Planunterlagen stehen im Internet unter dem Link https://www.gerolstein.de/aktuelles/bekanntmachungen/bauleitplanung-der-verbandsgemeinde-gerolstein-teilfortschreibung-windenergie/
zum Download bereit.
Gleichzeitig
wurden durch die Verwaltung die Träger öffentlicher Belange – wie auch die Ortsgemeinde
– beteiligt und die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Ortsbürgermeister
Emondts hat mit Schreiben vom 19.04.2023 eine Stellungnahme zur
Teilfortschreibung abgegeben (siehe Anlage 1). Stellungnahmen im Rahmen der
Bauleitplanung sind jedoch kein Geschäft der laufenden Verwaltung, vielmehr
benötigen diese daher der Beschlussfassung in einem Gremium. Trotz Ablauf der
Stellungnahmefrist kann der Ortsgemeinderat Kerpen bei Bedarf eine angepasste
Stellungnahme einreichen.
Von
Seiten der Verwaltung wurde die aktuelle Planung im Ortsgemeinderat vorgestellt
und erörtert, wie die potenziellen Eignungsflächen anhand der
Restriktionsanalyse ermittelt werden. Des Weiteren informierte die
Verbandsgemeindeverwaltung über die Bestrebungen, einen Solidarpakt über die
Erträge aus Verpachtung von Flächen für regenerative Energien auf der Ebene der
Verbandsgemeinden abzuschließen.