Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

 

Die Ortsgemeinde beschließt, dass die Stellungnahme des Ortsbürgermeister vom 19.04.2023 zurückgenommen wird. Eine Stellungnahme zur Teilfortschreibung Windenergie des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Gerolstein wird vorübergehend nicht abgegeben.


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 03.12.2021 hat die VG Gerolstein einen Antrag auf Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme zu dem damals vorliegenden Vorentwurf der Teilfortschreibung Windenergie des Flächennutzungsplans beantragt. Der Antrag wurde mit Schreiben vom 17.03.2022 mit verschiedenen Anregungen und Hinweisen für das weitere FNP-Verfahren positiv beschieden.

 

Der VG-Rat hat in seiner Sitzung am 26.10.2022 über die landesplanerische Stellungnahme beraten und beschlossen, Anregungen und Hinweise im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. In derselben Sitzung wurde auch über das Sondergutachten zur Umfassungswirkung von Windenenergieanlagen (WEA) auf die Ortslage Schönfeld beraten und beschlossen, dass ein Teil der potenziellen Eignungsflächen für die Windenergienutzung im Umfeld von Schönfeld nicht weiterverfolgt werden sollen, um die Ortslage nicht mit WEA zu umzingeln.

 

Die Anregungen aus der landesplanerischen Stellungnahme und die Beschlusslage zum Schutz von Schönfeld wurden in den Unterlagen berücksichtigt. In der öffentlichen Sitzung am 29.09.2022 hat der Verbandsgemeinderat die vorliegende Planung zur Teilfortschreibung beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Planungsunterlagen frühzeitig öffentlich auszulegen.

 

Neben dem Planentwurf liegen folgende Unterlagen

·         Begründung mit Restriktionsanalyse und Darstellung der potenziellen Eignungsflächen

·         Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern

o   Menschen, einschl. menschlichen Gesundheit

o   Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

o   Boden,

o   Fläche,

o   Wasser,

o   Luft/Klima,

o   Landschaft (und landschaftsbezogene Erholung),

o   Kultur- und sonstige Sachgüter

bezogen auf neu auszuweisende „Sonderbauflächen für Windenergienutzung“. Die angenommenen Umweltauswirkungen geht von einer Referenzanlage nach gegenwärtigem technischem Stand aus (3 bis 5 MW-Klasse, 140 bis 160 m Nabenhöhe und ca. 150 m Rotordurchmesser)

o   mit FFH Vorprüfungen Duppacher Rücken, Obere Kyll und Kalkmulden der Vulkaneifel, Schneifel

o   Sondergutachten Umfassung Schönfeld

 

In der Zeit vom 20.03.2023 bis einschl. 24.04.2023 frühzeitig öffentlich aus. Die Planunterlagen stehen im Internet unter dem Link https://www.gerolstein.de/aktuelles/bekanntmachungen/bauleitplanung-der-verbandsgemeinde-gerolstein-teilfortschreibung-windenergie/ zum Download bereit.

 

Gleichzeitig wurden durch die Verwaltung die Träger öffentlicher Belange – wie auch die Ortsgemeinde – beteiligt und die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Ortsbürgermeister Emondts hat mit Schreiben vom 19.04.2023 eine Stellungnahme zur Teilfortschreibung abgegeben (siehe Anlage 1). Stellungnahmen im Rahmen der Bauleitplanung sind jedoch kein Geschäft der laufenden Verwaltung, vielmehr benötigen diese daher der Beschlussfassung in einem Gremium. Trotz Ablauf der Stellungnahmefrist kann der Ortsgemeinderat Kerpen bei Bedarf eine angepasste Stellungnahme einreichen.


 

Von Seiten der Verwaltung wurde die aktuelle Planung im Ortsgemeinderat vorgestellt und erörtert, wie die potenziellen Eignungsflächen anhand der Restriktionsanalyse ermittelt werden. Des Weiteren informierte die Verbandsgemeindeverwaltung über die Bestrebungen, einen Solidarpakt über die Erträge aus Verpachtung von Flächen für regenerative Energien auf der Ebene der Verbandsgemeinden abzuschließen.