Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1

Beschluss:

 

Bürgermeister Böffgen schlägt vor, zunächst über die Variante selbst abzustimmen und anschließend den Beschlussvorschlag abzustimmen. Der Werkausschuss stimmt diesem Vorgehen zu.


Das Abstimmungsergebnis für die Varianten stellt sich wie folgt dar:


Variante 1:          0 Stimmen

Variante 2:          4 Stimmen

Variante 3:          12 Stimmen

Enthaltung:         1 Stimme

 

Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat

 

  1. rückwirkend zum 01.01.2023 die Vereinheitlichung / Anpassung der Entgelte für die Wasserversorgung entsprechend der

 

Alternative

3

mit dem Preisblatt Nr.:

3

 

 

  1. Ein Groß-/Sonderabnehmer wird ab einer Jahresabnahmemenge > 50.000 m³ definiert. Die vertragliche Ausgestaltung obliegt der Beschlussfassung des Werkausschusses.

 

  1. Die derzeit bestehenden Verträge mit den Groß- und Sonderabnehmern bestehen fort.

 

 

Der Beschluss des Werkausschusses der ehemaligen Verbandsgemeinde Obere Kyll vom 15.02.1977 über die Anwendung des Rabattsystems von 10 v.H. (Reduzierung des Entgeltes gegenüber Tarifabnehmern) wird aufgehoben.

 


Sachverhalt:

 

Nach Inkrafttreten des Gesetzes über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Obere Kyll, Hillesheim und Gerolstein zum 01.01.2019 werden die bisherigen Werke als ein gemeinsames Verbandsgemeindewerk Gerolstein ebenfalls in der Rechtsform als Eigenbetrieb geführt. Nach § 12 Abs. 1 Satz 2 dieses Gesetzes muss spätestens ab dem 01. Januar 2029 einheitliches Ortsrecht für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung gelten. Das bestehende Ortsrecht gilt in den bisherigen Gebieten übergangsweise fort.

 

Im Rahmen der Beratungen über den Wirtschaftsplan 2023 wurde für den Betriebszweig Wasserversorgung unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Bündelausschreibung für Strom ein Jahresverlust von 834.000 € ermittelt (zu den Gründen siehe TOP. 5 der Sitzung des Werkausschusses vom 29.11.2022 - Wirtschaftsplan 2023 für die Betriebszweige Abwasserbeseitigung, Wasserwerk und Energie - Empfehlungsbeschluss an den Verbandsgemeinderat).

 

Durch die Strompreisbremse mit Geltung bis zum 30.04.2024 verringert sich der prognostizierte Jahresverlust für das Wirtschaftsjahr 2023 auf 524.000 €. Über den Zeitpunkt der Strompreisbremse hinausgehende Entwicklungen und Auswirkungen können zum heutigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden.

 

Die notwendige Anpassung oder aber Zusammenführung / Vereinheitlichung der Entgelte anhand von verschiedenen Berechnungsmodellen wurde bis dato in nachstehenden Gremien / Sitzungen diskutiert:

 

26.01.2022           Bürgermeister/Beigeordnete

02.02.2023           Ältestenrat

07.02.2023           Werkausschuss

11.04.2022           Bürgermeister/Beigeordnete

17.04.2023           Ältestenrat

18.04.2023           Werkausschuss

 

Ausgangslage der derzeit in den einzelnen Tarifbereichen geltenden Entgelte und Auswirkungen einer Anpassung der einzelnen Tariferbeiche:

 

Tarifbereich

Arbeitspreis

netto / m³

Mehr - / Minderbelastung

Personenhaushalte

 

derzeit

künftig

2

3

4

Obere Kyll

1,88 €

2,43 €

+ 41,19 €

+ 61,79 €

+ 82,39 €

Hillesheim

1,30 €

1,57 €

+ 20,22 €

+ 30,33 €

+ 40,45 €

Gerolstein

1,24 €

1,38 €

+ 10,48 €

+ 15,73 €

+ 20,97 €

 

Bei unverändertem Grundpreis (Obere Kyll = 84,11 €/netto; Hillesheim = 66,00 €/netto; Gerolstein = 30,00 €/netto).

 

Der Mehraufwand für die größten Sonder-/Großabnehmer beträgt:

 

1.

+52.777,71 €/netto

2.

+27.763,82 €/netto

 

Anmerkung: Die Erlöse aus den Verträgen mit den Großabnehmern kommen in diesem Fall ausschließlich den einzelnen Tarifbereichen zugute. Im Tarifbereich Obere Kyll ist kein Großabnehmer vorhanden.

 

Es wurden nachstehende Alternativen einer Zusammenlegung / Vereinheitlichung der Entgelte erarbeitet:

 

1.    Bisheriges Modell mit einem einheitlichen Grundpreis von 90,00 €/netto:

 

Tarifbereich

Arbeitspreis

netto / m³

Mehr - / Minderbelastung

Personenhaushalte

 

derzeit

künftig

2

3

4

Obere Kyll

1,88 €

1,44 €

- 26,65 €

- 43,14 €

- 59,61 €

Hillesheim

1,30 €

1,44 €

+ 36,17 €

+ 41,40 €

+ 46,65 €

Gerolstein

1,24 €

1,44 €

+ 79,18 €

+ 86,67 €

+ 94,16 €

 

Der Mehraufwand für die Großabnehmer beträgt:

 

1.

+75.325,30 €/netto

2.

+14.116,14 €/netto

 

  • Siehe Anlage Preisblatt 1

 

2.    Bisheriges Modell mit einem einheitlichen Grundpreis von 66,00 €/netto:

 

Tarifbereich

Arbeitspreis

netto / m³

Mehr - / Minderbelastung

Personenhaushalte

 

derzeit

künftig

2

3

4

Obere Kyll

1,88 €

1,59 €

- 41,10 €

- 51,96 €

- 62,82 €

Hillesheim

1,30 €

1,59 €

+ 21,72 €

+ 32,58 €

+ 43,44 €

Gerolstein

1,24 €

1,59 €

+ 64,73 €

+ 77,85 €

+ 90,95 €

 

Der Mehraufwand für die Großabnehmer beträgt:

 

1.

+131.285,54 €/netto

2.

+29.632,28 €/netto

 

  • Siehe Anlage Preisblatt 2

 

 

Eine weitere, bis dato noch nicht diskutierte Alternative gestaltet sich wie folgt:

 

3.    Grundpreis von 66,00 €/netto - gestaffelt nach Verbrauchsmengen:

 

Tarifbereich

Arbeitspreis

netto / m³

Mehr - / Minderbelastung

Personenhaushalte

 

derzeit

künftig

2

3

4

Obere Kyll

1,88 €

1,50 €

- 47,84 €

- 62,07 €

- 76,30 €

Hillesheim

1,30 €

1,50 €

+ 14,98 €

+ 22,47 €

+ 29,96 €

Gerolstein

1,24 €

1,50 €

+ 57,99 €

+ 67,74 €

+ 77,47 €

 

Der Grundpreis wird nach Verbrauchsklassen / -mengen gestaffelt (siehe nachstehend.) Bei einer Jahresverbrauchsmenge bis zu 150 m³ (Verbrauchsklasse 1) errechnet sich ein Grundpreis von 66,00 € / netto.

 

Darüber hinaus staffelt sich der Grundpreis nach dem tatsächlichen Wasserbezug wie folgt:

 

Verbrauchsklasse

Jahresverbrauch in cbm

jährlich

 

von

bis

netto

1

0

150

66,00 €

2

151

300

98,00 €

3

301

500

164,00 €

4

501

1.000

264,00 €

5

1.001

2.500

396,00 €

6

2.501

5.000

592,00 €

7

5.001

10.000

856,00 €

8

10.001

Ende

1.186,00 €

 

Der Mehraufwand für die Großabnehmer beträgt:

 

1.

+98.872,89 €/netto

2.

+20.189,98 €/netto

 

  • Siehe Anlage Preisblatt 3

 

Aus den Abrechnungs- / Abnahmestatistiken des Jahres 2022 ergibt sich folgendes Bild:

 

Verbrauch

Anzahl Abnehmer

Annahme aufgrund Verbrauch

0 – 35 m³

2.934

1 Personenhaushalt

36 – 70 m³

2.972

2 Personenhaushalte

71 – 105 m³

2.874

3 Personenhaushalte

106 – 140 m³

1.898

4 Personenhaushalte

141 – 175 m³

1.069

5 Personenhaushalte

176 – 210 m³

566

6 Personenhaushalte

211 – 245 m³

313

7 Personenhaushalte

246 – 280 m³

175

8 Personenhaushalte

 

Zwischen 281 - 500 m³ wurde in 2022 über 415 Abnahmestellen entnommen.

Zwischen 501 - 1.000 m³ wurde in 2022 über 148 Abnahmestellen entnommen.

Zwischen 1.001 – 2.500 m³ wurde in 2022 über 75 Abnahmestellen entnommen.

Zwischen 2.501 – 5.000 m³ wurde in 2022 über 39 Abnahmestellen entnommen.

Zwischen 5.001 – 10.000 m³ wurde in 2022 über 12 Abnahmestellen entnommen.

Mehr als 10.000 m³ wurde in 2022 über 6 Abnahmestellen entnommen.

 

Anmerkungen:

§  Bei diesem Modell müssen z.B. Mehrfamilienhäuser, aber auch Großfamilien (statistisch ab 5 Personen = 5 x 35 m³ und Landwirte höhere Grundpreise bezahlen.

 

§  Aufgrund der mengenabhängigen Staffelung unterliegt der Grundpreis größeren Schwankungen, dadurch sollte eine Anpassung des Arbeitspreises jedoch zeitnah nicht notwendig werden.

 

§  Dieses Modell regt zum Wassersparen an, letztendlich kann es sich jedoch wiederum negativ auf den Preis auswirken.

 

§  Bei diesem Modell ist der Preis für einen Standardwasserzähler mit einer Nenngröße Q 3 = 4 m³/h (Qn2,5) enthalten. Für größere Zähler ist zusätzlich ein separater Zählerpreis, gestaffelt nach der Größe, zu zahlen.

 

§  Bei den klassischen Zählermodellen ist bei größeren Zählern ebenfalls ein höherer Grundpreis, gestaffelt nach der Größe, zu zahlen.

 

§  Die Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung (ZVB-Wasser) (§ 16 Grundpreis) der Verbandsgemeinde Gerolstein vom 26.04.2021 ist anzupassen.