Sitzung: 29.06.2023 Werkausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1
Vorlage: 4-0033/23/01-105
Beschluss:
Bürgermeister
Böffgen schlägt vor, zunächst über die Variante selbst abzustimmen und
anschließend den Beschlussvorschlag abzustimmen. Der Werkausschuss stimmt
diesem Vorgehen zu.
Das Abstimmungsergebnis für die Varianten stellt sich wie folgt dar:
Variante 1: 0 Stimmen
Variante
2: 4 Stimmen
Variante
3: 12 Stimmen
Enthaltung:
1 Stimme
Der
Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat
- rückwirkend zum 01.01.2023 die
Vereinheitlichung / Anpassung der Entgelte für die Wasserversorgung entsprechend
der
Alternative |
3 |
mit dem Preisblatt Nr.: |
3 |
|
- Ein Groß-/Sonderabnehmer wird ab
einer Jahresabnahmemenge > 50.000 m³ definiert. Die vertragliche
Ausgestaltung obliegt der Beschlussfassung des Werkausschusses.
- Die derzeit bestehenden Verträge mit
den Groß- und Sonderabnehmern bestehen fort.
Der
Beschluss des Werkausschusses der ehemaligen Verbandsgemeinde Obere Kyll vom
15.02.1977 über die Anwendung des Rabattsystems von 10 v.H. (Reduzierung des
Entgeltes gegenüber Tarifabnehmern) wird aufgehoben.
Sachverhalt:
Nach Inkrafttreten des Gesetzes über den Zusammenschluss
der Verbandsgemeinden Obere Kyll, Hillesheim und Gerolstein zum 01.01.2019
werden die bisherigen Werke als ein gemeinsames Verbandsgemeindewerk Gerolstein
ebenfalls in der Rechtsform als Eigenbetrieb geführt. Nach § 12 Abs. 1 Satz 2
dieses Gesetzes muss spätestens ab dem 01. Januar 2029 einheitliches Ortsrecht
für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung gelten. Das bestehende
Ortsrecht gilt in den bisherigen Gebieten übergangsweise fort.
Im Rahmen der Beratungen über den Wirtschaftsplan 2023
wurde für den Betriebszweig Wasserversorgung unter Berücksichtigung der
Ergebnisse aus der Bündelausschreibung für Strom ein Jahresverlust von 834.000
€ ermittelt (zu den Gründen siehe TOP. 5
der Sitzung des Werkausschusses vom 29.11.2022 - Wirtschaftsplan 2023 für die
Betriebszweige Abwasserbeseitigung, Wasserwerk und Energie -
Empfehlungsbeschluss an den Verbandsgemeinderat).
Durch die Strompreisbremse mit Geltung
bis zum 30.04.2024 verringert sich der prognostizierte Jahresverlust
für das Wirtschaftsjahr 2023 auf 524.000 €. Über den Zeitpunkt der
Strompreisbremse hinausgehende Entwicklungen und Auswirkungen können zum
heutigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden.
Die notwendige Anpassung oder aber Zusammenführung /
Vereinheitlichung der Entgelte anhand von verschiedenen Berechnungsmodellen
wurde bis dato in nachstehenden Gremien / Sitzungen diskutiert:
26.01.2022 Bürgermeister/Beigeordnete
02.02.2023 Ältestenrat
07.02.2023 Werkausschuss
11.04.2022 Bürgermeister/Beigeordnete
17.04.2023 Ältestenrat
18.04.2023 Werkausschuss
Ausgangslage der derzeit in den einzelnen
Tarifbereichen geltenden Entgelte und Auswirkungen einer Anpassung der
einzelnen Tariferbeiche:
Tarifbereich |
Arbeitspreis netto / m³ |
Mehr - / Minderbelastung |
|||
Personenhaushalte |
|||||
|
derzeit |
künftig |
2 |
3 |
4 |
Obere Kyll |
1,88 € |
2,43 € |
+ 41,19 € |
+ 61,79 € |
+ 82,39 € |
Hillesheim |
1,30 € |
1,57 € |
+ 20,22 € |
+ 30,33 € |
+ 40,45 € |
Gerolstein |
1,24 € |
1,38 € |
+ 10,48 € |
+ 15,73 € |
+ 20,97 € |
Bei unverändertem Grundpreis (Obere Kyll = 84,11 €/netto;
Hillesheim = 66,00 €/netto; Gerolstein = 30,00 €/netto).
Der Mehraufwand für die größten Sonder-/Großabnehmer
beträgt:
1. |
+52.777,71 €/netto |
2. |
+27.763,82 €/netto |
Anmerkung: Die Erlöse aus den Verträgen mit den
Großabnehmern kommen in diesem Fall ausschließlich den einzelnen
Tarifbereichen zugute. Im Tarifbereich Obere Kyll ist kein Großabnehmer
vorhanden.
Es wurden nachstehende Alternativen einer Zusammenlegung
/ Vereinheitlichung der Entgelte erarbeitet:
1.
Bisheriges Modell mit einem einheitlichen
Grundpreis von 90,00 €/netto:
Tarifbereich |
Arbeitspreis netto / m³ |
Mehr - / Minderbelastung |
|||
Personenhaushalte |
|||||
|
derzeit |
künftig |
2 |
3 |
4 |
Obere Kyll |
1,88 € |
1,44 € |
- 26,65 € |
- 43,14 € |
- 59,61 € |
Hillesheim |
1,30 € |
1,44 € |
+ 36,17 € |
+ 41,40 € |
+ 46,65 € |
Gerolstein |
1,24 € |
1,44 € |
+ 79,18 € |
+ 86,67 € |
+ 94,16 € |
Der Mehraufwand für die Großabnehmer beträgt:
+75.325,30
€/netto |
|
2. |
+14.116,14
€/netto |
- Siehe
Anlage Preisblatt 1
2.
Bisheriges Modell mit einem einheitlichen
Grundpreis von 66,00 €/netto:
Tarifbereich |
Arbeitspreis netto / m³ |
Mehr - / Minderbelastung |
|||
Personenhaushalte |
|||||
|
derzeit |
künftig |
2 |
3 |
4 |
Obere Kyll |
1,88 € |
1,59 € |
- 41,10 € |
- 51,96 € |
- 62,82 € |
Hillesheim |
1,30 € |
1,59 € |
+ 21,72 € |
+ 32,58 € |
+ 43,44 € |
Gerolstein |
1,24 € |
1,59 € |
+ 64,73 € |
+ 77,85 € |
+ 90,95 € |
Der Mehraufwand für die Großabnehmer beträgt:
1. |
+131.285,54 €/netto |
2. |
+29.632,28 €/netto |
- Siehe
Anlage Preisblatt 2
Eine
weitere, bis dato noch nicht diskutierte Alternative gestaltet sich wie folgt:
3.
Grundpreis von 66,00 €/netto - gestaffelt
nach Verbrauchsmengen:
Tarifbereich |
Arbeitspreis netto / m³ |
Mehr - / Minderbelastung |
|||
Personenhaushalte |
|||||
|
derzeit |
künftig |
2 |
3 |
4 |
Obere Kyll |
1,88 € |
1,50 € |
- 47,84 € |
- 62,07 € |
- 76,30 € |
Hillesheim |
1,30 € |
1,50 € |
+ 14,98 € |
+ 22,47 € |
+ 29,96 € |
Gerolstein |
1,24 € |
1,50 € |
+ 57,99 € |
+ 67,74 € |
+ 77,47 € |
Der Grundpreis wird nach Verbrauchsklassen / -mengen
gestaffelt (siehe nachstehend.) Bei einer Jahresverbrauchsmenge bis zu 150 m³
(Verbrauchsklasse 1) errechnet sich ein Grundpreis von 66,00 € / netto.
Darüber hinaus staffelt sich der Grundpreis nach dem
tatsächlichen Wasserbezug wie folgt:
Verbrauchsklasse |
Jahresverbrauch in cbm |
jährlich |
|
|
von |
bis |
netto |
1 |
0 |
150 |
66,00 € |
2 |
151 |
300 |
98,00 € |
3 |
301 |
500 |
164,00 € |
4 |
501 |
1.000 |
264,00 € |
5 |
1.001 |
2.500 |
396,00 € |
6 |
2.501 |
5.000 |
592,00 € |
7 |
5.001 |
10.000 |
856,00 € |
8 |
10.001 |
Ende |
1.186,00 € |
Der Mehraufwand für die Großabnehmer beträgt:
1. |
+98.872,89 €/netto |
2. |
+20.189,98 €/netto |
- Siehe
Anlage Preisblatt 3
Aus den Abrechnungs- / Abnahmestatistiken des Jahres 2022
ergibt sich folgendes Bild:
Verbrauch |
Anzahl Abnehmer |
Annahme aufgrund Verbrauch |
0 – 35 m³ |
2.934 |
1 Personenhaushalt |
36 – 70 m³ |
2.972 |
2 Personenhaushalte |
71 – 105 m³ |
2.874 |
3 Personenhaushalte |
106 – 140 m³ |
1.898 |
4 Personenhaushalte |
141 – 175 m³ |
1.069 |
5 Personenhaushalte |
176 – 210 m³ |
566 |
6 Personenhaushalte |
211 – 245 m³ |
313 |
7 Personenhaushalte |
246 – 280 m³ |
175 |
8 Personenhaushalte |
Zwischen 281 - 500 m³ wurde in 2022 über 415
Abnahmestellen entnommen.
Zwischen 501 - 1.000 m³ wurde in 2022 über 148
Abnahmestellen entnommen.
Zwischen 1.001 – 2.500 m³ wurde in 2022 über 75
Abnahmestellen entnommen.
Zwischen 2.501 – 5.000 m³ wurde in 2022 über 39
Abnahmestellen entnommen.
Zwischen 5.001 – 10.000 m³ wurde in 2022 über 12
Abnahmestellen entnommen.
Mehr als 10.000 m³ wurde in 2022 über 6 Abnahmestellen
entnommen.
Anmerkungen:
§ Bei
diesem Modell müssen z.B. Mehrfamilienhäuser, aber auch Großfamilien
(statistisch ab 5 Personen = 5 x 35 m³ und Landwirte höhere Grundpreise
bezahlen.
§ Aufgrund
der mengenabhängigen Staffelung unterliegt der Grundpreis größeren
Schwankungen, dadurch sollte eine Anpassung des Arbeitspreises jedoch zeitnah
nicht notwendig werden.
§ Dieses
Modell regt zum Wassersparen an, letztendlich kann es sich jedoch wiederum
negativ auf den Preis auswirken.
§ Bei
diesem Modell ist der Preis für einen Standardwasserzähler mit einer Nenngröße
Q 3 = 4 m³/h (Qn2,5) enthalten. Für größere Zähler ist zusätzlich ein separater
Zählerpreis, gestaffelt nach der Größe, zu zahlen.
§ Bei
den klassischen Zählermodellen ist bei größeren Zählern ebenfalls ein höherer
Grundpreis, gestaffelt nach der Größe, zu zahlen.
§ Die
Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung (ZVB-Wasser) (§ 16
Grundpreis) der Verbandsgemeinde Gerolstein vom 26.04.2021 ist anzupassen.