Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

 

Nach Beratung beschließt die Ortsgemeinde für den Bereich „Geißhecke“ einen Bebauungsplan mit der Ausweisung „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik“ auszuweisen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit Projektierern Kontakt aufzunehmen, um eine konkrete Abgrenzung zu entwickeln und die Planung voranzutreiben. Sobald die genaue Abgrenzung feststeht, beantragt die Ortsgemeinde die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für diesen Teilbereich.


Sachverhalt:

 

In der letzten Sitzung des Ortsgemeinderates am 19.04.2023 wurde die Ortsgemeinde über die Möglichkeiten und Optionen im Bereich der erneuerbaren Energien informiert.

 

Bereits im Rahmen dieser Vorstellung hat sich herauskristallisiert, dass die Ortsgemeinde nach derzeitigem Planungsstand lediglich Optionen zur Realisierung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen hat. Die Optionen wurden in der Sitzung am 19.04.2023 näher vorgestellt. Bereits im Rahmen der Vorstellung wurde sich für eine Realisierung im Bereich „Geißhecke“ ausgesprochen.

 

Entsprechend der nachfolgenden Darstellung kann im Bereich der „Geißhecke“ entsprechend dem Kriterienkatalog der Verbandsgemeinde zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PVA), eine FF-PVA realisiert werden:

 

 

Die genaue Abgrenzung wird in den kommenden Sitzungen beraten und vorgestellt. Anhand dieser Beschlussfassung soll die Verwaltung auf Projektierer zugehen, um die weitere Planung anzustoßen.


 

Eine Bauleitplanung ist erforderlich, da Freiflächen-Photovoltaikanlagen keine privilegierten Vorhaben nach § 35 BauGB sind, sodass die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes und eines Bebauungsplanes mit der Ausweisung als „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik“ erforderlich ist