Sitzung: 15.05.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 1-0264/23/29-012
Beschluss:
Nach Beratung beschließt die
Ortsgemeinde für den Bereich „Geißhecke“ einen Bebauungsplan mit der Ausweisung
„Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik“ auszuweisen. Die Verwaltung wird
beauftragt, mit Projektierern Kontakt aufzunehmen, um eine konkrete Abgrenzung
zu entwickeln und die Planung voranzutreiben. Sobald die genaue Abgrenzung feststeht,
beantragt die Ortsgemeinde die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für
diesen Teilbereich.
Sachverhalt:
In der letzten Sitzung des
Ortsgemeinderates am 19.04.2023 wurde die Ortsgemeinde über die Möglichkeiten
und Optionen im Bereich der erneuerbaren Energien informiert.
Bereits im Rahmen dieser
Vorstellung hat sich herauskristallisiert, dass die Ortsgemeinde nach
derzeitigem Planungsstand lediglich Optionen zur Realisierung von
Freiflächen-Photovoltaikanlagen hat. Die Optionen wurden in der Sitzung am
19.04.2023 näher vorgestellt. Bereits im Rahmen der Vorstellung wurde sich für
eine Realisierung im Bereich „Geißhecke“ ausgesprochen.
Entsprechend der nachfolgenden
Darstellung kann im Bereich der „Geißhecke“ entsprechend dem Kriterienkatalog
der Verbandsgemeinde zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für
Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PVA), eine FF-PVA realisiert werden:
Die genaue Abgrenzung wird in den
kommenden Sitzungen beraten und vorgestellt. Anhand dieser Beschlussfassung
soll die Verwaltung auf Projektierer zugehen, um die weitere Planung
anzustoßen.
Eine Bauleitplanung ist
erforderlich, da Freiflächen-Photovoltaikanlagen keine privilegierten Vorhaben
nach § 35 BauGB sind, sodass die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes und
eines Bebauungsplanes mit der Ausweisung als „Sondergebiet
Freiflächen-Photovoltaik“ erforderlich ist