Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 35

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat folgt der Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, billigt die vorgelegte Planung zur Erweiterung des IGP Wiesbaum, beschließt die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes durchzuführen, die Planunterlagen im Rahmen einer frühzeitigen Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.


Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan für den Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Wiesbaum (IGP Wiesbaum)“ durchlief bisher bereits fünf Änderungsverfahren. Im Rahmen einer Neuaufstellung sollen nun alle bisherigen Änderungen und Erweiterungen eingearbeitet, zusätzliche gewerbliche Flächen und ein neuer Feuerwehrstandort ausgewiesen werden.

 

Der Zweckverband IGP hat bereits in seiner Sitzung am 17.03.2021 den Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes gefasst.

 

Die beabsichtigten Erweiterungsflächen sind im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) der ehemaligen VG Hillesheim als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen. Gemäß der geplanten Konzeption ist es erforderlich, diese als Flächen zur gewerblichen Nutzung und als Feuerwehrstandort auszuweisen.

 

Ein entsprechender Aufstellungsbeschluss zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wurde am 23.11.2021 im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss und am 16.12.2021 im Verbandsgemeinderat gefasst.

 

Der Zweckverband IGP hat in seiner Sitzung am 01.02.2023 die Erstellung der Entwurfsplanung beschlossen. Um diese im Parallelverfahren durchführen zu können, sollte die VG die vorliegenden Planung annehmen, damit es im weiteren Ablauf nicht zu einem zeitlichen Verzug kommt. Der Zweckverband IGP wird die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung voraussichtlich am 25.05.2023 beschließen.

 

In seiner Sitzung am 26.04.2023 hat der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss die Planung angenommen und dem Verbandsgemeinderat empfohlen, die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zu beschließen.

 

Der geplante Umfang der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist aus nachfolgendem Kartenausschnitt ersichtlich (schraffierte Fläche).

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten des Verfahrens trägt der Zweckverband IGP Wiesbaum.