Sitzung: 11.05.2023 Verbandsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 35
Vorlage: 2-0232/23/01-103
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat folgt der Empfehlung des Bau-,
Planungs- und Umweltausschusses, billigt die vorgelegte Planung zur Erweiterung
des IGP Wiesbaum, beschließt die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes
durchzuführen, die Planunterlagen im Rahmen einer frühzeitigen Offenlage gemäß
§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen und die
betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu
beteiligen.
Sachverhalt:
Der
Bebauungsplan für den Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Wiesbaum (IGP
Wiesbaum)“ durchlief bisher bereits fünf Änderungsverfahren. Im Rahmen einer
Neuaufstellung sollen nun alle bisherigen Änderungen und Erweiterungen
eingearbeitet, zusätzliche gewerbliche Flächen und ein neuer Feuerwehrstandort
ausgewiesen werden.
Der
Zweckverband IGP hat bereits in seiner Sitzung am 17.03.2021 den
Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes gefasst.
Die
beabsichtigten Erweiterungsflächen sind im gültigen Flächennutzungsplan (FNP)
der ehemaligen VG Hillesheim als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen. Gemäß
der geplanten Konzeption ist es erforderlich, diese als Flächen zur
gewerblichen Nutzung und als Feuerwehrstandort auszuweisen.
Ein
entsprechender Aufstellungsbeschluss zur Fortschreibung des
Flächennutzungsplanes wurde am 23.11.2021 im Bau-, Planungs- und
Umweltausschuss und am 16.12.2021 im Verbandsgemeinderat gefasst.
Der
Zweckverband IGP hat in seiner Sitzung am 01.02.2023 die Erstellung der
Entwurfsplanung beschlossen. Um diese im Parallelverfahren durchführen zu
können, sollte die VG die vorliegenden Planung annehmen, damit es im weiteren
Ablauf nicht zu einem zeitlichen Verzug kommt. Der Zweckverband IGP wird die
frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung voraussichtlich am
25.05.2023 beschließen.
In
seiner Sitzung am 26.04.2023 hat der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss die
Planung angenommen und dem Verbandsgemeinderat empfohlen, die frühzeitige
Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zu beschließen.
Der
geplante Umfang der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist aus nachfolgendem
Kartenausschnitt ersichtlich (schraffierte Fläche).
Finanzielle
Auswirkungen:
Die
Kosten des Verfahrens trägt der Zweckverband IGP Wiesbaum.