Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Pelm schlägt als
Wahltag für die Wahl der/des ehrenamtlichen
Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Pelm
Sonntag, den
30. Juli 2023
und als Stichwahltag den 13.08.2023
vor. Die Festlegung des Wahltages und den Tag einer etwa notwendig werdenden
Stichwahl erfolgt durch die Aufsichtsbehörde.
Sachverhalt:
Herr Udo Platten wurde am
05.10.2021 durch den Ortsgemeinderat Pelm zum Ortsbürgermeister der
Ortsgemeinde Pelm gewählt. Herr Platten hat das Ehrenamt als Ortsbürgermeister
mit Schreiben vom 24.04.2023 zum 30.04.2023 niedergelegt. Die Entpflichtung von
allen Aufgaben als ehrenamtlichen Ortsbürgermeister ist somit mit Wirkung zum
30.04.2023 erfolgt.
Sofern die Stelle des
Ortsbürgermeisters während der Wahlzeit des Gemeinderates vorzeitig frei wird,
muss unter Beachtung des § 60 Abs. 2 KWG für den Rest der Wahlzeit eine
gesonderte Urwahl anberaumt werden. Zuständig für die Festsetzung des Tages der
Wahl und des Tages einer etwa notwendig werdenden Stichwahl erfolgt durch die
Aufsichtsbehörde; somit durch die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung
Vulkaneifel. Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht bittet diese um einen
Terminvorschlag aus dem Ortsgemeinderat.
Um eine ordnungsgemäße
Vorbereitung der Wahl sicherzustellen, wird als Wahltag der 30. Juli 2023
vorgeschlagen. Aus der Festsetzung des Wahltermins würde sich folgende wichtige
Termine in der Vorbereitungsphase ergeben:
·
22.05.2023 Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von
Wahlvorschlägen
·
12.06.2023 Ablauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge
·
30.07.2023 Wahltag
·
13.08.2023 Stichwahltag