Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat Pelm schlägt als Wahltag für die Wahl der/des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Pelm

 

Sonntag, den 30. Juli 2023

 

und als Stichwahltag den 13.08.2023 vor. Die Festlegung des Wahltages und den Tag einer etwa notwendig werdenden Stichwahl erfolgt durch die Aufsichtsbehörde.


Sachverhalt:

 

Herr Udo Platten wurde am 05.10.2021 durch den Ortsgemeinderat Pelm zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Pelm gewählt. Herr Platten hat das Ehrenamt als Ortsbürgermeister mit Schreiben vom 24.04.2023 zum 30.04.2023 niedergelegt. Die Entpflichtung von allen Aufgaben als ehrenamtlichen Ortsbürgermeister ist somit mit Wirkung zum 30.04.2023 erfolgt.

 

Sofern die Stelle des Ortsbürgermeisters während der Wahlzeit des Gemeinderates vorzeitig frei wird, muss unter Beachtung des § 60 Abs. 2 KWG für den Rest der Wahlzeit eine gesonderte Urwahl anberaumt werden. Zuständig für die Festsetzung des Tages der Wahl und des Tages einer etwa notwendig werdenden Stichwahl erfolgt durch die Aufsichtsbehörde; somit durch die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Vulkaneifel. Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht bittet diese um einen Terminvorschlag aus dem Ortsgemeinderat.

 

Um eine ordnungsgemäße Vorbereitung der Wahl sicherzustellen, wird als Wahltag der 30. Juli 2023 vorgeschlagen. Aus der Festsetzung des Wahltermins würde sich folgende wichtige Termine in der Vorbereitungsphase ergeben:

 

·         22.05.2023           Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

·         12.06.2023           Ablauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge

·         30.07.2023           Wahltag

·         13.08.2023           Stichwahltag