Beschluss 1:
Der Stadtrat nimmt die Anregungen und
Hinweise aus der Offenlage zur Kenntnis. Sie werden im Sinne des jeweiligen
Abwägungsvorschlages umfassend gewürdigt und beantwortet und im Übrigen mit
Begründung zurückgewiesen. Der Stadtrat schließt sich den Abwägungsvorschlägen
der Verwaltung in Gänze an. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen ist eine
Änderung der Planung nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
beschlossen in Abwesenheit von Ratsmitglied Wülferath
Ja: 19
Beschluss 2:
Unter Bezugnahme auf den
Abwägungsbeschluss des Stadtrates beschließt der Stadtrat den vorliegenden
Bebauungsplan „Waldhotel Rose / Am Schulzentrum – 3. ÄNderung“ als Satzung gem.
§ 10 Baugesetzbuch. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist nachstehend als
Auszug abgedruckt. Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde.
Die Verwaltung wird gebeten, den
Satzungsbeschluss nach Ausfertigung der Planurkunde durch den
Stadtbürgermeister öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
beschlossen in Abwesenheit von Ratsmitglied Wülferath
Ja: 19
Sachverhalt:
Die Verbandsgemeinde Gerolstein als Eigentümerin der Grundstücke Gemarkung Gerolstein, Flur 9, Flurstücke Nr. 33/36 und 33/37 beabsichtigt, diese Grundstücke einer anderen Nutzung zuzuführen und zu veräußern.
Die Grundstücke liegen im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Waldhotel Rose / Am Schulzentrum, 2.
Änderung“. In diesem Bebauungsplan sind die Flächen der Grundschule Waldstraße,
des Förderzentrums und der beiden v.g. Grundstücke als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen,
was einer änderen Nutzung und einer Veräußerung im Wege stehen könnte.
Daher hat die Verbandsgemeinde
Gerolstein bei der Stadt Gerolstein die Änderung des Bebauungsplanes beantragt.
Der Stadtrat Gerolstein hat in
seiner Sitzung am 15.12.2021 den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes im
vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB gefasst.
Die vom Planungsbüro erstellten
Planungsunterlagen wurden in verschiedenen Sitzungen der städtischen Gremien
beraten. Der Stadtrat Gerolstein hat in seiner Sitzung am 12.10.2022 auf
Empfehlung des Bauausschusses die Planung im Entwurf beschlossen und die
Verwaltung angewiesen, die Planunterlagen öffentlich auszulegen und die
betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu
beteiligen.
Die Bebauungsplanunterlagen haben
in der Zeit vom 16.01. bis 24.02.2023 zu jedermanns Einsicht öffentlich im
Rathaus Gerolstein ausgelegen. Die Offenlage wurde im Mitteilungsblatt
„Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell“ am 06.01.2023 öffentlich bekannt gemacht.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden zeitgleich am Verfahren
beteiligt.
Die während der Offenlage
eingegangenen Stellungnahmer der Behörden und Träger öffentlicher Belange
wurden in beigefügter Tabelle aufgeführt und mit den jeweiligen Abwägungsvorschlag
ergänzt. Die Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen ist als Anlage der
Sitzungsvorlage beigefügt. Von der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen und
Bedenken gegen die Planung vorgebracht.
Folgende Behörden und Träger
öffentlicher Belange haben keine Bedenken erhoben:
· Amprion
GmbH, E-Mail vom 18.01.2023
· Deutsche
Telekom Technik GmbH, E-Mail vom 30.01.2023
· SGD Nord
Abteilung Gewerbeaufsicht, Regionalstelle Trier, E-Mail vom 16.01.2023
Die anderen Stellungnahmen sind in
der beigefügten Tabelle aufgelistet.
Der Bauausschuss der Stadt
Gerolstein hat in seiner Sitzung am 19.04.2023 über die Stellungnahmen beraten
und dem Stadtrat empfohlen, den Satzungsbeschluss zu fassen.