Beschluss 1:

 

Der Stadtrat nimmt die Anregungen und Hinweise aus der Offenlage zur Kenntnis. Sie werden im Sinne des jeweiligen Abwägungsvorschlages umfassend gewürdigt und beantwortet und im Übrigen mit Begründung zurückgewiesen. Der Stadtrat schließt sich den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung in Gänze an. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen ist eine Änderung der Planung nicht erforderlich.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen in Abwesenheit von Ratsmitglied Wülferath

Ja: 19

 

 

Beschluss 2:

 

Unter Bezugnahme auf den Abwägungsbeschluss des Stadtrates beschließt der Stadtrat den vorliegenden Bebauungsplan „Waldhotel Rose / Am Schulzentrum – 3. ÄNderung“ als Satzung gem. § 10 Baugesetzbuch. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist nachstehend als Auszug abgedruckt. Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde.

 

Ein Bild, das Text, Karte, Diagramm, Plan enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

Die Verwaltung wird gebeten, den Satzungsbeschluss nach Ausfertigung der Planurkunde durch den Stadtbürgermeister öffentlich bekannt zu machen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen in Abwesenheit von Ratsmitglied Wülferath

Ja: 19


Sachverhalt:

 

Die Verbandsgemeinde Gerolstein als Eigentümerin der Grundstücke Gemarkung Gerolstein, Flur 9, Flurstücke Nr. 33/36 und 33/37 beabsichtigt, diese Grundstücke einer anderen Nutzung zuzuführen und zu veräußern.

 

 

Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Waldhotel Rose / Am Schulzentrum, 2. Änderung“. In diesem Bebauungsplan sind die Flächen der Grundschule Waldstraße, des Förderzentrums und der beiden v.g. Grundstücke als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen, was einer änderen Nutzung und einer Veräußerung im Wege stehen könnte.

 

Daher hat die Verbandsgemeinde Gerolstein bei der Stadt Gerolstein die Änderung des Bebauungsplanes beantragt.

 

Der Stadtrat Gerolstein hat in seiner Sitzung am 15.12.2021 den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB gefasst.

 

Die vom Planungsbüro erstellten Planungsunterlagen wurden in verschiedenen Sitzungen der städtischen Gremien beraten. Der Stadtrat Gerolstein hat in seiner Sitzung am 12.10.2022 auf Empfehlung des Bauausschusses die Planung im Entwurf beschlossen und die Verwaltung angewiesen, die Planunterlagen öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.

 

Die Bebauungsplanunterlagen haben in der Zeit vom 16.01. bis 24.02.2023 zu jedermanns Einsicht öffentlich im Rathaus Gerolstein ausgelegen. Die Offenlage wurde im Mitteilungsblatt „Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell“ am 06.01.2023 öffentlich bekannt gemacht. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden zeitgleich am Verfahren beteiligt.

 

Die während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmer der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden in beigefügter Tabelle aufgeführt und mit den jeweiligen Abwägungsvorschlag ergänzt. Die Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen ist als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt. Von der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen und Bedenken gegen die Planung vorgebracht.

 

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben keine Bedenken erhoben:

· Amprion GmbH, E-Mail vom 18.01.2023

· Deutsche Telekom Technik GmbH, E-Mail vom 30.01.2023

· SGD Nord Abteilung Gewerbeaufsicht, Regionalstelle Trier, E-Mail vom 16.01.2023

 

Die anderen Stellungnahmen sind in der beigefügten Tabelle aufgelistet.

 

Der Bauausschuss der Stadt Gerolstein hat in seiner Sitzung am 19.04.2023 über die Stellungnahmen beraten und dem Stadtrat empfohlen, den Satzungsbeschluss zu fassen.