Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat Steffeln stimmt dem Bauantrag zum Neubau eines Mutterkuhstalles als landwirtschaftliches Betriebsgebäude auf dem Grundstück Gemarkung Steffeln, Flur 10, Flurstück 25 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

 

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen.

 

Herr Bernardy verlässt den Sitzungstisch.

 


Sachverhalt:

 

Es liegt ein Bauantrag zum Neubau eines Mutterkuhstalles als landwirtschaftliches Betriebsgebäude auf dem Grundstück Gemarkung Steffeln, Flur 10, Flurstück 25, an der Kreisstraße K31 vor. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Nach § 35 BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient oder einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung dient. (sogen. Privilegierung).

 

Zuständig für die Baugenehmigung ist die Kreisverwaltung als Untere Bauaufsichtsbehörde. Die Kreisverwaltung prüft, ob eine Privilegierung des Vorhabens vorliegt und beteiligt die Fachbehörden.