Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Befangen: 1

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat Steffeln stimmt dem Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Großraumgarage auf dem Grundstück Gemarkung Steffeln, Flur 5, Flurstück 13/2 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

 

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen.

 

Ortsbürgermeisterin Blameuser verlässt den Sitzungstisch. Der 1. Beigeordnete übernimmt den Vorsitz.

 


Sachverhalt:

 

Es liegt ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Großraumgarage auf dem Grundstück Gemarkung Steffeln, Flur 5, Flurstück 13/2 vor. Das Vorhaben befindet sich im Bereich eines Flächennutzungsplanes / Mischgebiet.

 

Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Die wegemäßige Erschließung ist durch die „Brunnenstraße“ vorhanden und gesichert.

 

Zuständig für die Baugenehmigung ist die Kreisverwaltung als Untere Bauaufsichtsbehörde.