Sitzung: 10.05.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Befangen: 1
Vorlage: 2-0234/23/36-024
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Steffeln stimmt dem Bauantrag zum Neubau
eines Einfamilienhauses mit
Großraumgarage auf dem Grundstück Gemarkung Steffeln, Flur 5, Flurstück 13/2 zu und
erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Es
wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen.
Ortsbürgermeisterin
Blameuser verlässt den Sitzungstisch. Der 1. Beigeordnete übernimmt den
Vorsitz.
Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit
Großraumgarage auf dem Grundstück Gemarkung Steffeln, Flur 5, Flurstück 13/2
vor. Das Vorhaben befindet sich im Bereich eines Flächennutzungsplanes /
Mischgebiet.
Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang
bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen
Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in
die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt
bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Die wegemäßige
Erschließung ist durch die „Brunnenstraße“ vorhanden und gesichert.
Zuständig für die Baugenehmigung ist die Kreisverwaltung als
Untere Bauaufsichtsbehörde.