Sitzung: 09.05.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 2-0228/23/39-012
Beschluss:
In Kenntnis der Rechtslage beschließt
der Ortsgemeinderat den Ausbau des Zufahrtsweges zum Laubornhof ohne Förderung
zu bauen. Auf die Einlegung eines Widerspruchs wird verzichtet.
Der Weg soll zeitgleich in einer
Ausschreibung mit dem Zufahrtsweg Birkenhof erfolgen.
Sachverhalt:
Die Vorsitzende unterrichtet den Ortsgemeinderat über den Bescheid
der ADD Trier vom 05.04.2023 über die Ergebnismitteilung zum Auswahlverfahren
vom 28.03.2023 für die beantragte Förderung des landwirtschaftlichen Wegebaus
außerhalb der Flurbereinigung.
Für den zur Förderung beantragten Wirtschaftsweg zum Birkenhof
wurde ein Bescheid über den vorzeitigen Baubeginn erteilt.
Für den zur Förderung beantragten Wirtschaftsweg zum Laubornhof
erging die Mitteilung, dass der Zufahrtsweg zum „Laubornhof“ im Auswahlverfahren
nicht für eine Förderung ausgewählt wurde.
Gegen den Ablehnungsbescheid für die Förderung des Laubornhofs
kann Widerspruch eingelegt werden. Angesichts des Umstands, dass kein
Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht, sind die Erfolgsaussichten
eines Widerspruchs als gering einzuschätzen.
Sollte die Einlegung eines Widerspruchs erfolgen, hat der
Widerspruch gemäß § 80 VwGO aufschiebende Wirkung mit der Folge, dass an diesem
Wirtschaftsweg kein Baubeginn erfolgen darf.
Im Falle des Ausbaus des Wirtschaftsweges Laubornhof ohne
Förderung ist ein klarer Vorteil gegeben, da die Arbeiten zeitgleich mit dem
Wirtschaftsweg Birkenhof erfolgen sollen und so die Baustelleneinrichtung nur
einmal erfolgt. Eine mögliche Förderung würde durch diesen Vorteil
aufgebraucht.
Der Ausbau des Wirtschaftsweges wurde vorab mit der
Kommunalaufsicht geklärt. Angesichts des hohen Bestands an liquiden Mitteln
kann die Ortsgemeinde Wiesbaum die Sanierung des Wirtschaftsweges zum
Laubornhof aus Sicht der Kommunalaufsicht ohne Zuwendung allein finanzieren.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Gesamtkosten der Maßnahme (lt. Förderantrag) 19.579,07
€
Gemäß Satzung der Ortsgemeinde Wiesbaum beträgt der
Gemeindeanteil 10 % 1.957,90 €
Der Gemeindeanteil kann durch eine Sonderrücklage
finanziert werden.
Der ungedeckte Kostenanteil i. H. v. 17.621,16 € ist
gemäß Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen für Feld- und
Waldwege abzurechnen. Gemäß § 7 der Satzung werden die Einnahmeüberschüsse aus
der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für den Ausbau und die Unterhaltung der
Feld- und Waldwege zur Verfügung gestellt.
Der Rat unterbricht die Sitzung von 20:47 Uhr bis
20:50 Uhr.