Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt den Steuersatz für die Zweitwohnungssteuer ab dem 01.01.2024 auf 15% anzuheben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendige Änderungssatzung vorzubereiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.


Sachverhalt:

 

Derzeit erheben 25 Ortsgemeinden sowie die Stadt Hillesheim und neu ab 01.01.2023 die Stadt Gerolstein eine Zweitwohnungssteuer. Der Steuersatz liegt momentan zwischen 10 und 13 Prozent, wobei manche Ortsgemeinden Überlegungen anstellen, den Prozentsatz auf 15 Prozent anzuheben. Eine Übersicht aller Ortsgemeinden und Städte, die in der Verbandsgemeinde Gerolstein Zweitwohnungssteuer erheben, mit den derzeit gültigen Steuersätzen, ist der Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Die Ortsgemeinde Wiesbaum erhebt seit dem 01.01.2001 eine Zweitwohnungssteuer. Der Steuersatz liegt seit dem Jahr 2001 unverändert bei 10% und die Ortsgemeinde Wiesbaum erzielt dadurch aktuell jährliche Erträge von rund 12.300,- EUR.

 

Die möglichen Mehrerträge für die Ortsgemeinde durch eine Erhöhung des Steuersatzes sind für Steuersätze zwischen 10 und 15 % aus der beigefügten Tabelle ersichtlich.