Sitzung: 09.05.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 1-0145/23/39-008
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt den
Steuersatz für die Zweitwohnungssteuer ab dem 01.01.2024 auf 15% anzuheben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
notwendige Änderungssatzung vorzubereiten und dem Rat zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Sachverhalt:
Derzeit erheben 25 Ortsgemeinden
sowie die Stadt Hillesheim und neu ab 01.01.2023 die Stadt Gerolstein eine
Zweitwohnungssteuer. Der Steuersatz liegt momentan zwischen 10 und 13 Prozent,
wobei manche Ortsgemeinden Überlegungen anstellen, den Prozentsatz auf 15
Prozent anzuheben. Eine Übersicht aller Ortsgemeinden und Städte, die in der
Verbandsgemeinde Gerolstein Zweitwohnungssteuer erheben, mit den derzeit
gültigen Steuersätzen, ist der Sitzungsvorlage beigefügt.
Die Ortsgemeinde Wiesbaum erhebt
seit dem 01.01.2001 eine Zweitwohnungssteuer. Der Steuersatz liegt seit dem
Jahr 2001 unverändert bei 10% und die Ortsgemeinde Wiesbaum erzielt dadurch
aktuell jährliche Erträge von rund 12.300,- EUR.
Die möglichen Mehrerträge für die
Ortsgemeinde durch eine Erhöhung des Steuersatzes sind für Steuersätze zwischen
10 und 15 % aus der beigefügten Tabelle ersichtlich.