Sitzung: 30.05.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: 1-0230/23/25-009
Der Ortsgemeinderat
beschließt, dass die Wahl offen mit Handzeichen durchgeführt wird (§ 40 Abs. 5
Halbsatz 2 GemO). Die nachfolgende Person werden für die Vorschlagsliste zur
Wahl der Schöffen für das Geschäftsjahr 2024 bis 2028 durch den Ortsgemeinderat
Nohn gewählt:
Familienname: |
Vorname: |
Geburtsjahr: |
Beruf: |
Hermanns |
Sven |
1992 |
Soldat auf Zeit, Offizier |
Sachverhalt:
Die
Anzahl der für die Ortsgemeinde Nohn vorzuschlagenden Haupt- und Hilfsschöffen
wurde in Anlehnung an die Einwohnerzahl durch den Präsidenten des Landgerichts
(Präsidenten des Amtsgerichts) auf eine Person festgesetzt.
Der
Ortsgemeinderat kann mit einfacher Mehrheit beschließen, dass die Wahl im Wege
der offenen Abstimmung nach § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO durchgeführt wird.
Im Vorfeld der Sitzung hat sich eine Person für die
Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste gemeldet:
Familienname: |
Vorname: |
Geburtsjahr: |
Beruf: |
Hermanns |
Sven |
1992 |
Soldat auf Zeit, Offizier |