Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt, dass die Wahl offen mit Handzeichen durchgeführt wird (§ 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO). Die nachfolgende Person werden für die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für das Geschäftsjahr 2024 bis 2028 durch den Ortsgemeinderat Nohn gewählt:

 

Familienname:

Vorname:

Geburtsjahr:

Beruf:

Hermanns

Sven

1992

Soldat auf Zeit, Offizier

 


Sachverhalt:

 

Im aktuellen Kalenderjahr stellen die Gemeinden nach § 36 Abs. 1 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 eine Vorschlagsliste für Schöffen auf. Die Wahl selbst erfolgt auf der Ebene des zuständigen Amtsgerichtsbezirkes durch einen Schöffenwahlausschuss.

 

Die Anzahl der für die Ortsgemeinde Nohn vorzuschlagenden Haupt- und Hilfsschöffen wurde in Anlehnung an die Einwohnerzahl durch den Präsidenten des Landgerichts (Präsidenten des Amtsgerichts) auf eine Person festgesetzt.

 

Der Ortsgemeinderat kann mit einfacher Mehrheit beschließen, dass die Wahl im Wege der offenen Abstimmung nach § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO durchgeführt wird.

 

Im Vorfeld der Sitzung hat sich eine Person für die Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste gemeldet:

 

Familienname:

Vorname:

Geburtsjahr:

Beruf:

Hermanns

Sven

1992

Soldat auf Zeit, Offizier