Sitzung: 16.05.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2-0223/23/35-017
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die
Aufstellung des Bebauungsplanes „Kurallee – 10. Änderung“ für den Teilbereich
„Wohnmobilstellplätze - Veranstaltungsfläche“.
Der Geltungsbereich ist nachfolgend
dargestellt. Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wird das Planungsbüro
Böffgen in Reutlingen – wie auch im Parallelverfahren der 9. Änderung des
Bebauungsplanes - beauftragt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die
Finanzierung der Planungskosten erfolgt über den Haushaltsplan 2023.
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Es
wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis
der Verwaltung liegen beifolgenden Personen Ausschließungsgründe vor:
Diese
Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle
Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat Stadtkyll und
der Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss hatten sich in der Vergangenheit
bereits mehrfach mit der Ausweisung eines Wohnmobilstellplatzes im Bereich der
„Kyllgärten“ beschäftigt. Neben der bislang einmal jährlichen Nutzung als
Kirmesplatz würde dadurch eine ganzjährige Nutzung als naturnaher
Wohnmobilstellplatz ermöglicht und eine weitere touristische Aufwertung für den
Luftkurort Stadtkyll geschaffen werden.
Übersichtskarte „Kyllgärten“
Das Planungsbüro Hömme, Pölich
hatte im Zusammenhang mit der Kyll-Renaturierung in den Jahren 2018/2019
bereits Vorschläge hierzu unterbreitet.
Der Wohnmobilstellplatz würde sich
über die Parzellen Flur 6, Nr. 59, 60 und 61 erstrecken.
Diese Parzellen sind in der 5.
Änderung und Neufassung des Bebauungsplanes „Kyllpark“ als private Grünfläche
ausgewiesen. Durch die 10. Änderung des Bebauungsplanes sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anlegung des Wohnmobilstellplatzes
geschaffen werden, in dem dieser Teilbereich als Sondergebiet
„Wohnmobilstellplätze“ ausgewiesen wird.
Die Kosten für die 10. Änderung
des Bebauungsplanes „Kurallee“ belaufen sich gemäß Angebot des Planungsbüros
Böffgen vom 17.03.2023 auf insgesamt 3.074,66 €.
Gemäß den Vergaberichtlinien
dürfen Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren bis zu einer
Auftragsgrenze von 25.000 € - ohne Umsatzsteuer – auch ohne Aufforderung
weiterer Planungsbüros zur Abgabe eines Angebotes mit nur einem Planungsbüro
verhandelt werden.
Planzeichnung Bebauungsplan
„Kurallee – 5. Änderung und Neufassung“