Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kurallee – 10. Änderung“ für den Teilbereich „Wohnmobilstellplätze - Veranstaltungsfläche“.

Der Geltungsbereich ist nachfolgend dargestellt. Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wird das Planungsbüro Böffgen in Reutlingen – wie auch im Parallelverfahren der 9. Änderung des Bebauungsplanes - beauftragt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Finanzierung der Planungskosten erfolgt über den Haushaltsplan 2023.

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen beifolgenden Personen Ausschließungsgründe vor:

Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.


Sachverhalt:

 

Der Ortsgemeinderat Stadtkyll und der Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss hatten sich in der Vergangenheit bereits mehrfach mit der Ausweisung eines Wohnmobilstellplatzes im Bereich der „Kyllgärten“ beschäftigt. Neben der bislang einmal jährlichen Nutzung als Kirmesplatz würde dadurch eine ganzjährige Nutzung als naturnaher Wohnmobilstellplatz ermöglicht und eine weitere touristische Aufwertung für den Luftkurort Stadtkyll geschaffen werden.

 

Übersichtskarte „Kyllgärten“

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Das Planungsbüro Hömme, Pölich hatte im Zusammenhang mit der Kyll-Renaturierung in den Jahren 2018/2019 bereits Vorschläge hierzu unterbreitet.

Der Wohnmobilstellplatz würde sich über die Parzellen Flur 6, Nr. 59, 60 und 61 erstrecken.

 

Diese Parzellen sind in der 5. Änderung und Neufassung des Bebauungsplanes „Kyllpark“ als private Grünfläche ausgewiesen. Durch die 10. Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anlegung des Wohnmobilstellplatzes geschaffen werden, in dem dieser Teilbereich als Sondergebiet „Wohnmobilstellplätze“ ausgewiesen wird.

 

Die Kosten für die 10. Änderung des Bebauungsplanes „Kurallee“ belaufen sich gemäß Angebot des Planungsbüros Böffgen vom 17.03.2023 auf insgesamt 3.074,66 €.

Gemäß den Vergaberichtlinien dürfen Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren bis zu einer Auftragsgrenze von 25.000 € - ohne Umsatzsteuer – auch ohne Aufforderung weiterer Planungsbüros zur Abgabe eines Angebotes mit nur einem Planungsbüro verhandelt werden.

 

Planzeichnung Bebauungsplan „Kurallee – 5. Änderung und Neufassung“

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