Sitzung: 16.05.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2-0222/23/35-016
Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kurallee – 9.
Änderung“ für den Teilbereich ehemaliges „Vulkamar“ und ehemaliges
Kindergarten-Grundstück.
Der
geplante Geltungsbereich ist nachfolgend dargestellt (violett umrandet). Die
Flächen des Investors sind grün markiert. Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wird das
Planungsbüro Böffgen in Reutlingen beauftragt.
Der
Ortsbürgermeister wird ermächtigt, mit den Eigentümern der im Geltungsbereich
liegenden Privat-Grundstücke einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur
Kostenübernahme abzuschließen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die
Finanzierung der Planungskosten erfolgt über den Haushaltsplan 2023.
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Es
wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis
der Verwaltung liegen beifolgenden Personen Ausschließungsgründe vor:
.
Diese
Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle
Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat Stadtkyll und
der Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss hatten sich in der Vergangenheit
bereits mehrfach mit der Nutzung des ehemaligen Kindergarten-Grundstückes und
der Stellplatzausweisung im Bereich „Kurallee“ befasst.
Übersichtskarte „Kurallee“
Durch eine Baulast aus dem Jahre
1991 hatte sich die Ortsgemeinde Stadtkyll verpflichtet, für das Hotel und das
ehemalige Vulkamar insgesamt 82 Stellplätze auf der Parzelle Flur 8, Nr. 69/28
zur Verfügung zu stellen.
Durch die in den Jahren 2018/2019
erfolgte Kyll-Renaturierung sind auf der v.g. Parzelle mehrere Stellplätze
entfallen, weshalb die Ortsgemeinde Stellplätzen (für Busse und PKW) auf dem
ehemaligen Kindergarten-Grundstück Flur 8, Nr. 69/14 ausweisen möchte.
Diese Parzelle ist durch die 8.
Änderung des Bebauungsplanes „Kyllpark“ im Jahre 1999 als Mischbaufläche
ausgewiesen worden und soll nun durch die 9. Änderung des Bebauungsplanes als
Flächen für Stellplätze überplant werden.
Die Eigentümer der Grundstücke
Flur 8, Nr. 69/22, 69/24 und 69/26 beabsichtigen, den Abriss des ehemaligen
Vulkamars und die Errichtung von Wohn- und Garagengebäuden auf diesen
Grundstücken.
Zudem wurden die beiden
öffentlichen Wegeparzellen Flur 8, Nr. 69/29 und 29/27 im Tausch von erhaltenen
Privatflächen für die Renaturierungsmaßnahmen an die privaten Eigentümer
übertragen.
Zur Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese Umnutzung, beantragen die
Eigentümer die Änderung des Bebauungsplanes für diesen Teilbereich von
Sondergebiet „Kurgebiet“ in ein „Allgemeines Wohngebiet“.
Planzeichnung Bebauungsplan
„Kurallee 8. Änderung“
Die Kosten für die 9. Änderung des
Bebauungsplanes „Kurallee“ belaufen sich gemäß Angebot des Planungsbüros
Böffgen vom 17.03.2023 auf insgesamt 4.144,61 € und werden im Verhältnis der zu
überplanenden Fläche von der Ortsgemeinde Stadtkyll und dem Investor
übernommen.
Der Investor steht bezüglich der
Überplanung des ehemaligen „Vulkamars“ seit geraumer Zeit mit dem Planungsbüro
Böffgen in Kontakt und befürwortet die Beauftragung dieses Büros
ausdrücklich.
Gemäß den Vergaberichtlinien
dürfen Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren bis zu einer
Auftragsgrenze von 25.000 € - ohne Umsatzsteuer – auch ohne Aufforderung
weiterer Planungsbüros zur Abgabe eines Angebotes mit nur einem Planungsbüro
verhandelt werden.