Sitzung: 10.05.2023 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 2
Vorlage: 2-0220/23/12-060
Sachverhalt:
„Die
Vorgaben zur Gestaltung und Anordnung von Werbeanlagen zielen in die gleiche
Richtung: Zum einen soll zwar die zweifelsohne notwendige Werbung in
ausreichendem Maße ermöglicht werden, zum anderen sollen aber eine Überfrachtung
des öffentlichen Raumes sowie extreme Gestaltungsauffälligkeiten verhindert
werden. Um eine gewisse Übersichtlichkeit gewährleisten und eine gute
Orientierung für Kunden und Anlieferer ermöglichen zu können, sind sowohl
Standorte als auch Gestaltungstypen für bauliche selbständige Schilder
beschränkt. Diese sind nur in unmittelbarem räumlichem und funktionalem
Zusammenhang zum Ort der Leistung zulässig.“
Das
Verwaltungsgericht Trier hat in einem aktuellen Urteil vom 19.05.2021 der Klage
einer Werbefirma zwecks Errichtung einer großflächigen, beleuchteten Werbetafel
in der Lindenstraße stattgegeben und die Kreisverwaltung aus
Baugenehmigungsbehörde verurteilt, die versagte Baugenehmigung zu erteilen.
Die
Stadt Gerolstein hat daher auf Anraten der Verwaltung im Juni 2021 die Thematik
beraten. Der Stadtrat Gerolstein hat dann in seiner Sitzung am 11.08.2021 den
Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes gefasst, um die Zulässigkeit von
Werbeanlagen neu zu regeln.
Das
beauftragte Planungsbüro hat zwischenzeitlich verschiedene Lösungsansätze
erarbeitet. Zusammen mit der Stadtspitze wurde sich auf beigefügte Fassung
verständigt, die durch einen Verteter des Planungsbüros dem Bauausschuss in
seiner Sitzung am 19.04.2023 vorgestellt wurde.
Der
Bauausschuss hat die geänderten Textfestsetzungen zur Kenntnis genommen und dem
Stadtrat empfohlen, die Änderung des Bebauungsplanes „Sarresdorfer Straße West
– Nördlicher Teil“ öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden und
Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.