Sitzung: 10.05.2023 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 2
Vorlage: 2-0219/23/12-059
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die
vorliegenden Planungsunterlagen zur 4. Änderung des Bebauungsplanes
„Sarresdorfer Straße / Lindenstraße“ auf Empfehlung des Bauausschusses als
Entwurf und beauftragt die Verwaltung, die Planungsunterlagen öffentlich
auszulegen und die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange am
Verfahren zu beteiligen.
Sachverhalt:
In den Textfestsetzungen
zu diesem Bebauungsplan ist ein Verbot für Werbeanlagen, welche nicht in
unmittelbarem räumlichem und funktionalem Zusammenhang zum Ort der Leistung
stehen, nicht explizit verboten. In der Begründung ist lediglich folgender
Hinweise enthalten:
„Die
Vorgaben zur Gestaltung und Anordnung von Werbeanlagen zielen in die gleiche
Richtung: Zum einen soll zwar die zweifelsohne notwendige Werbung in
ausreichendem Maße ermöglicht werden, zum anderen sollen aber eine Überfrachtung
des öffentlichen Raumes sowie extreme Gestaltungsauffälligkeiten verhindert
werden. Um eine gewisse Übersichtlichkeit gewährleisten und eine gute
Orientierung für Kunden und Anlieferer ermöglichen zu können, sind sowohl
Standorte als auch Gestaltungstypen für bauliche selbständige Schilder
beschränkt. Diese sind nur in unmittelbarem räumlichem und funktionalem
Zusammenhang zum Ort der Leistung zulässig.“
Das Verwaltungsgericht
Trier hat in einem aktuellen Urteil vom 19.05.2021 der Klage einer Werbefirma
zwecks Errichtung einer großflächigen, beleuchteten Werbetafel in der
Lindenstraße stattgegeben und die Kreisverwaltung aus Baugenehmigungsbehörde
verurteilt, die versagte Baugenehmigung zu erteilen.
Die Stadt Gerolstein hat
daher auf Anraten der Verwaltung im Juni 2021 die Thematik beraten. Der
Stadtrat Gerolstein hat dann in seiner Sitzung am 11.08.2021 den Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes gefasst, um die Zulässigkeit von Werbeanlagen neu
zu regeln.
Das beauftragte Planungsbüro hat zwischenzeitlich
verschiedene Lösungsansätze erarbeitet. Zusammen mit der Stadtspitze wurde sich
auf beigefügte Fassung verständigt, die durch einen Verteter des Planungsbüros
dem Bauausschuss in seiner Sitzung am 19.04.2023 vorgestellt wurde.
Der Bauausschuss hat die geänderten
Textfestsetzungen zur Kenntnis genommen und dem Stadtrat empfohlen, die 4.
Änderung des Bebauungsplanes „Sarresdorfer Straße / Lindenstraße“ öffentlich
auszulegen und die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange am
Verfahren zu beteiligen.