Sitzung: 15.05.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 1-0258/23/05-012
Beschluss:
Der
Rat stimmt den Konsolidierungsmaßnahmen zu und beschließt die Haushaltssatzung-
nebst Plan für das Haushaltsjahr 2023 in vorgelegter Form.
Sachverhalt:
Die ursprüngliche Haushaltssatzung -nebst Plan für das
Haushaltsjahr 2023 lag in der Zeit vom 09.01.2023 bis zum 23.01.2023 öffentlich
aus. Es wurden keine Vorschläge durch die Einwohner eingereicht.
In der Sitzung des Ortsgemeinderates Bigel am 26.01.2023 wurde die
ursprüngliche Haushaltssatzung- nebst Plan beschlossen.
Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 24.03.2023 die
vorgelegte Haushaltssatzung mit Plan nicht genehmigt und hat folgende
Entscheidungen getroffen:
1. Gegen die vorgelegte
Haushaltssatzung nebst- plan werden aufgrund der Verletzung des § 93 Abs. 4
GemO und gemäß § 97 Abs. 2 Satz 2 GemO, VV Nr. 1.2 zu § 97 Gemo Bedenken wegen
Rechtsverletzung erhoben.
2. Diese
Bedenken sind durch Erlass einer neuen Haushaltssatzung mit -plan bis zum
31.05.2023 auszuräumen, in der Ergebnisverbesserungen im Ergebnishaushalt in
Höhe von mindestens 23.260 € und im Finanzhaushalt in Höhe von mindestens 8.730
€ enthalten sein müssen, sodass der Haushalt in der Planung ausgeglichen
aufgestellt ist.
In einem Gespräch am 12.04.2023 mit Herrn Ortsbürgermeister
Malburg und den Beigeordneten wurde die Situation besprochen und dargelegt mit
welchen Konsolidierungsmaßnahmen der Haushaltsausgleich zu erreichen ist.
Folgende Konsolidierungsmaßnahmen wurden festgelegt:
Die ursprünglich geplanten Maßnahmen für den Heckenschnitt und die
Renaturierung vom Dorfbach werden gestrichen. Weiter können 1.000 Euro für die
Wege vom Friedhof eingespart werden. Im Bereich der kommunalen Forstwirtschaft
können Mehrerträge aus Holzverkäufen in Höhe von 15.000 Euro erzielt werden.
Für die Ortsgemeinde Birgel reduziert sich der Anteil für den Kindergarten
Lissendorf, da dort entgegen der ursprünglichen Planung einige
Unterhaltungsmaßnahmen nicht durchgeführt werden
Insgesamt können Ergebnisverbesserungen im Ergebnis- und
Finanzhaushalt in einer Gesamthöhe von 23.600 € erzielt werden.
Demnach stellt sich der neue Entwurf der Haushaltssatzung und des
Haushaltsplanes für das Jahr 2023 wie folgt dar:
Der Ergebnishaushalt 2023 weist Erträge in Höhe von 704.960 € und
Aufwendungen in Höhe von 704.620 € aus, sodass ein Jahresüberschuss in Höhe von
340 € vorliegt.
Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt + 14.870
€.
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit werden 198.800 € erwartet.
Demgegenüber stehen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 1.323.830 €.
Somit beträgt der Saldo -1.125.030 €
Für die Investitionen des laufenden Jahres ist ein
Investitionskredit in Höhe von 237.010 €veranschlagt.