Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

 

Der Rat stimmt den Konsolidierungsmaßnahmen zu und beschließt die Haushaltssatzung- nebst Plan für das Haushaltsjahr 2023 in vorgelegter Form.


Sachverhalt:

 

Die ursprüngliche Haushaltssatzung -nebst Plan für das Haushaltsjahr 2023 lag in der Zeit vom 09.01.2023 bis zum 23.01.2023 öffentlich aus. Es wurden keine Vorschläge durch die Einwohner eingereicht.

 

In der Sitzung des Ortsgemeinderates Bigel am 26.01.2023 wurde die ursprüngliche Haushaltssatzung- nebst Plan beschlossen.

 

Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 24.03.2023 die vorgelegte Haushaltssatzung mit Plan nicht genehmigt und hat folgende Entscheidungen getroffen:

 

1.       Gegen die vorgelegte Haushaltssatzung nebst- plan werden aufgrund der Verletzung des § 93 Abs. 4 GemO und gemäß § 97 Abs. 2 Satz 2 GemO, VV Nr. 1.2 zu § 97 Gemo Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.

2.       Diese Bedenken sind durch Erlass einer neuen Haushaltssatzung mit -plan bis zum 31.05.2023 auszuräumen, in der Ergebnisverbesserungen im Ergebnishaushalt in Höhe von mindestens 23.260 € und im Finanzhaushalt in Höhe von mindestens 8.730 € enthalten sein müssen, sodass der Haushalt in der Planung ausgeglichen aufgestellt ist.

 

In einem Gespräch am 12.04.2023 mit Herrn Ortsbürgermeister Malburg und den Beigeordneten wurde die Situation besprochen und dargelegt mit welchen Konsolidierungsmaßnahmen der Haushaltsausgleich zu erreichen ist. Folgende Konsolidierungsmaßnahmen wurden festgelegt:

Die ursprünglich geplanten Maßnahmen für den Heckenschnitt und die Renaturierung vom Dorfbach werden gestrichen. Weiter können 1.000 Euro für die Wege vom Friedhof eingespart werden. Im Bereich der kommunalen Forstwirtschaft können Mehrerträge aus Holzverkäufen in Höhe von 15.000 Euro erzielt werden. Für die Ortsgemeinde Birgel reduziert sich der Anteil für den Kindergarten Lissendorf, da dort entgegen der ursprünglichen Planung einige Unterhaltungsmaßnahmen nicht durchgeführt werden

 

Insgesamt können Ergebnisverbesserungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt in einer Gesamthöhe von 23.600 € erzielt werden.

 

Demnach stellt sich der neue Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Jahr 2023 wie folgt dar:

Der Ergebnishaushalt 2023 weist Erträge in Höhe von 704.960 € und Aufwendungen in Höhe von 704.620 € aus, sodass ein Jahresüberschuss in Höhe von 340 € vorliegt.

 

Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt + 14.870 €.

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit werden 198.800 € erwartet. Demgegenüber stehen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 1.323.830 €. Somit beträgt der Saldo -1.125.030 €

 

Für die Investitionen des laufenden Jahres ist ein Investitionskredit in Höhe von 237.010 €veranschlagt.