Sitzung: 15.05.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2-0218/23/05-011
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Birgel beschließt die 2.
Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Birgel zur Erhebung von wiederkehrenden
Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen vom 21.11.2017
(Ausbaubeitragssatzung) entsprechend dem von der Verwaltung erarbeiteten,
beiliegenden Satzungsentwurf.
Die geänderte Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2020 in
Kraft.
Sachverhalt:
Im Rahmen der Vorbereitungen für
die Abrechnung der wiederkehrenden Beiträge für Verkehrsanlagen für die
Ortsgemeinde Birgel ab dem Jahr 2019 wurde die Ausbaubeitragssatzung bezüglich
ihrer Aktualität im Hinblick auf die aktuelle Rechtslage geprüft.
Folgende Änderungen sind aus Sicht
der Verwaltung notwendig:
Änderung
Typisierung Vollgeschosse
In § 6 der Satzung der
Ortsgemeinde Birgel zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau
von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung)
findet sich die Regelung des Beitragsmaßstabes für den wiederkehrenden
Straßenausbaubeitrag.
§ 6 Abs. 1 Satz 3
Ausbaubeitragssatzung in der aktuell gültigen Fassung regelt, dass der
Vollgeschosszuschlag für die ersten beiden Vollgeschosse einheitlich 50% beträgt.
Diese Regelung stellt eine sogenannte Typisierung dar. Diese ist rechtlich nur
zulässig, sofern die ein- und zweigeschossige Bebauung der beitragspflichtigen
Grundstücke in der jeweiligen einheitlichen öffentlichen Einrichtung (Abrechnungseinheit) nicht mehr als 10%
voneinander abweichen, s. Urteil OVG Rheinland-Pfalz vom 26.05.2010
Aktenzeichen 6 C 10151/10.OVG.
Aufgrund der gültigen
Rechtsprechung stellt diese Regelung eine rechtliche Unsicherheit in der
Ausbaubeitragssatzung dar und macht eine stetige Überprüfung der
Vollgeschosszahlen und -relation im Wege der Ortsbesichtigung vor jeder
Straßenausbaubeitragsabrechnung erforderlich. Es ist daher sinnvoll, die
Vollgeschossregelung in der Ausbaubeitragssatzung dahingehend zu ändern, dass
der Zuschlag je Vollgeschoss erhoben wird.
In-Kraft-Treten
Da in der Ortsgemeinde Birgel noch
die Erhebung der wiederkehrenden Beiträge für die Jahre ab 2020 ansteht, soll
die Zweite Änderung der Ausbaubeitragssatzung rückwirkend ab dem 01.01.2020 in
Kraft treten.