Sitzung: 10.05.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: Beschlussfassung vertagt
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 3
Vorlage: 2-0216/23/36-021
Beschluss:
Die
Beschlussfassung wird vertragt. Die Verwaltung soll zunächst eine Kalkulation
der zukünftig entfallenden wkB erstellen, damit die vollständigen finanziellen
Auswirkungen der Satzungsänderungen nachvollziehbar sind.
Sachverhalt:
Die
Ortsgemeinde Steffeln rechnet bisher jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühren
ab.
Aufgrund
dessen, dass es immer schwieriger wird, Angehörige zu finden, die über den
gesamten Nutzungszeitraum der Grabstellen von mindestens 25 Jahren diese
Gebühren zahlen (Gründe liegen oft darin, dass die Familien weltweit verstreut
sind, keine Angehörigen mehr vor Ort sind, Angehörige versterben,
Erbenermittlung schwierig ist etc.), müssen immer öfter Beträge abgesetzt
werden und die Gemeinde erhält das Geld nicht wie geplant.
Zusätzlich
entsteht ein hoher Verwaltungsaufwand bei der jährlichen Abrechnung.
Aus
diesen Gründen beabsichtigt die Ortsgemeinde, diese jährliche Gebühr
abzuschaffen.
Im
Gegenzug dazu werden die einmaligen Grabstellengebühren angepasst und für die
Unterhaltung des Friedhofs soll zusätzlich die Gebühr Abraumbeseitigung
eingeführt werden.
Die bestehende
Friedhofsgebührensatzung aus dem Jahr 2017 wird dementsprechend neu gefasst,
alle Änderungen sind zur Verdeutlichung rot markiert.
Es wird von Lothar Arens vorgeschlagen, die Verlängerungsgebühren nicht
anzupassen, weil sich dort die Leute eher um das Grab kümmern.