Beschluss: Beschlussfassung vertagt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 3

Beschluss:

 

Die Beschlussfassung wird vertragt. Die Verwaltung soll zunächst eine Kalkulation der zukünftig entfallenden wkB erstellen, damit die vollständigen finanziellen Auswirkungen der Satzungsänderungen nachvollziehbar sind.

 


Sachverhalt:

 

Die Ortsgemeinde Steffeln rechnet bisher jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühren ab.

 

Aufgrund dessen, dass es immer schwieriger wird, Angehörige zu finden, die über den gesamten Nutzungszeitraum der Grabstellen von mindestens 25 Jahren diese Gebühren zahlen (Gründe liegen oft darin, dass die Familien weltweit verstreut sind, keine Angehörigen mehr vor Ort sind, Angehörige versterben, Erbenermittlung schwierig ist etc.), müssen immer öfter Beträge abgesetzt werden und die Gemeinde erhält das Geld nicht wie geplant.

Zusätzlich entsteht ein hoher Verwaltungsaufwand bei der jährlichen Abrechnung.

 

Aus diesen Gründen beabsichtigt die Ortsgemeinde, diese jährliche Gebühr abzuschaffen.

Im Gegenzug dazu werden die einmaligen Grabstellengebühren angepasst und für die Unterhaltung des Friedhofs soll zusätzlich die Gebühr Abraumbeseitigung eingeführt werden.

 

Die bestehende Friedhofsgebührensatzung aus dem Jahr 2017 wird dementsprechend neu gefasst, alle Änderungen sind zur Verdeutlichung rot markiert.

 

Es wird von Lothar Arens vorgeschlagen, die Verlängerungsgebühren nicht anzupassen, weil sich dort die Leute eher um das Grab kümmern.