Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Herr Wilhelm Blameuser, Mitglied im Ausschuss für Kommunalentwicklung, Bauen und Infrastruktur, ist im Dezember 2022 verstorben. In der Sitzung des Ortsgemeinderates Steffeln vom 15.02.2023 wurde Andreas Schlösser, bisheriges stellvertretendes Ausschussmitglied, zum ordentlichen Mitglied und Lars Finken zum stellvertretenden Mitglied gewählt.

 

Zu Beginn der Ausschusssitzung für Kommunalentwicklung, Bauen und Infrastruktur wird gemäß § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) der sonstige wählbare Bürger

 

Herr Lars Finken

 

auf seine Pflichten, die sich aus der Gemeindeordnung ergeben, hingewiesen.

 

„Nach § 30 Abs. 1 in Verbindung mit § 46 Abs. 5 der Gemeindeordnung haben Sie als Ausschussmitglied Ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung auszuüben. Sie sind nach Weisungen und Aufträgen Ihrer Wähler nicht gebunden.

 

Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet über Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen oder die in nichtöffentlicher Sitzung des Rates oder der Ausschüsse beraten werden. Diese Schweigepflicht ergibt sich aus § 20 Abs. 1 der Gemeindeordnung.

 

§ 21 Abs. 1 in Verbindung mit § 46 Abs. 5 der Gemeindeordnung verpflichtet die Ausschussmitglieder zu einer besonderen Treuepflicht gegenüber der Ortsgemeinde Steffeln. Dies bedeutet, dass Ausschussmitglieder Ansprüche oder Interessen Dritter gegenüber der Ortsgemeinde Steffeln nicht vertreten dürfen, es sei denn, dass es sich um eine gesetzliche Vertretung handelt.“

 

Die Verpflichtung auf die genannten Vorschriften der Gemeindeordnung erfolgt durch die Ortsbürgermeisterin, Sonja Blameuser, per Handschlag.