Sitzung: 03.05.2023 Ausschuss für Kommunalentwicklung, Bauen und Infrastruktur
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 1-0253/23/36-020
Sachverhalt:
Herr Wilhelm Blameuser, Mitglied
im Ausschuss für Kommunalentwicklung, Bauen und Infrastruktur, ist im Dezember
2022 verstorben. In der Sitzung des Ortsgemeinderates Steffeln vom 15.02.2023
wurde Andreas Schlösser, bisheriges stellvertretendes Ausschussmitglied, zum
ordentlichen Mitglied und Lars Finken zum stellvertretenden Mitglied gewählt.
Zu Beginn der Ausschusssitzung für
Kommunalentwicklung, Bauen und Infrastruktur wird gemäß § 30 Abs. 2
Gemeindeordnung (GemO) der sonstige wählbare Bürger
Herr Lars
Finken
auf seine Pflichten, die sich aus
der Gemeindeordnung ergeben, hingewiesen.
„Nach
§ 30 Abs. 1 in Verbindung mit § 46 Abs. 5 der Gemeindeordnung haben Sie als
Ausschussmitglied Ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht
auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung auszuüben. Sie sind nach
Weisungen und Aufträgen Ihrer Wähler nicht gebunden.
Sie
sind zur Verschwiegenheit verpflichtet über Angelegenheiten, die dem
Datenschutz unterliegen oder die in nichtöffentlicher Sitzung des Rates oder
der Ausschüsse beraten werden. Diese Schweigepflicht ergibt sich aus § 20 Abs.
1 der Gemeindeordnung.
§
21 Abs. 1 in Verbindung mit § 46 Abs. 5 der Gemeindeordnung verpflichtet die
Ausschussmitglieder zu einer besonderen Treuepflicht gegenüber der Ortsgemeinde
Steffeln. Dies bedeutet, dass Ausschussmitglieder Ansprüche oder Interessen
Dritter gegenüber der Ortsgemeinde Steffeln nicht vertreten dürfen, es sei
denn, dass es sich um eine gesetzliche Vertretung handelt.“
Die Verpflichtung auf die
genannten Vorschriften der Gemeindeordnung erfolgt durch die
Ortsbürgermeisterin, Sonja Blameuser, per Handschlag.