Beschluss:
Die Ortsgemeinde Steffeln vergibt der Straße Flur 5, Parzelle
13/1 die Straßenbezeichnung „Kastanienweg“.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich beschlossen
Ja
7, Nein 5
Die Nummerierung erfolgt aufsteigend - entsprechend
des Lageplans - entlang der Straßenführung beginnend mit dem Grundstück Flur 5,
Flurstück 13/2 wie folgt:
-
Flurstück 13/2: Brunnenstraße Nr. 10 a
-
Flurstück 13/3: Nr. 1
-
Flurstück 13/4: Nr. 2
-
Flurstück 13/5: Nr. 3
-
Flurstück 11 Nr. 4
-
Flurstück 11: Nr. 5
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja
12
Sachverhalt:
Die Benennung der öffentlichen
Straßen, Plätze und Brücken sowie die Zuteilung von
Hausnummern innerhalb des
Gemeindegebiets gehört nach § 2 Abs. 1 der Gemeindeordnung
Rheinland-Pfalz (GemO) in Verbindung
mit der VV Nr. 1 zu § 2 GemO zu den
Selbstverwaltungsaufgaben einer
Gemeinde.
In der Ortsgemeinde Steffeln
existiert für die Parallelstraße (Flur 5, Parzelle 13/1) zu „Am Steffelberg“
und „Am Seitert“, angrenzend an die „Brunnenstraße“ keine Straßenbezeichnung. Ferner
sind die Grundstücke bisher noch nicht nummeriert. Die Verwaltung schlägt die Nummerierung
entsprechend des Lageplans vor:
Da
es sich um eine private Straße handelt, ist eine Widmung als öffentliche
Verkehrsfläche nicht erforderlich.