Beschluss: siehe einzelne Beschlüsse

Beschluss:

 

Die Ortsgemeinde Steffeln vergibt der Straße Flur 5, Parzelle 13/1 die Straßenbezeichnung „Kastanienweg“.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Ja 7, Nein 5

 

 

 Die Nummerierung erfolgt aufsteigend - entsprechend des Lageplans - entlang der Straßenführung beginnend mit dem Grundstück Flur 5, Flurstück 13/2 wie folgt:

 

-          Flurstück 13/2: Brunnenstraße Nr. 10 a

-          Flurstück 13/3: Nr. 1

-          Flurstück 13/4: Nr. 2

-          Flurstück 13/5: Nr. 3

-          Flurstück 11 Nr. 4

-          Flurstück 11: Nr. 5

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ja 12


Sachverhalt:

 

Die Benennung der öffentlichen Straßen, Plätze und Brücken sowie die Zuteilung von
Hausnummern innerhalb des Gemeindegebiets gehört nach § 2 Abs. 1 der Gemeindeordnung
Rheinland-Pfalz (GemO) in Verbindung mit der VV Nr. 1 zu § 2 GemO zu den
Selbstverwaltungsaufgaben einer Gemeinde.

 

In der Ortsgemeinde Steffeln existiert für die Parallelstraße (Flur 5, Parzelle 13/1) zu „Am Steffelberg“ und „Am Seitert“, angrenzend an die „Brunnenstraße“ keine Straßenbezeichnung. Ferner sind die Grundstücke bisher noch nicht nummeriert. Die Verwaltung schlägt die Nummerierung entsprechend des Lageplans vor:

 

Ein Bild, das Diagramm enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

Da es sich um eine private Straße handelt, ist eine Widmung als öffentliche Verkehrsfläche nicht erforderlich.