Sitzung: 15.05.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2-0212/23/05-010
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Birgel beschließt, dass von der
Erhebung des wiederkehrenden Beitrags 2019 für den Ausbau der Verkehrsanlagen
Dorfstraße und Am Weiher gemäß § 1 Abs. 5 der Satzung der Ortsgemeinde Birgel
zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen
vom 21.11.2017 (Ausbaubeitragssatzung) in der aktuell gültigen Fassung
abgesehen wird.
Er nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass die Abrechnung
des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags für die Jahre 2020 und 2022 von der
Verwaltung im zweiten Quartal 2023 vorgesehen ist. Die Höhe der im Herbst
abzurechnenden Vorausleistung soll 70 % der zu erwartenden Beiträge für 2023
betragen.
Sachverhalt:
In der Ortsgemeinde Birgel erfolgt derzeit der Ausbau der
Dorfstraße und der Straße Am Weiher. Daher sind die beitragsfähigen Kosten
gemäß der Satzung der Ortsgemeinde Birgel zur Erhebung von wiederkehrenden
Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen vom 21.11.2017 (Ausbaubeitragssatzung)
in der aktuellen Fassung abzurechnen.
Im Jahr 2019 sind lediglich Kosten für
Bodenuntersuchungen der Firma ABAG in Höhe von 571,20 € entstanden. Abzüglich
des Gemeindeanteils von 30 % gemäß § 5 Ausbaubeitragssatzung, wären hierfür
über den wiederkehrenden Beitrag für Verkehrsanlagen (wkB) nur
beitragsfähige Kosten in Höhe von 399,84 € auf die beitragspflichtigen
Grundstücke in der Abrechnungseinheit Birgel umlegbar. Der personelle und
kostenmäßige Aufwand für die Erhebung des wkB 2019 ist im Verhältnis zu
den zu erwartenden Einnahmen demzufolge hoch. § 94 Abs. 2 Satz 3 der
Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) lässt für solche Fälle zu, dass
die Gemeinde durch Satzung regeln kann, „dass kommunale Abgaben nicht
festgesetzt und erhoben werden, wenn die Kosten der Einziehung außer Verhältnis
zum Aufkommen stehen“. Die Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde Birgel
enthält mit § 1 Abs. 5 Ausbaubeitragssatzung eine solche Regelung. Da in Bezug
auf den wkB 2019 die Kosten für die Einziehung des wiederkehrenden Beitrags
außer Verhältnis zu den zu erwartenden Beitragseinnahmen stehen, hat die
Ortsgemeinde Birgel die Möglichkeit, von der Erhebung des wkB 2019 abzusehen.
Dies setzt einen entsprechenden Beschluss des Ortsgemeinderates Birgel voraus.
Für die Straßenausbaumaßnahme Dorfstraße/ Am Weiher sind
in den Jahren 2020 und 2022 weitere Rechnungen kassenwirksam geworden. Diese
Kosten werden abzüglich des Gemeindeanteils von 30% und nicht beitragsfähiger
Kosten über den wiederkehrenden Beitrag für Verkehrsanlagen finanziert. Die
Abrechnung ist von der Verwaltung im zweiten Quartal 2023 vorgesehen.
Im Herbst 2023 wird entsprechend dem Beratungsergebnis im
Ortsgemeinderat am 09.11.2022 die Vorausleistung auf den wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag
2023 erhoben.
Finanzielle
Auswirkungen:
Kosten für die Ortsgemeinde Birgel in Höhe von 399,84 €,
die nicht über den wiederkehrenden Beitrag für Verkehrsanlagen geltend gemacht
werden.