Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat Birgel beschließt, dass von der Erhebung des wiederkehrenden Beitrags 2019 für den Ausbau der Verkehrsanlagen Dorfstraße und Am Weiher gemäß § 1 Abs. 5 der Satzung der Ortsgemeinde Birgel zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen vom 21.11.2017 (Ausbaubeitragssatzung) in der aktuell gültigen Fassung abgesehen wird.

 

Er nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass die Abrechnung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags für die Jahre 2020 und 2022 von der Verwaltung im zweiten Quartal 2023 vorgesehen ist. Die Höhe der im Herbst abzurechnenden Vorausleistung soll 70 % der zu erwartenden Beiträge für 2023 betragen.


Sachverhalt:

 

In der Ortsgemeinde Birgel erfolgt derzeit der Ausbau der Dorfstraße und der Straße Am Weiher. Daher sind die beitragsfähigen Kosten gemäß der Satzung der Ortsgemeinde Birgel zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen vom 21.11.2017 (Ausbaubeitragssatzung) in der aktuellen Fassung abzurechnen.

 

Im Jahr 2019 sind lediglich Kosten für Bodenuntersuchungen der Firma ABAG in Höhe von 571,20 € entstanden. Abzüglich des Gemeindeanteils von 30 % gemäß § 5 Ausbaubeitragssatzung, wären hierfür über den wiederkehrenden Beitrag für Verkehrsanlagen (wkB) nur beitragsfähige Kosten in Höhe von 399,84 € auf die beitragspflichtigen Grundstücke in der Abrechnungseinheit Birgel umlegbar. Der personelle und kostenmäßige Aufwand für die Erhebung des wkB 2019 ist im Verhältnis zu den zu erwartenden Einnahmen demzufolge hoch. § 94 Abs. 2 Satz 3 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) lässt für solche Fälle zu, dass die Gemeinde durch Satzung regeln kann, „dass kommunale Abgaben nicht festgesetzt und erhoben werden, wenn die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zum Aufkommen stehen“. Die Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde Birgel enthält mit § 1 Abs. 5 Ausbaubeitragssatzung eine solche Regelung. Da in Bezug auf den wkB 2019 die Kosten für die Einziehung des wiederkehrenden Beitrags außer Verhältnis zu den zu erwartenden Beitragseinnahmen stehen, hat die Ortsgemeinde Birgel die Möglichkeit, von der Erhebung des wkB 2019 abzusehen. Dies setzt einen entsprechenden Beschluss des Ortsgemeinderates Birgel voraus.

 

Für die Straßenausbaumaßnahme Dorfstraße/ Am Weiher sind in den Jahren 2020 und 2022 weitere Rechnungen kassenwirksam geworden. Diese Kosten werden abzüglich des Gemeindeanteils von 30% und nicht beitragsfähiger Kosten über den wiederkehrenden Beitrag für Verkehrsanlagen finanziert. Die Abrechnung ist von der Verwaltung im zweiten Quartal 2023 vorgesehen.

 

Im Herbst 2023 wird entsprechend dem Beratungsergebnis im Ortsgemeinderat am 09.11.2022 die Vorausleistung auf den wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag 2023 erhoben.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten für die Ortsgemeinde Birgel in Höhe von 399,84 €, die nicht über den wiederkehrenden Beitrag für Verkehrsanlagen geltend gemacht werden.