Sitzung: 15.05.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2-0128/23/05-008
Beschluss:
Der Gemeinderat
beabsichtigt, die Ausführungen der Infrastruktur (Tiefbaumaßnahmen und Brücken)
wie folgt umsetzen zu wollen:
Alle Schäden im
Gemeindegebiet sollen im Zuge einer öffentlichen Ausschreibung bzw. einer
Preisanfrage auf den Weg gebracht werden. Die erforderlichen
Ingenieurleistungen sollen durch das bereits tätige Fachbüro erbracht werden.
Der/die Vorsitzende wird ermächtigt, das bereits tätige Ingenieurbüro auf
Grundlage der HOAI mit den Leistungsphasen 3 und 6 – 9 zu beauftragen und die
Maßnahmen nach Fertigstellung der Vergabeunterlagen auszuschreiben.
Sachverhalt:
Die Hochwasserkatastrophe hat viele Gemeinden getroffen.
Daher wurde vom Land eine Förderung für die betroffenen Kommunen entlang der
betroffenen Gewässer in Form der VV Wiederaufbau auf den Weg gebracht. Bereits
Ende 2021 mussten hierzu Maßnahmenlisten beim Landkreis eingereicht werden,
damit die erf. Mittel über ein Maßnahmenplanverfahren bereitgestellt werden
können. Kleine Maßnahmen und Ersatz von Einrichtungsgegenständen o.ä. konnten
davon unabhängig bereits über eine Soforthilfe abgerechnet werden. Um die
entsprechenden Förderanträge für die Tiefbaumaßnahmen bis Mitte 2023 auf den
Weg bringen zu können, wurden insgesamt 5 Ingenieurbüros für den Straßen- u.
Wegebau und 2 Ingenieurbüros für den Brückenbau beauftragt. Bis auf wenige
Einzelheiten liegen die Unterlagen inzwischen vor, so dass die Förderanträge im
Frühjahr 2023 rechtzeitig gestellt werden können. Davon unabhängig sind noch
Förderunterlagen im Hochbau zu erarbeiten.
Im Bereich des Straßen- u. Wegebaus wurden
bereits viele Maßnahmen in Eigenregie beauftragt und umgesetzt. Der „Ruf“ nach
Umsetzung der Großmaßnahmen nimmt seitens der Gemeinden zu, so dass wir bei den
beteiligten Büros nachgefragt haben, ob Kapazitäten für die weitere Begleitung
wie Entwurfsplanung, Ausschreibung, örtliche Bauleitung und Abrechnung frei
sind. Dies wurde vom Grundsatz her bejaht, so dass im nächsten Schritt zu
klären wäre, wann die Baumaßnahmen ausgeschrieben werden können. Grundsätzlich
sollen dabei alle Wegebaumaßnahmen einer Gemeinde im Paket ausgeschrieben bzw.
angefragt werden. Hierbei sollen je nach Auftragssumme die dann aktuellen
Erleichterungen des Vergaberechtes zur Anwendung kommen.
Hinweis
der Verwaltung:
Die
Förderanträge werden im Frühjahr 2023 durch den Fachbereich 1 vorbereitet und
den Orts-/Stadtbürgermeister-innen zur Unterschrift vorgelegt. Trotz geplanter
100% Förderung muss sich die Gemeinde bewusst sein, dass noch kein positiver
Förderbescheid vorliegt. Eine Zustimmung zum vorzeitigen förderunschädlichen
Baubeginn liegt zwar vor (VV 9.11), aber ohne Förderbescheid liegt das Risiko
bei der Gemeinde.