Sitzung: 15.05.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 1-0212/23/05-009
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, dass
die Wahl offen mit Handzeichen durchgeführt wird (§ 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO).
Die nachfolgenden Personen werden mit
der erforderlichen Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Ratsmitglieder,
mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder, für die
Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für das Geschäftsjahr 2024 bis 2028 durch
den Ortsgemeinderat Birgel gewählt:
Familienname: |
Vorname: |
Geburtsjahr: |
Beruf: |
Horn |
Götz |
1967 |
Maschinenbau-Konstrukteur |
Hundemer |
Horst |
1953 |
Rentner / Dipl. Sozialpädagoge |
Meyer |
Manfred |
1959 |
Bankkaufmann |
Sachverhalt:
Im aktuellen Kalenderjahr stellen die
Gemeinden nach § 36 Abs. 1 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) für die
Geschäftsjahre 2024 bis 2028 eine Vorschlagsliste für Schöffen auf. Die Wahl
selbst erfolgt auf der Ebene des zuständigen Amtsgerichtsbezirkes durch einen
Schöffenwahlausschuss.
Die Anzahl der für die Ortgemeinde Birgel
vorzuschlagenden Haupt- und Hilfsschöffen wurde in Anlehnung an die
Einwohnerzahl durch den Präsidenten des Landgerichts (Präsidenten des
Amtsgerichts) auf eine Person festgesetzt.
Nach § 36 Abs. 4 Gerichtsverfassungsgesetz
(GVG) sind in die Vorschlagslisten mindestens doppelt so viele Personen
aufzunehmen, wie als erforderliche Zahl von Haupt- und Ersatzschöffen
bestimmt sind. D.h. es können mindestens 2 Personen oder mehr in die
Vorschlagsliste aufgenommen werden.
Der Ortsgemeinderat hat bei der Aufstellung
der Vorschlagsliste sorgfältig zu prüfen, ob die Vorgeschlagenen für das
Schöffenamt geeignet sind. Das verantwortungsvolle Amt des Schöffen verlangt ein
hohes Maß an sozialer Kompetenz, Menschenkenntnis, Lebenserfahrung,
Unparteilichkeit, Selbständigkeit, Urteilsvermögen und auch -wegen des
anstrengenden Sitzungsdienstes- körperliche Eignung. Da es wichtig ist, für
dieses Ehrenamt Personen zu gewinnen, die hieran ein besonderes Interesse
haben, sollen Bürgerinnen und Bürger, die sich darum bewerben, bei Eignung
möglichst berücksichtigt werden.
Persönliche Voraussetzungen für die Aufnahme
in die Vorschlagsliste sind die deutsche Staatsangehörigkeit, ein Mindestalter
von 25 Jahren, ein Höchstalter von 70 Jahren und den Hauptwohnsitz in der
betreffenden Gemeinde. Jeder Schöffe muss damit rechnen, zumindest einmal pro
Monat zu einer Sitzung geladen zu werden.
Richter, Beamte der Staatsanwaltschaft,
Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte,
Bedienstete des Strafvollzuges, Priester und Ordensleute sollen aus beruflichen
Gründen nicht zum Schöffen vorgeschlagen und berufen werden. Nach neuem Recht
können auch Schöffen, die bereits zwei Amtsperioden nacheinander absolviert
haben, erneut gewählt werden. Somit können sich auch erfahrene Schöffen unter
Beachtung der Altersgrenze erneut bewerben.
Für die Aufnahme einer Person in die
Vorschlagsliste ist die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder,
mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des
Ortsgemeinderates erforderlich. Bei der Aufstellung der Vorschlagsliste handelt
es sich um eine Wahl im Sinne des § 40 Gemeindeordnung (GemO). Dies bedeutet,
dass das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht, sofern er nicht gewähltes
Ratsmitglied ist (§36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO). Ausschließungsgründe nach § 22
GemO sind nicht zu berücksichtigen.
Der Ortsgemeinderat kann mit einfacher
Mehrheit beschließen, dass die Wahl im Wege der offenen Abstimmung nach § 40
Abs. 5 Halbsatz 2 GemO durchgeführt wird.
Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der
Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen
berücksichtigen. Sie muss Familienname, Vornamen, gegebenenfalls einen vom
Familiennamen abweichenden Geburtsnamen, Geburtsjahr, Wohnort einschließlich
Postleitzahl sowie Beruf der vorgeschlagenen Person enthalten.
Im Vorfeld der Sitzung haben sich folgende Personen für
die Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste gemeldet:
Familienname: |
Vorname: |
Geburtsjahr: |
Beruf: |
Horn |
Götz |
1967 |
Maschinenbau-Konstrukteur |
Hundemer |
Horst |
1953 |
Rentner / Dipl. Sozialpädagoge |
Meyer |
Manfred |
1959 |
Bankkaufmann |
Das eingereichte Formular der Bewerberin zur Aufnahme in
die Schöffen-Vorschlagsliste ist für die Ratsmitglieder im Gremieninfoportal in nichtöffentlicher Form als Anlage
hinterlegt.
In der Sitzung werden keine
weiteren Personen für die Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste
vorgeschlagen.