Beschluss über die eingegangene Stellungnahme Nr. 69 – Bürger 1:

 

Der Stadtrat nimmt die Anregungen und Hinweise zur Kenntnis. Sie werden im Sinne des jeweiligen Abwägungsvorschlages umfassend gewürdigt und beantwortet, teilweise mit Begründung auch zurückgewiesen. Der Stadtrat schließt sich den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung in Gänze an. Die Planung wird aufgrund der Stellungnahme nicht geändert.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Ja: 18  Nein: 1  Enthaltungen: 1

 

 

Beschluss über die eingegangene Stellungnahme Nr. 70- Bürger 1:

 

Der Stadtrat nimmt die Anregungen und Hinweise zur Kenntnis. Sie werden im Sinne des jeweiligen Abwägungsvorschlages umfassend gewürdigt und beantwortet und im Übrigen mit Begründung zurückgewiesen. Der Stadtrat schließt sich den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung in Gänze an. Die Planung wird aufgrund der Stellungnahme nicht geändert.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Ja: 18  Nein: 1  Enthaltungen: 1

 

 

Beschluss 1:

 

Der Stadtrat nimmt die Anregungen und Hinweise aus der Offenlage zur Kenntnis. Sie werden im Sinne des jeweiligen Abwägungsvorschlages umfassend gewürdigt und beantwortet und im Übrigen mit Begründung zurückgewiesen. Der Stadtrat schließt sich den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung in Gänze an. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen ist eine Änderung der Planung nicht erforderlich.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Ja: 18  Nein: 1  Enthaltungen: 1

 

 

Beschluss 2:

 

Unter Bezugnahme auf den Abwägungsbeschluss des Stadtrates beschließt der Stadtrat die vorliegende 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gerolstein Nord IV – Sandborn“ als Satzung gem. § 10 Baugesetzbuch. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist nachstehend als Auszug abgedruckt. Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde.

 

Ein Bild, das Diagramm, Plan, Text, Zeichnung enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

Die Verwaltung wird gebeten, den Satzungsbeschluss nach Ausfertigung der Planurkunde durch den Stadtbürgermeister öffentlich bekannt zu machen.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Ja: 18  Nein: 1  Enthaltungen: 1


Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan „Gerolstein Nord IV – Sandborn“ wurde in der Sitzung des Stadtrates am 07.03.2022 als Satzung beschlossen. Nach Bekanntgabe des Satzungsbeschlusses im Mitteilungsblatt am 18.03.2022 wurde gegen diesen Bebauungsplan Normenkontrollantrag vor dem Oberverwaltungsgericht RheinlandPfalz in Koblenz gestellt.

 

Die Stadt Gerolstein hat sich in Absprache mit allen Beteiligten dazu entschieden, den Bebauungsplan entsprechend zu ändern. Die geänderte Planung wurde in der Sitzung des Stadtrates am 14.12.2022 durch Vertreter des Planungsbüros vorgestellt und erläutert.

 

Die geändete Planung beinhaltet insbesondere folgende Punkte:

• Der Bebauungsplan wird in einen Angebotsbebauungsplan umgewandelt. Hierdurch entfällt der Vorhaben- und Erschließungsplan.

• Die Textfestsetzung zu den Mindestdachneigungen ist auf Wunsch der Investoren in Abstimmung mitder Verwaltung herausgenommen worden.

• Die öffentliche Grünfläche wurde mit einer Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen (RRB) überlagert.

• Die neue Parzellierung wurde übernommen und die Höhenfestsetzungen erfolgen in m ü. NHN anhand des nun vorliegenden Höhenaufmaßes (weiterhin umgerechnet 7,50 m Gebäudehöhe zuzüglich +20 bis 30 cm Spielraum zum Geländeaufmaß).

• Die bedingte Festsetzung zur Erschließungsreihenfolge wurde analog zum Vertrag modifiziert.

• In die Begründung wurde die Vorprüfung des Einzelfalles nach UVPG aufgenommen und die Begründung insgesamt vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf einen Angebotsbebauungsplan umgestellt

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 14.12.2022 die geänderte Planung zur Kenntnis genommen und als Entwurf beschlossen. In gleicher Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt, die Entwurfsplanung öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.

 

Die Planunterlagen haben nach öffentlicher Bekanntmachung der Offenlage im Mitteilungsblatt „Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell“ am 23.12.2022 in der Zeit vom 02.01.2023 bis einschl. 03.02.2023 zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegen.

 

Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden zeitgleich am Verfahren beteiligt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen und die dazugehörigen Abwägungsvorschläge entnehmen Sie bitte beigefügter Tabelle.