Beschluss
über die eingegangene Stellungnahme Nr. 69 – Bürger 1:
Der Stadtrat
nimmt die Anregungen und Hinweise zur Kenntnis. Sie werden im Sinne des
jeweiligen Abwägungsvorschlages umfassend gewürdigt und beantwortet, teilweise
mit Begründung auch zurückgewiesen. Der Stadtrat schließt sich den
Abwägungsvorschlägen der Verwaltung in Gänze an. Die Planung wird aufgrund der
Stellungnahme nicht geändert.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich beschlossen
Ja: 18 Nein: 1
Enthaltungen: 1
Beschluss
über die eingegangene Stellungnahme Nr. 70- Bürger 1:
Der Stadtrat
nimmt die Anregungen und Hinweise zur Kenntnis. Sie werden im Sinne des
jeweiligen Abwägungsvorschlages umfassend gewürdigt und beantwortet und im
Übrigen mit Begründung zurückgewiesen. Der Stadtrat schließt sich den
Abwägungsvorschlägen der Verwaltung in Gänze an. Die Planung wird aufgrund der
Stellungnahme nicht geändert.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich beschlossen
Ja: 18 Nein: 1
Enthaltungen: 1
Beschluss 1:
Der Stadtrat
nimmt die Anregungen und Hinweise aus der Offenlage zur Kenntnis. Sie werden im
Sinne des jeweiligen Abwägungsvorschlages umfassend gewürdigt und beantwortet
und im Übrigen mit Begründung zurückgewiesen. Der Stadtrat schließt sich den
Abwägungsvorschlägen der Verwaltung in Gänze an. Aufgrund der eingegangenen
Stellungnahmen ist eine Änderung der Planung nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich beschlossen
Ja: 18 Nein: 1
Enthaltungen: 1
Beschluss
2:
Unter
Bezugnahme auf den Abwägungsbeschluss des Stadtrates beschließt der Stadtrat
die vorliegende 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gerolstein Nord IV – Sandborn“
als Satzung gem. § 10 Baugesetzbuch. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
ist nachstehend als Auszug abgedruckt. Maßgebend ist die Darstellung in der
Planurkunde.
Die Verwaltung wird gebeten, den
Satzungsbeschluss nach Ausfertigung der Planurkunde durch den
Stadtbürgermeister öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich beschlossen
Ja: 18 Nein: 1
Enthaltungen: 1
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan
„Gerolstein Nord IV – Sandborn“ wurde in der Sitzung des Stadtrates am
07.03.2022 als Satzung beschlossen. Nach Bekanntgabe des Satzungsbeschlusses im
Mitteilungsblatt am 18.03.2022 wurde gegen diesen Bebauungsplan
Normenkontrollantrag vor dem Oberverwaltungsgericht RheinlandPfalz in Koblenz
gestellt.
Die Stadt Gerolstein hat
sich in Absprache mit allen Beteiligten dazu entschieden, den Bebauungsplan
entsprechend zu ändern. Die geänderte Planung wurde in der Sitzung des
Stadtrates am 14.12.2022 durch Vertreter des Planungsbüros vorgestellt und erläutert.
Die geändete Planung
beinhaltet insbesondere folgende Punkte:
• Der Bebauungsplan wird in einen Angebotsbebauungsplan
umgewandelt. Hierdurch entfällt der Vorhaben- und Erschließungsplan.
• Die Textfestsetzung zu den Mindestdachneigungen ist auf Wunsch
der Investoren in Abstimmung mitder Verwaltung herausgenommen worden.
• Die öffentliche Grünfläche wurde mit einer Fläche für Ver- und
Entsorgungsanlagen (RRB) überlagert.
• Die neue Parzellierung wurde übernommen und die
Höhenfestsetzungen erfolgen in m ü. NHN anhand des nun vorliegenden
Höhenaufmaßes (weiterhin umgerechnet 7,50 m Gebäudehöhe zuzüglich +20 bis 30 cm
Spielraum zum Geländeaufmaß).
• Die bedingte Festsetzung zur Erschließungsreihenfolge wurde
analog zum Vertrag modifiziert.
• In die Begründung wurde die Vorprüfung des Einzelfalles nach
UVPG aufgenommen und die Begründung insgesamt vom vorhabenbezogenen
Bebauungsplan auf einen Angebotsbebauungsplan umgestellt
Der Stadtrat hat in seiner
Sitzung am 14.12.2022 die geänderte Planung zur Kenntnis genommen und als
Entwurf beschlossen. In gleicher Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt, die
Entwurfsplanung öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden und Träger
öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.
Die Planunterlagen haben
nach öffentlicher Bekanntmachung der Offenlage im Mitteilungsblatt
„Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell“ am 23.12.2022 in der Zeit vom 02.01.2023
bis einschl. 03.02.2023 zu jedermanns Einsicht im Rathaus der
Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein während der allgemeinen Öffnungszeiten
öffentlich ausgelegen.
Die betroffenen Behörden
und Träger öffentlicher Belange wurden zeitgleich am Verfahren beteiligt.
Die eingegangenen
Stellungnahmen und die dazugehörigen Abwägungsvorschläge entnehmen Sie bitte
beigefügter Tabelle.