Sitzung: 11.05.2023 Verbandsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 35
Vorlage: 2-0211/23/01-096
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat
nimmt die Hinweise der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, den
Flächennutzungsplan auf Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
„Römerstraße“ als Mischbaufläche fortzuschreiben.
Sachverhalt:
Die Eigentümer des Grundstückes
Gemarkung Oos, Flur 5, Flurstück-Nr. 23 beabsichtigen, den landwirtschaftlichen
Betrieb wieder aufzunehmen und auf dem Grundstück neue Wohngebäude für die Betriebseigentümer
zu errichten.
(Auszug aus der Liegenschaftskarte)
Das Grundstück liegt im Außenbereich (§
35 BauGB). Die Errichtung von Wohngebäuden ist im Außenbereich ohne
Privilegierung nicht zulässig. Eine Privilegierung könnte sich aus § 35 Abs. 1
Ziffer 1 BauGB ergeben. Hiernach sind Vorhaben im Außenbereich nur zulässig,
wenn das Vorhaben einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur
einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
Im vorliegenden Fall ist der
landwirtschaftliche Betrieb noch nicht wieder aufgenommen, somit ist das hier
geplante Vorhaben nicht privilegiert. Darüber hinaus ist bei der Errichtung von
Wohngebäuden nicht nur ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb
erforderlich, dieser muss auch hauptberuflich betrieben werden. Auch dies ist
hier nicht der Fall.
Das Grundstück liegt weder im
Geltungsbereich eines Bebauungsplanes noch einer Satzung nach § 34 BauGB. Die
Grundstückseigentümer beabsichtigen daher, das Vorhabens über einen
Bebauungsplan zu realisieren und haben bei der Stadt Gerolstein die Aufstellung
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt.
Bebauungspläne sind gem. § 8 BauGB aus
dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan
ist das betroffene Grundstück als Fläche für die Land- und Forstwirtschaft ausgewiesen.
(Auszug aus dem FNP,
Stand 2001)
Da der vorgesehene
Bebauungsplan von den Darstellungen im Flächennutzungsplan abweicht, ist eine
parallele Fortschreibung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
(Auszug aus dem
Bebauungsplanentwurf)
Der Stadtrat Gerolstein hat in seiner
Sitzung am 15.03.2023 die Teilfortschreibung bei der Verbandsgemeinde
Gerolstein beantragt.
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
der Verbandsgemeinde hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am 26.04.2023
beraten und dem Verbandsgemeinderat
empfohlen, den Flächennutzungsplan auf Grundlage des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes „Römerstraße“ als Mischbaufläche fortzuschreiben.
Die Unterlagen sind als Anlage im
Ratsinfosystem eingestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten
der Flächennutzungsplanung trägt der Vorhabenträger.