Sitzung: 11.05.2023 Verbandsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 1
Vorlage: 2-0203/23/01-092
Beschluss:
Nach
Beratung folgt der Verbandsgemeinderat der Empfehlung des Bau-, Planungs- und
Umweltausschusses, die Kriterien im Kriterienkatalog zur Ausweisung von Flächen
zur Nutzung von Freiflächen-Photovoltaik, wie im Sachverhalt dargestellt, zu definieren
und anzuwenden.
Sachverhalt:
In der Sitzung am 16.09.2021 hat der Verbandsgemeinderat
einen Kriterienkatalog zur Ausweisung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen
(FF-PVA) beschlossen. Auf der Grundlage dieses Kriterienkataloges wurden
seitdem diverse Bauleitplanungen im Bereich FF-PVA angestoßen.
In der täglichen Arbeit mit dem Kriterienkatalog hat es
allerdings auch immer wieder Fragen zur Auslegung der einzelnen Kriterien
gegeben. Diese Fragen haben dazu geführt, dass die Verwaltung vorschlägt, die
Punkte des Kriterienkataloges, die hinterfragt werden, wie folgt zu definieren,
um eine einheitliche Vorgehensweise festzulegen:
Kriterium
|
Vorschlag
der Verwaltung zur Definition |
2 km Entfernung |
Der freizuhaltende Korridor von 2 km ist
jeweils von Außengrenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
zu ermitteln |
Berücksichtigung
für die |
Im
Bereich der VG Gerolstein sollen nach derzeitiger Beschlusslage 200 ha für
FF‐PVA zur Verfügung gestellt werden. berücksichtigt,
für die ein Aufstellungsbeschluss des VGR vorliegt. Änderungen im Verfahrensverlauf sind nachzuhalten. |
Maximalfläche von
15 ha |
in Park darf eine max. Fläche von 15 ha
besitzen. Hier wird auf die Flächen abgestellt, die mit
FF‐PVA Elementen bebaut werden. Ausgleichsflächen und Erschließungswege
werden bei der Ermittlung nicht berücksichtig. |
Was ist ein Park? |
Ein
Park ist eine räumlich, zusammenhängende Fläche, die durch eine gemeinsame Zaunanlage geschützt ist. Sofern dies auf
Grund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich ist,
müssen die Parkteile einen gemeinsamen Netzanschluss haben und dürfen nicht
weiter wie 50 m auseinanderliegen. |
Der
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat das Thema in seiner Sitzung am 26.04.2023
beraten und dem Verbandsgemeinderat empfohlen, den Kriterienkatalog zur
Ausweisung von Flächen für Freiflächen-Photovoltaik, wie im Sachverhalt
dargestellt, zu konkretisieren und anzuwenden.
Rückfragen
aus dem Rat werden von Fachbereichsleiter Schwarz beantwortet.
Die
Definitionen von Begriffen des Kriterienkatalogs zur
Freiflächen-Photovoltaikanlagen wird aus dem Rat begrüßt. Eine solche
Definition von Begriffen soll auch bei der Windenergie erfolgen und im
Bauausschuss vorgestellt und behandelt werden.