Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 1

Beschluss:

 

Nach Beratung folgt der Verbandsgemeinderat der Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, die Kriterien im Kriterienkatalog zur Ausweisung von Flächen zur Nutzung von Freiflächen-Photovoltaik, wie im Sachverhalt dargestellt, zu definieren und anzuwenden.


Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 16.09.2021 hat der Verbandsgemeinderat einen Kriterienkatalog zur Ausweisung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PVA) beschlossen. Auf der Grundlage dieses Kriterienkataloges wurden seitdem diverse Bauleitplanungen im Bereich FF-PVA angestoßen.

 

In der täglichen Arbeit mit dem Kriterienkatalog hat es allerdings auch immer wieder Fragen zur Auslegung der einzelnen Kriterien gegeben. Diese Fragen haben dazu geführt, dass die Verwaltung vorschlägt, die Punkte des Kriterienkataloges, die hinterfragt werden, wie folgt zu definieren, um eine einheitliche Vorgehensweise festzulegen:

 

Kriterium

Vorschlag der Verwaltung zur Definition

2 km Entfernung

Der freizuhaltende Korridor von 2 km ist jeweils von Außengrenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes zu ermitteln

Berücksichtigung für die
Gesamtfläche der VG

Im Bereich der VG Gerolstein sollen nach derzeitiger Beschlusslage 200 ha für FF‐PVA zur Verfügung gestellt werden.
Bei der Ermittlung der Gesamtfläche wird die Fläche

berücksichtigt, für die ein Aufstellungsbeschluss des VGR vorliegt. Änderungen im

 Verfahrensverlauf sind nachzuhalten.

Maximalfläche von 15 ha

in Park darf eine max. Fläche von 15 ha besitzen. Hier wird auf die Flächen abgestellt, die

 mit FF‐PVA Elementen bebaut werden. Ausgleichsflächen und Erschließungswege werden

bei der Ermittlung nicht berücksichtig.

Was ist ein Park?

Ein Park ist eine räumlich, zusammenhängende Fläche, die durch eine gemeinsame

 Zaunanlage geschützt ist. Sofern dies auf Grund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich

ist, müssen die Parkteile einen gemeinsamen Netzanschluss haben und dürfen nicht weiter

 wie 50 m auseinanderliegen.

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat das Thema in seiner Sitzung am 26.04.2023 beraten und dem Verbandsgemeinderat empfohlen, den Kriterienkatalog zur Ausweisung von Flächen für Freiflächen-Photovoltaik, wie im Sachverhalt dargestellt, zu konkretisieren und anzuwenden.

 

Rückfragen aus dem Rat werden von Fachbereichsleiter Schwarz beantwortet.

 

Die Definitionen von Begriffen des Kriterienkatalogs zur Freiflächen-Photovoltaikanlagen wird aus dem Rat begrüßt. Eine solche Definition von Begriffen soll auch bei der Windenergie erfolgen und im Bauausschuss vorgestellt und behandelt werden.