Sitzung: 11.05.2023 Verbandsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 6, Enthaltungen: 3
Vorlage: 2-0202/23/01-091
Beschluss:
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das Freiflächen PV Projekt „Hirzberg-Birgel“
befindet sich bereits im formalen Verfahren;
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mit dem in Feusdorf geplanten Freiflächen PV
Projekt würde das Kriterium „Mindestabstand von 2 km“ zur Anlage
„Hirzberg-Birgel“ unterschritten;
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mit dem Projekt in Feusdorf würde das Merkmal
„Maximalgröße 15 ha je Anlage“ überschritten.
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 01.03.2023 hat der Ortsgemeinderat
Feusdorf den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zur Ausweisung einer
FF-PVA für die in der Anlage 1 dargestellten Fläche gefasst. Gleichzeit die
Ortsgemeinde Feusdorf einen Antrag auf Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
bei der Verbandsgemeinde gestellt.
Über die mögliche Ausweisung der Fläche sowie dem
Konflikt mit dem Kriterienkatalog zur Ausweisung von Flächen für FF-PVA
aufgrund des bereits gefassten Aufstellungsbeschlusses für die Fläche „Hirzberg
– Birgel“ wurde bereits im Rahmen der Sitzung des Ausschusses am 18.07.2022
informiert und beraten.
Auf Anregung des Ausschusses haben Gespräche zwischen den
Ortsgemeinden Birgel und Feusdorf sowie einzelne Gespräche mit den
Ortsbürgermeistern stattgefunden. Diese Gespräche haben nicht zu einer
einvernehmlichen Lösung geführt.
Die Flächen wurden auch durch die Verwaltung zur
Vorprüfung bei der Unteren Naturschutzbehörde eingereicht, um abzuklären, ob
Planungshindernisse bestehen, die eine Umgestaltung der Planungen und damit
neue Verhandlungen über den Flächenzuschnitt ermöglichen. Die Untere Naturschutzbehörde konnte dabei
„keine naturschutzfachlichen Ausschlussgründe erkennen, die von vornherein
gegen FF-PVA sprechen. Es handelt sich
nicht flächendeckend um Naturschutz-Vorranggebiet. Partiell wären aus der
Naturschutz-Kartierung des Grünlandes 2020 auf §15-Flächen kleinere Bereiche
(schwarz gepunktet) randlich betroffen. Hierauf müsste die Planung und
Umsetzung geringfügig angepasst werden. Landschaftsplanerische Zielaussagen
stehen dem Vorhaben in Birgel damit nicht entgegen.
Entsprechend des Kriterienkataloges ist eine
Fortschreibung des FNP für den Radius von 2 km um die Ausweisung
„Hirzberg-Birgel“, wie in der Anlage 2 dargestellt, nicht vorgesehen.
Lösungsansätze:
Als vorrangiges Ziel der Verbandsgemeinde haben Gremien,
Bürgermeister und Verwaltung eine einvernehmliche Lösung und die Realisierung
eines Gemeinschaftsprojektes der Ortsgemeinden Feusdorf und Birgel formuliert.
Leider ist ein solches Gemeinschaftsprojekt trotz intensiver Bemühungen und
zahlreicher Gespräche mit allen Beteiligten nicht realisierbar.
Beide Ortsgemeinden haben die Verbandsgemeinde um Prüfung
gebeten, ob die beiden Kriterien
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2 km Mindestabstand zwischen zwei Freiflächen
PV Anlagen
-
oder max. 15 ha je Freiflächen PV Anlage
durch eine Reduzierung des Mindestabstandes oder eine
Vergrößerung der Maximalfläche so angepasst werden können, dass beide Projekte
zu realisieren wären. Eine individuelle Anpassung von Kriterien auf die
konkrete Situation in Birgel/Feusdorf ist rechtlich nicht möglich. Eine
grundsätzliche Überarbeitung der Kriterien wird vom Planungsbüro und der
Verwaltung nicht empfohlen und wurde von den Gremien bisher auch nicht gewünscht.
Aufgrund den von der VG beschlossenen Kriterien und des
„Windhundverfahrens“ müsste der Antrag der Ortsgemeinde Feusdorf auf
Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG abgelehnt werden, weil
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sich das Freiflächen PV Projekt „Hirzberg-Birgel“
bereits im Verfahren befindet,
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das Kriterium „Mindestabstand von 2 km“ zu
diesem Projekt unter-
-
und das Kriterium „Maximalgröße 15 ha“ mit
dem zweiten Projekt überschritten würde.
Alternativ könnte die Verbandsgemeinde ohne Änderung der
Kriterien den beiden Ortsgemeinden lediglich eine Fläche von jeweils 7,5 ha zur
Realisierung eines eigenen Freiflächen PV-Anlagenprojektes zugestehen. Formal
müsste hierfür im bereits laufenden Verfahren eine Reduzierung der Fläche
„Hirzberg-Birgel“ von derzeit 15 ha auf 7,5 ha erfolgen. Die Ortsgemeinde
Feusdorf müsste in ihrem Verfahren die beantragte Fläche ebenfalls von derzeit
15 ha auf 7,5 ha reduzieren. Die Ortsgemeinde Birgel hat deutlich angekündigt,
dass sie mit einer Reduzierung ihrer Fläche nicht einverstanden ist.
Der Bau-, Planungs- und Umweltweltausschuss hat die
Angelegenheit in seiner Sitzung am 26.04.2023 ausführlich beraten und dem
Verbandsgemeinderat empfohlen, den Antrag der Ortsgemeinde Feusdorf auf
Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG zur Realisierung eines
Freiflächen PV Projektes in Feusdorf mit folgenden Begründungen
abzulehnen:
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das Freiflächen PV Projekt „Hirzberg-Birgel“
befindet sich bereits im formalen Verfahren;
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mit dem in Feusdorf geplanten Freiflächen PV
Projekt würde das Kriterium „Mindestabstand von 2 km“ zur Anlage „Hirzberg-Birgel“
unterschritten;
-
mit dem Projekt in Feusdorf würde das Merkmal
„Maximalgröße 15 ha je Anlage“ überschritten.
Ratsmitglied Bernardy strebt eine weitere Lösungsfindung
an und gibt zu bedenken, dass alle potenziellen Flächen der Ortsgemeinde
Feusdorf mit dieser Beschlussfassung nicht mehr umsetzbar sind.