Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Beschluss:

 

Der Stadtrat begrüßt die Initiative des Landes Rheinland-Pfalz und beschließt die Teilnahme am Modellvorhaben „Innenstadt-Impulse“. Der Stadtrat folgt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Stadtmarketing und Tourismus, einen Zuwendungsantrag mit einem Gesamtvolumen von 150.000 € zu stellen. Im Rahmen einer etwaigen Nachtragshaushaltsplanung für das Jahr 2023, spätestens im Haushalt 2024 soll der Eigenanteil von 10% eingestellt werden.


Sachverhalt:

 

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind vielfältig und haben sich in den letzten zwei Jahren in unterschiedlichen Bereichen bemerkbar gemacht. Dies bekommen insbesondere Innenstädte, Stadt- und Ortsteilzentren zu spüren. Der Strukturwandel in den Innenstädten im Allgemeinen und im Einzelhandel im Besonderen wurde durch die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie intensiviert und beschleunigt. Ein sichtbares Zeichen hierfür sind leerstehende Ladenlokale vor allem in weniger attraktiven Einzelhandelslagen.

 

Als Folge dieser Entwicklungen stehen unsere Innenstädte, Stadt- und Ortsteilzentren vor großen Herausforderungen. Unsere Innenstädte prägen maßgeblich die Identität eines Ortes und sind Zentren unseres Miteinanders. Um den Städten und Gemeinden auch in schwierigen Zeiten als verlässlicher Partner für eine attraktive, bürgernahe und zukunftsorientierte Stadtentwicklung zur Seite zu stehen, hat sich die Landesregierung deshalb bereits 2021 dazu entschieden, das Modellvorhaben „Innenstadt-Impulse“, zunächst für die Oberzentren, ins Leben zu rufen. Im vergangenen Jahr wurde das Modellvorhaben dann auch auf die Mittelzentren und mittelzentralen Verbünde ausgerollt. Ab diesem Jahr sind grundsätzlich alle Kommunen mit einer ihr MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT zugewiesenen zentralörtlichen Funktion (Ober-/Mittel-/Grundzentrum), so auch die Stadt Hillesheim, antragsberechtigt. Hierfür werden im Landeshaushalt für die Jahre 2023 und 2024 nun erneut jeweils 5 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt.

 

Die Mittel können für Beratungs-, Moderations- oder Konzeptleistungen, Sachausgaben sowie kleinere investive Maßnahmen wie beispielsweise Möblierungen, Bepflanzungen und Lichtinstallationen, sofern sie einen untergeordneten Bestandteil darstellen (Kleinstmaßnahmen), verwendet werden.

 

Voraussetzung hierfür ist grundsätzlich, dass die geplanten Maßnahmen innerhalb eines räumlich und funktional abgegrenzten, noch zu definierenden Förderbereichs liegen. Diese Förderbereiche können Innenstädte, Stadt- oder Ortsteile mit nachvollziehbar begründeter Zentrumsqualität sein. Das Modellvorhaben ist auf eine Förderung i.H.v. 250.000 Euro pro Förderantrag begrenzt. Die Finanzierungsbeteiligung des Landes beträgt 90 Prozent. Dabei gilt es zu beachten, dass keine Änderungs- oder Ergänzungsanträge von bereits bewilligten Fördermaßnahmen (Fördergebieten) gestellt werden dürfen. Dennoch haben die Kommunen die Möglichkeit einen weiteren Antrag für ein neues (zusätzliches) Fördergebiet zu stellen, werden in diesem Fall jedoch nachrangig berücksichtigt. Prioritär werden Kommunen bedient, die bisher noch nicht zum Zuge gekommen sind.

Ziel des Modellvorhabens ist es, Zukunftsperspektiven für die Innenstädte, Stadt- und Ortsteilzentren modellhaft aufzuzeigen. Dabei gibt das Modellvorhaben bewusst keinen engen Rahmen vor, sondern ermöglicht individuelle Maßnahmen in den teilnehmenden Städten. Das Modellvorhaben versteht sich dabei als Ergänzung zu den bewährten baulich-investiv orientierten Städtebauförderungsprogrammen.


 

Ziel muss die Erhaltung und Entwicklung der Innenstädte, Stadt- und Ortsteilzentren als Lebens- und Erlebnisraum sein. Mögliche Fördergegenstände nach Maßgabe der beigefüqten Förderqrundsätze zum Modellvorhaben „Innenstadt-Impulse“ sind:

 

 

Stadt Hillesheim

         Entwicklung einer Innenstadtvision bzw. eines Zukunftskonzepts Innenstadt,

         Innenstadtmarketing,

         Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie für die Innenstadt,

·         Innenstadtfonds/ Immobilieninnovationen (befristete Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen zur Ansiedlung neuer Nutzungen),

         Leerstandskataster und -management,

         Aktionstage zur Belebung der Innenstadt,

         öffentlichkeitswirksame Zwischennutzungen,

         Entwicklung von langfristigen Nutzungskonzepten für Leerstände oder Brachen,

         Kooperationen und Beteiligungen,

         Anlage und Aufwertung von Stadtgrünelementen,

         Strategien zur Verbesserung der Mobilität

         Konzepte für eine barrierearme und kindgerechte Ausgestaltung von Außen- und Innenräumen

         Konzepte zur Schaffung Zentrums-/ wohnungsnaher Arbeitsplätze

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtmarketing und Tourismus hat am 10.05.2023 die Teilnahme an dem Modellvorhaben „Innenstadt-Impulse“ beschlossen. Die Stadtbürgermeisterin wurde ermächtigt, einen Zuwendungsantrag in einem Volumen von 100.000€ zu stellen.

 

Für Dienstag, den 30.05.2023, 18.00 Uhr wurde eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern des Ausschusses, der Verwaltung und Vorstandsmitgliedern des Gewerbevereins zu einem Treffen eingeladen. Hier sollen die Inhalte einer Bewerbung gemeinsam näher zu bestimmt werden.

 

Einer besonderen Bedeutung soll nach einer ersten Bewertung der Unterlagen in der Bewerbung folgenden Handlungsfeldern zukommen:

         Leerstandsmanagement

         Stadtmarketing/Internetseite etc.

 

Bei der Umsetzung des Modellvorhabens wird um Unterstützung durch die Verwaltung gebeten.

Eine aktive Beteiligung und Einbindung des Gewerbevereins/Urlaubsregion Hillesheim e.V ist für die Umsetzung des Modellvorhabens notwendig und wird erwartet. Eine entsprechende Information zum Förderprogramm erfolgte in der Vorstandssitzung des Gewerbevereins am 20.04.2023.