Sitzung: 28.06.2023 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16
Vorlage: B-0026/23/15-033
Beschluss:
Der Stadtrat begrüßt die Initiative des Landes Rheinland-Pfalz und
beschließt die Teilnahme am Modellvorhaben „Innenstadt-Impulse“. Der Stadtrat
folgt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Stadtmarketing und
Tourismus, einen Zuwendungsantrag mit einem Gesamtvolumen von 150.000 € zu
stellen. Im Rahmen einer etwaigen Nachtragshaushaltsplanung für das Jahr 2023,
spätestens im Haushalt 2024 soll der Eigenanteil von 10% eingestellt werden.
Sachverhalt:
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind vielfältig und haben
sich in den letzten zwei Jahren in unterschiedlichen Bereichen bemerkbar
gemacht. Dies bekommen insbesondere Innenstädte, Stadt- und Ortsteilzentren zu
spüren. Der Strukturwandel in den Innenstädten im Allgemeinen und im
Einzelhandel im Besonderen wurde durch die negativen Auswirkungen der
Corona-Pandemie intensiviert und beschleunigt. Ein sichtbares Zeichen hierfür
sind leerstehende Ladenlokale vor allem in weniger attraktiven Einzelhandelslagen.
Als Folge dieser Entwicklungen stehen unsere Innenstädte, Stadt-
und Ortsteilzentren vor großen Herausforderungen. Unsere Innenstädte prägen
maßgeblich die Identität eines Ortes und sind Zentren unseres Miteinanders. Um
den Städten und Gemeinden auch in schwierigen Zeiten als verlässlicher Partner
für eine attraktive, bürgernahe und zukunftsorientierte Stadtentwicklung zur
Seite zu stehen, hat sich die Landesregierung deshalb bereits 2021 dazu
entschieden, das Modellvorhaben „Innenstadt-Impulse“, zunächst für die
Oberzentren, ins Leben zu rufen. Im vergangenen Jahr wurde das Modellvorhaben
dann auch auf die Mittelzentren und mittelzentralen Verbünde ausgerollt. Ab
diesem Jahr sind grundsätzlich alle Kommunen mit einer ihr MINISTERIUM DES INNERN
UND FÜR SPORT zugewiesenen zentralörtlichen Funktion
(Ober-/Mittel-/Grundzentrum), so auch die Stadt Hillesheim, antragsberechtigt.
Hierfür werden im Landeshaushalt für die Jahre 2023 und 2024 nun erneut jeweils
5 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt.
Die Mittel können für Beratungs-, Moderations- oder
Konzeptleistungen, Sachausgaben sowie kleinere investive Maßnahmen wie
beispielsweise Möblierungen, Bepflanzungen und Lichtinstallationen, sofern sie
einen untergeordneten Bestandteil darstellen (Kleinstmaßnahmen), verwendet
werden.
Voraussetzung hierfür ist grundsätzlich, dass die geplanten
Maßnahmen innerhalb eines räumlich und funktional abgegrenzten, noch zu
definierenden Förderbereichs liegen. Diese Förderbereiche können Innenstädte,
Stadt- oder Ortsteile mit nachvollziehbar begründeter Zentrumsqualität sein.
Das Modellvorhaben ist auf eine Förderung i.H.v. 250.000 Euro pro Förderantrag
begrenzt. Die Finanzierungsbeteiligung des Landes beträgt 90 Prozent. Dabei
gilt es zu beachten, dass keine Änderungs- oder Ergänzungsanträge von bereits
bewilligten Fördermaßnahmen (Fördergebieten) gestellt werden dürfen. Dennoch
haben die Kommunen die Möglichkeit einen weiteren Antrag für ein neues
(zusätzliches) Fördergebiet zu stellen, werden in diesem Fall jedoch nachrangig
berücksichtigt. Prioritär werden Kommunen bedient, die bisher noch nicht zum
Zuge gekommen sind.
Ziel des Modellvorhabens ist es, Zukunftsperspektiven für die
Innenstädte, Stadt- und Ortsteilzentren modellhaft aufzuzeigen. Dabei gibt das Modellvorhaben
bewusst keinen engen Rahmen vor, sondern ermöglicht individuelle Maßnahmen in
den teilnehmenden Städten. Das Modellvorhaben versteht sich dabei als Ergänzung
zu den bewährten baulich-investiv orientierten Städtebauförderungsprogrammen.
Ziel muss die Erhaltung und Entwicklung der Innenstädte, Stadt-
und Ortsteilzentren als Lebens- und Erlebnisraum sein. Mögliche
Fördergegenstände nach Maßgabe der beigefüqten Förderqrundsätze zum
Modellvorhaben „Innenstadt-Impulse“ sind:
Stadt Hillesheim
•
Entwicklung
einer Innenstadtvision bzw. eines Zukunftskonzepts Innenstadt,
•
Innenstadtmarketing,
•
Entwicklung
einer Digitalisierungsstrategie für die Innenstadt,
·
Innenstadtfonds/
Immobilieninnovationen (befristete Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen zur
Ansiedlung neuer Nutzungen),
•
Leerstandskataster
und -management,
•
Aktionstage
zur Belebung der Innenstadt,
•
öffentlichkeitswirksame
Zwischennutzungen,
•
Entwicklung
von langfristigen Nutzungskonzepten für Leerstände oder Brachen,
•
Kooperationen
und Beteiligungen,
•
Anlage und
Aufwertung von Stadtgrünelementen,
•
Strategien
zur Verbesserung der Mobilität
•
Konzepte für
eine barrierearme und kindgerechte Ausgestaltung von Außen- und Innenräumen
•
Konzepte zur
Schaffung Zentrums-/ wohnungsnaher Arbeitsplätze
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtmarketing und Tourismus
hat am 10.05.2023 die Teilnahme an dem Modellvorhaben „Innenstadt-Impulse“
beschlossen. Die Stadtbürgermeisterin wurde ermächtigt, einen Zuwendungsantrag
in einem Volumen von 100.000€ zu stellen.
Für Dienstag, den 30.05.2023, 18.00 Uhr wurde eine Arbeitsgruppe,
bestehend aus Mitgliedern des Ausschusses, der Verwaltung und
Vorstandsmitgliedern des Gewerbevereins zu einem Treffen eingeladen. Hier
sollen die Inhalte einer Bewerbung gemeinsam näher zu bestimmt werden.
Einer besonderen Bedeutung soll nach einer ersten Bewertung der
Unterlagen in der Bewerbung folgenden Handlungsfeldern zukommen:
•
Leerstandsmanagement
•
Stadtmarketing/Internetseite
etc.
Bei der Umsetzung des Modellvorhabens wird um Unterstützung durch
die Verwaltung gebeten.
Eine aktive Beteiligung und Einbindung des Gewerbevereins/Urlaubsregion Hillesheim e.V ist für die Umsetzung des Modellvorhabens notwendig und wird erwartet. Eine entsprechende Information zum Förderprogramm erfolgte in der Vorstandssitzung des Gewerbevereins am 20.04.2023.