Sitzung: 26.04.2023 Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtmarketing und Tourismus
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: B-0009/23/15-025
Beschluss:
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtmarketing und Tourismus begrüßt die
Initiative des Landes Rheinland Pfalz und beschließt die Teilnahme am
Modellvorhaben „Innenstadt-Impulse“. Für Dienstag, 30.05.2023, 18.00 Uhr wird
eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern dieses Ausschusses, der
Verwaltung und Vorstandsmitgliedern des Gewerbevereins zu einem Treffen eingeladen.
Hier sollen die Inhalte einer Bewerbung gemeinsam näher zu bestimmt werden.
Die
Stadtbürgermeisterin wird ermächtigt, einen Zuwendungsantrag in einem Volumen
von 100.000. € zu stellen.
Einer
besonderen Bedeutung soll nach einer ersten Bewertung der Unterlagen in der
Bewerbung folgenden Handlungsfeldern zukommen:
1….. Leerstandsmanagement
2… Stadtmarketing/Internetseite etc.
Dem
Stadtrat wird empfohlen im Rahmen einer etwaig notwendigen
Nachtragshaushaltsplanung, spätestens für den Haushalt 2024 den notwendigen
Eigenanteil der Stadt von 10 % in den Haushalt einzustellen.
Die
Verwaltung wird gebeten, die Stadt bei der Umsetzung des Modellvorhabens zu
unterstützen. Eine aktive Beteiligung und Einbindung des Gewerbevereins/Urlaubsregion
Hillesheim e.V ist für die Umsetzung des Modellvorhabens notwendig und wird
erwartet. Eine entsprechende Information zum Förderprogramm erfolgte in der
Vorstandssitzung des Gewerbevereins am 20.04.2023.
Sachverhalt:
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind vielfältig und haben
sich in den letzten zwei Jahren in unterschiedlichen Bereichen bemerkbar
gemacht. Dies bekommen insbesondere Innenstädte, Stadt- und Ortsteilzentren zu
spüren. Der Strukturwandel in den Innenstädten im Allgemeinen und im
Einzelhandel im Besonderen wurde durch die negativen Auswirkungen der
Corona-Pandemie intensiviert und beschleunigt. Ein sichtbares Zeichen hierfür
sind leerstehende Ladenlokale vor allem in weniger attraktiven Einzelhandelslagen.
Als Folge dieser Entwicklungen stehen unsere Innenstädte, Stadt-
und Ortsteilzentren vor großen Herausforderungen. Unsere Innenstädte prägen
maßgeblich die Identität eines Ortes und sind Zentren unseres Miteinanders. Um
den Städten und Gemeinden auch in schwierigen Zeiten als verlässlicher Partner
für eine attraktive, bürgernahe und zukunftsorientierte Stadtentwicklung zur
Seite zu stehen, hat sich die Landesregierung deshalb bereits 2021 dazu
entschieden, das Modellvorhaben „Innenstadt-Impulse“, zunächst für die
Oberzentren, ins Leben zu rufen. Im vergangenen Jahr wurde das Modellvorhaben
dann auch auf die Mittelzentren und mittelzentralen Verbünde ausgerollt. Ab
diesem Jahr sind grundsätzlich alle Kommunen mit einer ihr MINISTERIUM DES
INNERN UND FÜR SPORT zugewiesenen zentralörtlichen Funktion
(Ober-/Mittel-/Grundzentrum), so auch die Stadt Hillesheim, antragsberechtigt.
Hierfür werden im Landeshaushalt für die Jahre 2023 und 2024 nun erneut jeweils
5 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt. Die Mittel können für Beratungs-,
Moderations- oder Konzeptleistungen, Sachausgaben sowie kleinere investive
Maßnahmen wie beispielsweise Möblierungen, Bepflanzungen und
Lichtinstallationen, sofern sie einen untergeordneten Bestandteil darstellen
(Kleinstmaßnahmen), verwendet werden.
Voraussetzung hierfür ist grundsätzlich, dass die geplanten
Maßnahmen innerhalb eines räumlich und funktional abgegrenzten, noch zu
definierenden Förderbereichs liegen. Diese Förderbereiche können Innenstädte,
Stadt- oder Ortsteile mit nachvollziehbar begründeter Zentrumsqualität sein.
Das Modellvorhaben ist auf eine Förderung i.H.v. 250.000 Euro pro Förderantrag
begrenzt. Die Finanzierungsbeteiligung des Landes beträgt 90 Prozent. Dabei
gilt es zu beachten, dass keine Änderungs- oder Ergänzungsanträge von bereits
bewilligten Fördermaßnahmen (Fördergebieten) gestellt werden dürfen. Dennoch
haben die Kommunen die Möglichkeit einen weiteren Antrag für ein neues
(zusätzliches) Fördergebiet zu stellen, werden in diesem Fall jedoch nachrangig
berücksichtigt. Prioritär werden Kommunen bedient, die bisher noch nicht zum
Zuge gekommen sind.
Ziel des Modellvorhabens ist es, Zukunftsperspektiven für die
Innenstädte, Stadt- und Ortsteilzentren modellhaft aufzuzeigen. Dabei gibt das
Modellvorhaben bewusst keinen engen Rahmen vor, sondern ermöglicht individuelle
Maßnahmen in den teilnehmenden Städten. Das Modellvorhaben versteht sich dabei
als Ergänzung zu den bewährten baulich-investiv orientierten
Städtebauförderungsprogrammen.
Ziel muss die Erhaltung und Entwicklung der Innenstädte, Stadt-
und Ortsteilzentren als Lebens- und Erlebnisraum sein. Mögliche
Fördergegenstände nach Maßgabe der beigefüqten Förderqrundsätze zum
Modellvorhaben „Innenstadt-Impulse“ sind:
·
Entwicklung einer Innenstadtvision bzw. eines Zukunftskonzepts
Innenstadt,
·
Innenstadtmarketing,
·
Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie für die Innenstadt,
·
Innenstadtfonds/ Immobilieninnovationen (befristete Anmietung von
leerstehenden Ladenlokalen zur Ansiedlung neuer Nutzungen),
·
Leerstandskataster und -management,
·
Aktionstage zur Belebung der Innenstadt,
·
öffentlichkeitswirksame Zwischennutzungen,
·
Entwicklung von langfristigen Nutzungskonzepten für Leerstände
oder Brachen,
·
Kooperationen und Beteiligungen,
·
Anlage und Aufwertung von Stadtgrünelementen,
·
Strategien zur Verbesserung der Mobilität
· Konzepte für eine barrierearme und kindgerechte Ausgestaltung von Außen- und Innenräumen
· Konzepte zur Schaffung Zentrums-/ wohnungsnaher Arbeitsplätze