Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

In der letzten Sitzung des Ortsgemeinderates Stadtkyll am 27.02.2023 wurde Herr Stephan Juchems zum Ersten Beigeordneten gewählt. Urlaubsbedingt war er jedoch in dieser Sitzung nicht anwesend.

 

Die gewählten Beigeordneten sind nach § 54 GemO unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte zu ernennen. Die Amtszeit der ehrenamtlichen Beigeordneten entspricht der Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des Ortsgemeinderates Stadtkyll.

 

Nach ihrer Ernennung leisten die ehrenamtlichen Beigeordneten den Diensteid und werden in das Amt eingeführt.

 

Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung erfolgen durch den Ortsbürgermeister Harald Schmitz.