Sachverhalt:
In der letzten
Sitzung des Ortsgemeinderates Stadtkyll am 27.02.2023 wurde Herr Stephan
Juchems zum Ersten Beigeordneten gewählt. Urlaubsbedingt war er jedoch in
dieser Sitzung nicht anwesend.
Die gewählten
Beigeordneten sind nach § 54 GemO unter Berufung in das Beamtenverhältnis als
Ehrenbeamte zu ernennen. Die Amtszeit der ehrenamtlichen Beigeordneten
entspricht der Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des Ortsgemeinderates Stadtkyll.
Nach ihrer Ernennung leisten die
ehrenamtlichen Beigeordneten den Diensteid und werden in das Amt eingeführt.
Ernennung, Vereidigung und
Amtseinführung erfolgen durch den Ortsbürgermeister Harald Schmitz.