Sitzung: 03.05.2023 Ausschuss für Kommunalentwicklung, Bauen und Infrastruktur
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2-0199/23/36-014
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt die Hinweise der
Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Ortsgemeinderat, dem Büro
Stadt-Land-Plus auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 04.05.2021 den
Auftrag für die Planungs- und Vermessungsarbeiten zum Angebotspreis von
15.927,98 € (brutto) zu erteilen.
Sachverhalt:
Die Kirchentreppe ist seit Jahren
in einem sehr schlechten Zustand, so dass die Verkehrssicherheit möglicherweise
gefährdet ist. Im Rahmen der Dorfmoderation wurde die Sanierung des
Treppenaufgangs zur Kirche behandelt. (Dorfmoderation Seite 13).
Am 03.04.2023 fand ein Ortstermin
wg. Sanierung der Kirchtreppe und des Kirchenumfelds statt. Die Treppenanlage
in der Ortsmitte und die Verbindung zur Kirche muss für die Zukunft gesichert
werden. Bei der Erneuerung der Treppe soll eine möglichst wirtschaftliche und
unterhaltungsarme Konstruktionsweise gewählt werden. Der Aspekt der
Verkehrssicherheit (Winterbetrieb) darf nicht außer Acht gelassen werden. Die
technischen Lösungen bestehen in der Erneuerung der Stufen durch
Betonwerksteinstufen in Basalt und Wiederverwendung der Trittstufen bei
insgesamt reduzierter Treppenbreite (ca. 1,50 m). Es wurden die Möglichkeiten
einer Ausbildung von kleineren Terrassen mit Sitzgelegenheit in der Mitte und
am oberen Ende der Treppenanlage in Erwägung gezogen. Die Maßnahme sollte
begleitet werden durch extensive und unterhaltungsarme Begrünung,
gestalterische Integration des Vorplatzes durch Rücknahme von Pflasterflächen,
veränderte Anordnung von Sitzgelegenheiten, mehr Grün durch Stauden und
Sträucher. Herr Hachenberg (Büro Stadt-Land-Plus) bestätigte, dass das Angebot
aus dem Jahre 2021 für die Ortsmitte/Kirchenumfeld weiterhin Bestand hat. Die neuen
Stundensätze für mögliche besondere Leistungen (Pos. C in der Honorarbenennung)
wurden uns mit Email von 05.04.2023 mitgeteilt. Der Umfang der geologischen
Untersuchung und die Beauftragung und Koordination des entsprechenden
Gutachters erfolgt durch die Verbandsgemeinde (Bauabteilung).