Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt, dem Büro Stadt-Land-Plus auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 04.05.2021 den Auftrag für die Planungs- und Vermessungsarbeiten zum Angebotspreis von 15.927,98 € (brutto) zu erteilen.

 


Sachverhalt:

 

Die Kirchentreppe ist seit Jahren in einem sehr schlechten Zustand, so dass die Verkehrssicherheit möglicherweise gefährdet ist. Im Rahmen der Dorfmoderation wurde die Sanierung des Treppenaufgangs zur Kirche behandelt. (Dorfmoderation Seite 13).

 

Am 03.04.2023 fand ein Ortstermin wg. Sanierung der Kirchentreppe und des -umfelds statt. Die Treppenanlage in der Ortsmitte und die Verbindung zur Kirche muss für die Zukunft gesichert werden. Bei der Erneuerung der Treppe soll eine möglichst wirtschaftliche und unterhaltungsarme Konstruktionsweise gewählt werden. Der Aspekt der Verkehrssicherheit (Winterbetrieb) darf nicht außer Acht gelassen werden. Die technischen Lösungen bestehen in der Erneuerung der Stufen durch Betonwerksteinstufen in Basalt und Wiederverwendung der Trittstufen bei insgesamt reduzierter Treppenbreite (ca. 1,50 m). Es wurden die Möglichkeiten einer Ausbildung von kleineren Terrassen mit Sitzgelegenheit in der Mitte und am oberen Ende der Treppenanlage in Erwägung gezogen. Die Maßnahme sollte begleitet werden durch extensive und unterhaltungsarme Begrünung, gestalterische Integration des Vorplatzes durch Rücknahme von Pflasterflächen, veränderte Anordnung von Sitzgelegenheiten, mehr Grün durch Stauden und Sträucher. Herr Hachenberg (Büro Stadt-Land-Plus) bestätigte, dass das Angebot aus dem Jahre 2012 für die Ortsmitte/Kirchenumfeld weiterhin Bestand hat. Die neuen Stundensätze für mögliche besondere Leistungen (Pos. C in der Honorarbenennung) wurden uns mit Email von 05.04.2023 mitgeteilt. Der Umfang der geologischen Untersuchung und die Beauftragung und Koordination des entsprechenden Gutachters erfolgt durch die Verbandsgemeinde (Bauabteilung).

 

Karl Harings bietet an das Geländer in Eigenleistung zu erstellen. Hier würden dann nur Materialkosten anfallen.