Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Beschluss:

 

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB für den Bebauungsplan „FF-PVA Auf Hirzwinkel“ zu fassen. Die Verwaltung wird beauftragt nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung mit einem Investor das weitere Verfahren durchzuführen.

 

Die Ortsgemeinde beantragt zudem bei der Verbandsgemeinde die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes, damit die Bauleitplanung im Parallelverfahren nach § 8 BauGB durchgeführt werden kann.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch den Aufstellungsbeschluss entstehen der Ortsgemeinde keine Kosten. Die Kosten des weiteren Bauleitplanverfahren sollen mit Abschluss eines Vertrages durch den Investor übernommen werden.


Sachverhalt:

 

Am 23.08.2022 hat der Ortsgemeinderat bereits per Grundsatzbeschluss festgelegt, dass sich die Ortsgemeinde Rockeskyll bei der Auswahl der Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PVA) an den Kriterien, die durch die Verbandsgemeinde für die Flächennutzungsplanung aufgestellt wurden, orientieren möchte und nach Prüfung der FF-PVA positiv gegenübersteht.

 

Im Nachgang zu dieser Prüfung ist ein Projektierer an die Ortsgemeinde mit Absicht eine solche FF-PVA überwiegend auf Privatgrundstücken realisieren zu wollen. Das Projekt wurde dazu im Vorfeld der Sitzung durch den Projektierer auch der Ortsgemeinde vorgestellt.

 

Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind keine privilegierten Vorhaben nach § 35 BauGB, sodass die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes und eines Bebauungsplanes mit der Ausweisung als „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik“ erforderlich ist.

 

Für die Flächennutzungsplanung hat die Verbandsgemeinde Kriterien entwickelt, die bei der Fortschreibung der Flächennutzungsplanung zu beachten sind. Die angefragte Fläche „Auf Hirzwinkel“ entspricht diesen Kriterien.

 

In die Planung soll der Bereich mit einer Größe von ca. 16 ha, wie in der Anlage dargestellt, einbezogen werden (derzeit noch ohne Ausgleichsflächen, etc.). Die Fläche des Solarparks darf 15 ha allerdings nicht überschreiten.

 

Der Gemeinderat bittet den Vorsitzenden um ein Gespräch mit dem Jagdpächter der betreffenden Grundstücke der Gemeinde. Die Errichtung und Herrichtung neuer Wirtschaftswege muss ebenfalls noch geklärt werden.