Sitzung: 27.04.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 2-0186/23/31-008
Beschluss:
Nach Beratung beschließt der
Ortsgemeinderat den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB für den Bebauungsplan
„FF-PVA Auf Hirzwinkel“ zu fassen. Die Verwaltung wird beauftragt nach
Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung mit einem Investor das weitere
Verfahren durchzuführen.
Die Ortsgemeinde beantragt zudem bei
der Verbandsgemeinde die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes, damit die Bauleitplanung im
Parallelverfahren nach § 8 BauGB durchgeführt werden kann.
Finanzielle
Auswirkungen:
Durch den Aufstellungsbeschluss
entstehen der Ortsgemeinde keine Kosten. Die Kosten des weiteren
Bauleitplanverfahren sollen mit Abschluss eines Vertrages durch den Investor
übernommen werden.
Sachverhalt:
Am 23.08.2022 hat der Ortsgemeinderat bereits per
Grundsatzbeschluss festgelegt, dass sich die Ortsgemeinde Rockeskyll bei der
Auswahl der Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PVA) an den
Kriterien, die durch die Verbandsgemeinde für die Flächennutzungsplanung
aufgestellt wurden, orientieren möchte und nach Prüfung der FF-PVA positiv
gegenübersteht.
Im Nachgang zu dieser Prüfung ist ein Projektierer an die
Ortsgemeinde mit Absicht eine solche FF-PVA überwiegend auf Privatgrundstücken
realisieren zu wollen. Das Projekt wurde dazu im Vorfeld der Sitzung durch den
Projektierer auch der Ortsgemeinde vorgestellt.
Freiflächen-Photovoltaikanlagen
sind keine privilegierten Vorhaben nach § 35 BauGB, sodass die Aufstellung
eines Flächennutzungsplanes und eines Bebauungsplanes mit der Ausweisung als
„Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik“ erforderlich ist.
Für die Flächennutzungsplanung hat
die Verbandsgemeinde Kriterien entwickelt, die bei der Fortschreibung der
Flächennutzungsplanung zu beachten sind. Die angefragte Fläche „Auf Hirzwinkel“
entspricht diesen Kriterien.
In die Planung soll der Bereich
mit einer Größe von ca. 16 ha, wie in der Anlage dargestellt, einbezogen werden
(derzeit noch ohne Ausgleichsflächen, etc.). Die Fläche des Solarparks darf 15
ha allerdings nicht überschreiten.
Der Gemeinderat bittet den
Vorsitzenden um ein Gespräch mit dem Jagdpächter der betreffenden Grundstücke
der Gemeinde. Die Errichtung und Herrichtung neuer Wirtschaftswege muss
ebenfalls noch geklärt werden.