Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt die Planung zur Kenntnis und stimmt der Befreiung hinsichtlich der Überschreitung des Baufensters in nördlicher Richtung sowie die Befreiung zur Änderung der Firstrichtung zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.


Sachverhalt:

 

Es liegt ein Bauantrag zum Neubau eines Garagengebäudes mit Keller auf Grundstück Gemarkung Gerolstein, Flur 8, Flurstück 154/33, Lehnenbachtal 21, vor. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Lehnenbachtal“. Der Bauherr beantragt die Befreiung wg. Überschreitung der hinteren Baugrenze und wg. der Firstrichtung. Über die Baugenehmigung entscheidet die Kreisverwaltung als Untere Bauaufsichtsbehörde.

 

Begründung des Antrages auf Befreiung: