Sitzung: 19.04.2023 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 2-0183/23/12-051
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt die Planung zur
Kenntnis und stimmt der Befreiung hinsichtlich der Überschreitung des
Baufensters in nördlicher Richtung sowie die Befreiung zur Änderung der
Firstrichtung zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.
Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag zum Neubau eines Garagengebäudes
mit Keller auf Grundstück Gemarkung Gerolstein, Flur 8, Flurstück 154/33,
Lehnenbachtal 21, vor. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans
„Lehnenbachtal“. Der Bauherr beantragt die Befreiung wg. Überschreitung der
hinteren Baugrenze und wg. der Firstrichtung. Über die Baugenehmigung
entscheidet die Kreisverwaltung als Untere Bauaufsichtsbehörde.
Begründung
des Antrages auf Befreiung: