Sitzung: 19.04.2023 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Befangen: 1
Vorlage: 2-0182/23/12-050
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt die geänderte Planung zur Kenntnis, stimmt
den Abweichungen der Festsetzungen hinsichtlich der Zufahrt zu und erteilt das
Einvernehmen nach § 36 BauGB.
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Herr
Herbert Lames ist als Eigentümer des Nachbargrundstücks gemäß § 22 GemO von der
Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen und rückt vom Sitzungstisch ab.
Sachverhalt:
Es liegt eine Bauvoranfrage zum Neubau einer LKW-Halle
sowie Aufstellung von 5 Containern auf dem noch städtischen Grundstück
Gemarkung Bewingen, Flur 3, Flurstück 52/3 (Vulkanring), vor.
In der Sitzung des Bauausschusses am 22.03.2023 wurde
über die Bauvoranfrage und den Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplans „Gewerbegebiet Gerolstein-Bewingen, 1. Erweiterung, 2. Änderung
und 2. Erweiterung“ beraten. Der Antrag
auf Befreiung wg. Überschreitung des Baufensters wurde abgelehnt und das
Einvernehmen nach § 36 versagt. Am 24.03.2023 hat die Bauherrin geänderte
Antragsunterlagen eingereicht. Die neue Planung sieht 4 Container vor und der
Standort der Container wurde so abgeändert, dass die Baugrenze eingehalten
wird. Die Zufahrt zum Grundstück liegt jedoch innerhalb der Baugrenze. Hierfür
wird eine Befreiung beantragt. Die Kreisverwaltung entscheidet als Untere
Bauaufsichtsbehörde über die Baugenehmigung und beteiligt auch die
Fachbehörden, insbesondere den Landesbetrieb Mobilität.
Begründung
des Antrages auf Befreiung:
„An der Süd-West Seite entlang der Verbindungsstraße
zwischen Vulkanring und K33 bitte ich um Zustimmung, die Fläche zwischen
Grundstücksgrenze und Baugrenze in der Breite von 3 m als Zufahrt zu meiner
geplanten Betriebsfläche zu nutzen. Ich bitte zu berücksichtigen, dass das
Verhältnis zwischen Nutzfläche und einzuhaltender Grünfläche meine
Baumöglichkeiten sehr einengt.“