Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Befangen: 1

Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt die geänderte Planung zur Kenntnis, stimmt den Abweichungen der Festsetzungen hinsichtlich der Zufahrt zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.


Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

 

Herr Herbert Lames ist als Eigentümer des Nachbargrundstücks gemäß § 22 GemO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen und rückt vom Sitzungstisch ab.

 

Sachverhalt:

 

Es liegt eine Bauvoranfrage zum Neubau einer LKW-Halle sowie Aufstellung von 5 Containern auf dem noch städtischen Grundstück Gemarkung Bewingen, Flur 3, Flurstück 52/3 (Vulkanring), vor.

In der Sitzung des Bauausschusses am 22.03.2023 wurde über die Bauvoranfrage und den Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Gerolstein-Bewingen, 1. Erweiterung, 2. Änderung und 2. Erweiterung“ beraten.  Der Antrag auf Befreiung wg. Überschreitung des Baufensters wurde abgelehnt und das Einvernehmen nach § 36 versagt. Am 24.03.2023 hat die Bauherrin geänderte Antragsunterlagen eingereicht. Die neue Planung sieht 4 Container vor und der Standort der Container wurde so abgeändert, dass die Baugrenze eingehalten wird. Die Zufahrt zum Grundstück liegt jedoch innerhalb der Baugrenze. Hierfür wird eine Befreiung beantragt. Die Kreisverwaltung entscheidet als Untere Bauaufsichtsbehörde über die Baugenehmigung und beteiligt auch die Fachbehörden, insbesondere den Landesbetrieb Mobilität. 

 

Begründung des Antrages auf Befreiung:

„An der Süd-West Seite entlang der Verbindungsstraße zwischen Vulkanring und K33 bitte ich um Zustimmung, die Fläche zwischen Grundstücksgrenze und Baugrenze in der Breite von 3 m als Zufahrt zu meiner geplanten Betriebsfläche zu nutzen. Ich bitte zu berücksichtigen, dass das Verhältnis zwischen Nutzfläche und einzuhaltender Grünfläche meine Baumöglichkeiten sehr einengt.“