Sitzung: 19.04.2023 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 2-0175/23/12-047
Beschluss:
Der Bauausschuss der Stadt Gerolstein
nimmt die während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis. Die
Abwägungsvorschläge werden in vollem Umfang übernommen.
Da gegen die Planung keine Bedenken
geäußert wurden, empfiehlt der Bauausschuss dem Stadtrat, den Bebauungsplan
gem. § 10 Baugesetzbuch als Satzung zu beschließen.
Sachverhalt:
Die Verbandsgemeinde Gerolstein als Eigentümerin der
Grundstücke Gemarkung Gerolstein, Flur 9, Flurstücke Nr. 33/36 und 33/37
beabsichtigt, diese Grundstücke einer anderen Nutzung zuzuführen und zu
veräußern.
Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes „Waldhotel Rose / Am Schulzentrum, 2. Änderung“. In diesem
Bebauungsplan sind die Flächen der Grundschule Waldstraße, des Förderzentrums
und der beiden v.g. Grundstücke als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen, was einer anderen
Nutzung und einer Veräußerung im Wege stehen könnte.
Daher hat die Verbandsgemeinde Gerolstein bei der Stadt
Gerolstein die Änderung des Bebauungsplanes beantragt.
Der Stadtrat Gerolstein hat in seiner Sitzung am
15.12.2021 den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten
Verfahren nach § 13a BauGB gefasst.
Die vom Planungsbüro erstellten Planungsunterlagen wurden
in verschiedenen Sitzungen der städtischen Gremien beraten. Der Stadtrat
Gerolstein hat in seiner Sitzung am 12.10.2022 auf Empfehlung des
Bauausschusses die Planung im Entwurf beschlossen und die Verwaltung
angewiesen, die Planunterlagen öffentlich auszulegen und die betroffenen
Behörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.
Die Bebauungsplanunterlagen haben in der Zeit vom 16.01.
bis 24.02.2023 zu jedermanns Einsicht öffentlich im Rathaus Gerolstein
ausgelegen. Die Offenlage wurde im Mitteilungsblatt „Verbandsgemeinde
Gerolstein aktuell“ am 06.01.2023 öffentlich bekannt gemacht. Die Behörden und
Träger öffentlicher Belange wurden zeitgleich am Verfahren beteiligt.
Die während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen
der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden in beigefügter Tabelle
aufgeführt und mit den jeweiligen Abwägungsvorschlag ergänzt. Die Übersicht der
eingegangenen Stellungnahmen ist als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt. Von
der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen und Bedenken gegen die Planung
vorgebracht.
Folgende
Behörden und Träger öffentlicher Belange haben keine Bedenken erhoben:
·
Amprion GmbH, E-Mail vom 18.01.2023
·
Deutsche Telekom Technik GmbH, E-Mail vom
30.01.2023
·
SGD Nord Abteilung Gewerbeaufsicht,
Regionalstelle Trier, E-Mail vom 16.01.2023
Die anderen Stellungnahmen sind in der beigefügten
Tabelle aufgelistet.