Sitzung: 19.04.2023 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2
Vorlage: 2-0174/23/12-046
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt die während der
Offenlage eingegangenen Anregungen und Hinweise zur Kenntnis. Sie werden im
Sinne jeweiligen Abwägungsvorschlages vollumfänglich übernommen. Die Begründung
und die Planurkunde werden gebilligt.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Stadtrat, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Satzung nach § 10 BauGB zu
beschließen.
Sachverhalt:
Vor einigen Jahren wurde das im nachstehenden
Flurkartenauszug markierte Flurstück an einen Privaten Investor veräußert.
Der Eigentümer hat auf dem - nördlich des Waldfriedhofes
Gerolstein gelegenen – Geländes einige bestehende Gebäude umgebaut und
erweitert, ohne im Besitz einer entsprechenden Baugenehmigung gewesen zu sein.
Eine im Jahr 2015 beantragte Baugenehmigung wurde wegen der fehlenden
Privilegierung im Außenbereich sowie der Versagung des gemeindlichen
Einvernehmens durch die Stadt Gerolstein abgelehnt.
Nach erfolglos durchgeführtem Rechtsbehelfsverfahren hat
der Investor am 28.09.2019 bei der Stadt Gerolstein die Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt.
Der Stadtrat Gerolstein hat in seiner Sitzung am 17.12.2019
nach vorheriger Empfehlung durch den Bauausschuss den Beschluss zur Aufstellung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gefasst.
Die vom beauftragten Planungsbüro erstellten Unterlagen
wurden in der Sitzung des Stadtrates Gerolstein am 15.07.2020 beraten. In
gleicher Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt, die Vorentwurfsplanung
zusammen mit dem Fachbeitrag Naturschutz frühzeitig auszulegen. Nach
Bekanntmachung der frühzeitigen Offenlage am 21.08.2020 im Mitteilungsblatt
„Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell“ wurden die Unterlagen in der Zeit vom
31.08. bis einschl. 30.09.2020 frühzeitig ausgelegt. Die Behörden und Träger
öffentlicher Belange wurden zeitgleich schriftlich am Verfahren beteiligt.
Aufgrund der umfangreichen Stellungnahmen wurden diese in
einem Ortstermin am 24.08.2021 mit Vertretern der betroffenen Träger
öffentlicher Belange erläutert. Die in der Stellungnahme der Oberen
Naturschutzbehörde geforderte FFH-Vorprüfung zum benachbarten FFH-Gebiet
„Gerolsteiner Kalkeifel“ wurde durchgeführt und dem Fachbeitrag Naturschutz
angegliedert.
Der Stadtrat Gerolstein hat die während der frühzeitigen
Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen zur Kenntnis genommen und
diese im Sinne des jeweiligen Abwägungsvorschlages vollumfänglich übernommen.
Die geänderte Planung wurde auf Empfehlung des Bauausschusses zur Kenntnis
genommen und als Entwurf beschlossen. In gleicher Sitzung wurde der
Offenlagebeschluss gefasst und die Verwaltung beauftragt, die Entwurfsplanung
öffentlich auszulegen und die betroffenen Träger öffentlicher Belange am
Verfahren zu beteiligen.
Die Planungsunterlagen wurden nach öffentlicher
Bekanntmachung der Offenlage am 06.01.2023 im Mitteilungsblatt
„Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell“ in der Zeit vom 16.01.2023 bis einschl.
24.02.2023 zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein öffentlich ausgelegt.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden zeitgleich am Verfahren
beteiligt.
Die während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen
und Anregungen wurden in der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Tabelle
aufgelistet und mit einem Abwägungsvorschlag versehen.
Evi
Linnerth erklärt, dass sie ursprünglich dagegen war, aber durch die
Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes jetzt
zustimmt.